Schufa Eintrag rechtens und mögliche Löschung

28. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
joe20810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schufa Eintrag rechtens und mögliche Löschung

Leider habe ich ein großes Problem und versuche auf diesem Wege hier auf Hilfe zu kommen. Wäre cool wenn sich jemand trotz des Umfangs der Sache annimmt.

Person X schließt mit 17 Jahren einen Vertrag mit Arcor (heute Vodafone) über Telekommunikation mit Hilfe des Arcors Mitarbeiter (Vertrag auf falschen Namen, Unterschrift etc.)

Vater von Person X bemüht sich die Raten zu begleichen, dies misslingt aber im Laufe der Zeit durch diversen Gründen. Person X hat bis auf der Anwesenheit beim Vertragsabschluss nichts mehr mit der Sache zu tun (Ratenzahlung, Schriftverkehr usw). Person X leistet auch niemals eine Unterschrift zu einem Bestandteil des Vertrages inkl. Inkassoforderung.

Person X denkt die Sache ist lange erledigt (hat selbst einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone, Kredit usw)

Inkasso tritt (wohl nach Jahren unfruchtbarer Mühe um Geld) erstmals nach 5 Jahren mit Person X in Kontakt. Person X akzeptiert die Forderung nach großem Schock unter dem Hintergrund der Teilschuld (auch mit 17 Jahren sollte man wissen was man Anstößt bzw. Folgen dessen zu erkennen und Entlastung des Vaters.

Person X macht eine Ratenzahlung mit Inkasso aus Ende Oktober 2014. Rate wird bis heute pünktlich bezahlt. Inkasso meldet trotzdem am 7. Februar 2015 der Schufa:

„Der Vertragspartner hat uns informiert das ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarung vorliegt und daher ein Konto existiert"

„Hat ein Vertragspartner einen Vertrag des Verbrauchers gekündigt, informiert der die Schufa in regelmäßigen Abständen"

Person X erfährt dadurch erst von seiner Bank und hat natürlich starke Ängste auf weitere Folgen (Kredit gekündigt usw).

Anstatt das sich Inkasso glücklich schätzt das nach Jahren Geld in die Kasse kommt wird praktisch hier jemanden die Kreditwürdigkeit verbaut der einfach aus seinem Rechtsempfinden und zu liebe des Vaters diese Kosten übernimmt.

Daher meine Fragen:

1. Darf Inkasso dies der Schufa melden insbesondere unter dem Hintergrund das eigentlich KEIN Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegt (Vertrag nicht auf Person X, keine Unterschriften, kein Schriftverkehr, keine Aufklärung über Rechte und Folgen sondern nur die Forderung akzeptiert und Ratenzahlung) ?

2. Wie bewerten Sie dieses Problem unter Berücksichtigung der Info einer anderen Seite mit Entscheid des LG Berlin 2011. https://www.wbs-law.de/datenschutz/kein-schufa-eintrag-durch-inkassounternehmen-25951/ Gibt es hier einen Strohhalm zum greifen?


3. Person X möchte zur Not die vorzeitige Löschung der Schufa in Anspruch nehmen hat aber unter dem Punkt „es darf sich nicht um eine titulierte Forderung halten" eine Frage.

In der Zahlungsaufstellung durch Inkasso ist eine Titulierungsvergütung enthalten ( Jahr 2011). Nochmals unter dem Hintergrund das nichts unterschrieben wurde (auch kein Vollstreckungsbescheid) : Ist diese Forderung nun tituliert und brauch sich Person X gar keine Mühe machen das Geld zur vorzeitigen Ablöse aufzutreiben?




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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Ja. denn X hat die Schuld eingestanden. Das mit dem falschen Namen sollte man einfach mal vergessen. Denn wenn so etwas böse ausgeht, könnte das sogar strafrechtlich relevant sein Man schließt keine kostenpflichtigen Verträge auf falsche Namen ab.

2) Das war eventuell nur ein Strohfeuer oder ein Einzelfall. Es gibt bereits ein Oberlandesgericht, was das relativiert hat und es als "Mindermeinung" klassifiziert hat. Solange es nicht vorm BGH war, würde ich mich darauf nicht verlassen.

3) Scheint so. Inkassos sind allerdings nicht immer ganz ehrlich. Nichts genaues weiß man nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
joe20810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst mal danke für die Antwort. Wenn ich es besser wüsste wäre ich ja nicht hier :)

zu 1 ) sehe ich etwas anders. Das mit dem falschen Namen ist vergessen. Muss ich dir recht geben, sowas gehört sich einfach nicht und kann noch andere Konsequenzen nach sich ziehen.

Aber X hat die Forderung eingestanden, nicht die Schuld. Schuld kann er garnicht eingestehen da er gar nicht aufgeklärt wurde.

Welcher Verstoß geben vertragliche Vereinbarungen soll er denn begangen haben? Alle schreiben, Mahnungen und sonstiges sind nicht an Ihn zugestellt und er ist nie Schuldner ?

Auch sind die Ratenzahlungen bis jetzt alle pünktlich bezahlt...so dass auch gegen über dem Inkasso Unternehmen kein Verstoß vorliegt.

„Hat ein Vertragspartner einen Vertrag des Verbrauchers gekündigt, informiert der die Schufa in regelmäßigen Abständen"

Es wurde nie ein Vertrag gegen X gekündigt. Diese Sache entspricht einfach nicht der Wahrheit. Person X hat Verträge bei Vodafone und co die er sicherlich nie bekommen würde wenn gegen Ihn sowas vorgelegen hätte oder sehe ich da was falsch?

