Schufa und Sparkasse H

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go442405-73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Schufa und Sparkasse H

Hallo, ich würde gerne einen alten Eintrag von der schufa löschen lassen. Die beruft sich jedoch auf die Schufa klausel. Die habe ich zwar bei der Kontoeröffnung unterschrieben jedoch war ich damals erst 16. Und genau zwei Tage nach meiner volljährigkeit wurde das Konto seitens der Sparkasse gekündigt. Dadurch ergab sich ein Saldo von 132€, die sofort der schufa gemeldet wurde und nun seit 8 Jahren in den Daten auftaucht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go442405-73):
Dadurch ergab sich ein Saldo von 132€

Der wann genau ausgeglichen wurde und das könnte man wie genau beweisen?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go442405-73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Der wurde nie beglichen. In diesem Konto hätte kein dispo existieren dürfen.
Die Sparkasse als solches steht der löschung auch nicht im weg. Nur meine geliebte Schufa

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go442405-73):
Die Sparkasse als solches steht der löschung auch nicht im weg.

Und warum gibt die Sparkasse dann die Löschung nicht frei? Das ist ja kein großer Aufwand ...


Da wäre dann mal die genaue Begründung der SCHUFA interessant, inklusive dieser Klausel.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#4
 Von 
go442405-73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Also das ging damals an ein inkassobüro . Jedoch wurde die Forderung fallen gelassen. Die selber haben nichts dagegen einzuwenden und haben es der schufa mitgeteilt. Ihn selbst löschen möchten Sie nicht wegen ihren Vertrag mit der schufa.

Und wir gesagt die Schufa beruft sich auf die klausel. In meinen Augen war ich nicht geschäftsfähig und somit habe ich die Bank auch nie von ihrem Bankgeheimnis entbunden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go442405-73):
. Ihn selbst löschen möchten Sie nicht wegen ihren Vertrag mit der schufa.

Die Begründung ist schlicht Stuß. Denn gerade wegen dem Vertrag mit der Schufa wären sie berechtigt den EIntrag zu löschen.


Zitat (von go442405-73):
somit habe ich die Bank auch nie von ihrem Bankgeheimnis entbunden

Das ist etwas zu einfach gedacht.


Für die rechtliche Verfolgung berechtigter Ansprüche gilt das Bankgeheimnis nicht, also benötigt es auch keine Entbindung davon.

Im übrigen wird man die Bank auch nicht einfach einem 16jährigen ein Konto eröffnen ohne die Erziehungsbrechtigten zu involvieren, die den Vertrag dann genehmigen.

Und dann gibt es Verträge die kann auch ein 16jähriger schon rechtsgültig mit allen Konsquenzen abschließen.


Alles Sachen die man erstmal prüfen müsste, bevor man da z.B. anwaltlich oder gerichtlich die Löschung anstrebt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nicht lange überlegen. Wenn nichts tituliert wurde, ist die Forderung verjährt.
Und das würde ich auch als Argument der Schufa gegenüber mitteilen.
Fristsetzung von 7 Tagen zur Löschung des Eintrages wegen Verjährung. bei Weigerung würde man sich beim Datenschutz beschweren und zudem mittels Anwalt und per Gericht die Löschung erzwingen.
Meist kommt das dann raus.

Achja: Forderungen unter 200€ können keine Verbraucherdarlehen sein, die 10 Jahre Hemmung kommen also nicht in Frage. Das ist und bleibt also verjährt aus meiner Sicht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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