Der Gläubiger hat im Jahre 2010 sein Geld erhalten.
Nach meinen Kenntnissen wird der Schufaeintrag nach 4 Jahren gelöscht.
Muss man Gebühren bezahlen, um zu erfahren, ob der Eintrag wirklich gelöscht wurde? Wenn die sich weigern, den Eintrag zu löschen, habe ich dann einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Eintrag nun endlich gelöscht wird.
Es gab einen Vollstreckungstitel.Den Titel habe ich jedoch zurück erhalten, weil alles bezahlt ist. Wenn allerdings weitere Unkosten deswegen entstehen - wer muss dann dafür aufkommen?
Vielen Dank für Ihre Info.
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Schufaeintrag nach 4 Jahren löschen
12. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2015 | 22:34
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufaeintrag nach 4 Jahren löschen
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#1
Antwort vom 12. Januar 2015 | 23:01
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 433x hilfreich)
Du hast Anspruch auf Erteilung einer Selbstauskunft. Soweit du nur einen Antrag pro Jahr stellst, ist das kostenlos. Guckst du hier:
https://selbstauskunft.net/
https://selbstauskunft.net/beispiel.pdf
#2
Antwort vom 13. Januar 2015 | 07:06
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Wenn die sich weigern, den Eintrag zu löschen, habe ich dann einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Eintrag nun endlich gelöscht wird.
Ja
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