3) Die Forderung kann nicht tituliert sein. Zumindest nicht an Person X als Schuldner. Problem ist nur ob da lediglich ein langer Atem ausreicht oder noch der Geldbeutel zwecks rechtliche Hilfe belastet werden muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Aber X hat die Forderung eingestanden, nicht die Schuld. Schuld kann er garnicht eingestehen da er gar nicht aufgeklärt wurde.

Das ist Wortklauberei und damit kommt man bei diesem Thema nicht weit. Wichtig ist, dass es ein Schuldanerkenntnis gibt und dass man 0 Argumente hat, dagegen vorzugehen. In welcher Form und mit welchem Wortlaut auch immer das Schuldeingeständnis gemacht wurde.

quote:
Welcher Verstoß geben vertragliche Vereinbarungen soll er denn begangen haben?

Er hat nicht wie vertraglich vereinbart bezahlt.

quote:
Alle schreiben, Mahnungen und sonstiges sind nicht an Ihn zugestellt und er ist nie Schuldner ?

Nochmal: Das mit dem falschen Namen sollte man lieber mal schnell vergessen und auch aufhören, darüber zu argumentieren. Das macht sich besonders gut, wenn man vor einem Richter stünde "Aber ich habe doch als Y hat doch den Vertrag unterschrieben, nicht als X, der ich wirklich bin." Multiple Persönlichkeiten... Keine gute Argumentation.

quote:
Auch sind die Ratenzahlungen bis jetzt alle pünktlich bezahlt...so dass auch gegen über dem Inkasso Unternehmen kein Verstoß vorliegt.

Der Vertragsverstoß war vorher, sonst wäre das ja nicht beim Inkasso gelandet...

quote:
Es wurde nie ein Vertrag gegen X gekündigt

Und wieso muss man dann Ratenzahlungen an ein Inkasso leisten? Offensichtlich wurde dann doch der vertrag fristlos gekündigt und die restliche Grundgebühr bis Vertragsende zumindest anteilsweise gefordert, oder?

quote:
Person X hat Verträge bei Vodafone und co die er sicherlich nie bekommen würde wenn gegen Ihn sowas vorgelegen hätte oder sehe ich da was falsch?

Du meinst, wenn er sich nicht als Y ausgegeben hätte und sich damit Verträge erschlichen hätte, die er sonst nicht bekommen hätte, wenn der Anbieter gewusst hätte, dass X und Y dieselbe Person sind? Nochmal: Über diesen falschen Namen zu argumentieren ist Unfug. Damit landet man am Ende nicht. Es kommt am Ende auf die Person an, nicht auf den Namen mit der die Person unterschreibt. Sonst würde ja bei Heirat und Namenswechsel jeder Vertrag automatisch erlöschen. Das ist natürlich nicht so.

quote:
Problem ist nur ob da lediglich ein langer Atem ausreicht oder noch der Geldbeutel zwecks rechtliche Hilfe belastet werden muss.


Wenn X meint, dass seine Argumentation mit dem falschen Namen etwas bringt, dann kann er natürlich zu einem Anwalt gehen. Aber ich denke nicht, dass ein Anwalt sich das antun will und mit jemandem, der Verträge unter falschem Namen unterschreibt, vor Gericht zu gehen.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joe20810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wieso muss man dann Ratenzahlungen an ein Inkasso leisten? Offensichtlich wurde dann doch der vertrag fristlos gekündigt und die restliche Grundgebühr bis Vertragsende zumindest anteilsweise gefordert, oder?

Das war der einzige Fehler für den ich mir in den Ar*** beiße. Ich hätte die Forderung mit Einspruch zurück schicken sollen, jetzt hab ich mehr Probleme.

Das ich nicht alleine mit meiner Meinung da stehe stimmt mich etwas optimistisch.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=271555&rechtcheck=2

Etwas in die Wege leiten werde ich definitiv , ob es am Ende bestand hat muss man sehen.

Jedenfalls jetzt schon danke vorallem für deine ausführliche Antwort!!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Irgendwie scheinst du es nicht verstehen zu wollen, was ich geschrieben habe: Wenn man den Schufa-Eintrag rauslöschen will und sich Inkasso und Schufa verweigern, muss man die Löschung einklagen. Und wenn man dann kommt mit "Ich habe Vertrag auf falschem Namen abgeschlossen" kommt das vor Gericht besonders gut.

In der Theorie darf eine auf Y lautende Schuld nicht auf Namen X eingetragen werden, selbst wenn sich X damit bereit erklärt, die Schulden von Y zu übernehmen.

Aber: Y gibt es doch gar nicht, der wurde doch nur erfunden... Merkst du etwas?

Ich denke, der Anwalt hat überlesen, dass Vertragsinhaber Y und Person X dieselbe Person sind...

Wenn man sich bei fehlender Bonität die personenbezogenen Daten fälscht, um Verträge zu erhalten, die man sonst nicht bekommt, und dann nicht zahlt, hat das auch eine strafrechtliche Komponente...


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-- Editiert mepeisen am 01.03.2015 19:49

-- Editiert mepeisen am 01.03.2015 19:50

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Inkasso tritt (wohl nach Jahren unfruchtbarer Mühe um Geld) erstmals nach 5 Jahren mit Person X in Kontakt.

Das wäre der Zeitpunkt gewesen, an dem man hätte prüfen sollen, ob die Forderung nicht vielleicht schon verjährt ist. Der Zug ist durch das Schuldanerkenntnis abgefahren.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joe20810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Eintrag wurde geloescht ! Gott sei dank.

Danke trotzdem an alle die sich Zeit genommen haben fuer mich.

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1x Hilfreiche Antwort

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