Schufa-Datenbestand

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Schufa-Datenbestand

Hallöchen,

ich habe eine Handyrechnung in Raten abgezahlt, Forderung war tituliert, erst war diese nicht in der Schufa, auf einmal bekam ich von der Citibank bescheid, meinte Kreditkarte würde gesperrt werden, da nun ein negativer Schufaeintrag vorhanden wäre. Schwupp, Schufaauskunft gezogen und die haben sich eintragen lassen, als die Ratenzahlung schon lief und kurz vor Beendigung war. Titel habe ich mir nach der Bezahlung aushändigen lassen. Ich habe diesem Eintrag nun bei der Schufa widersprochen und bekam heute folgendes Schreiben.

"Wir haben umgehend eine Prüfung bei dem Vertragspartner veranlasst. Weiterhin haben wir für die Dauer der Rückfrage vermerkt, dass Sie der Meldung widersprochen haben."

Man bittet um etwas Geduld, meine Frage, sieht die Citibank den Eintrag nun noch, oder ist er solange wie die Klärung erfolgt, erstmal raus? Bei der Citibank habe ich keine Schulden und auch keine gehabt.

Wäre toll, wenn sich hier jemand damit auskennt, danke.


von Lotte79 am 21.11.2008 22:07
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>Schufa-Datenbestand
Hallo,

also ich denk schon das die Bank das noch sieht bis diese Daten gelöscht sind.

Habe vor kurzen auch ein eintrag löschen lassen und der war solange drin bis ein bescheid gekommen ist das sie gelöscht wurden.

Du kannst dein Schufa Online einsehen www.meine-schufa.de weiß aber nicht ob es noch kostenlos ist

Nur zur info bei mir hat es nur 1 Woche gedauert dann waren die Daten weg
Gruß Thomas


von prie1981 am 21.11.2008 22:30
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>Schufa-Datenbestand
Hallöchen,

hat noch jemand andere Erfahrung damit gemacht, wird der Widerspruch wenigstens in der Schufa angezeigt? Dankeschön.


von Lotte79 am 24.11.2008 08:53
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Schufa-Datenbestand
Der Vollstreckungstitel war anscheinend berechtigt. Wahrscheinlich wird die Forderung nur für erledigt erklärt und nicht gelöscht!


von bummelbiene99 am 24.11.2008 14:03
Status: Legende (282 Beiträge)
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>Schufa-Datenbestand
So ist es.
Zunächst ist festzustellen, dass die Forderung tituliert wurde. Und auch, wenn sie dann per Ratenzahlung ausgeglichen worden ist, so bleibt doch festzustellen, dass Sie nicht in der Lage oder nicht willens waren, den Ausgleich herbei zu führen.
Genau hierin liegt aber der Sinn der Schufaauskunft, festzustellen, ob ein Betroffener zahlungswillig bzw. zahlungsfähig ist.
Die Schufa hat in der Vergangenheit in ihren Auskünften sogar, was nach Ansicht der Aufsichtsbehörden und nach dem Wortlaut des BDSG gar nicht rechtmäßig ist, einen solchen Vorgang weiter beauskunftet, mit dem Hinweis, dass der Rechtmäßigkeit widersprochen wurde.
In Ihrem Fall kann man aber davon ausgehen, dass es nicht zur Löschung kommen wird, da die Rechtmäßigkeit der Forderungsangelegenheit wohl unstrittig ist!? Daran hätten Sie denken sollen, bevor Sie sich auf den Streit eingelassen haben!?



von anephan am 24.11.2008 14:36
Status: Legende (247 Beiträge)
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>Schufa-Datenbestand
Trotz der zahlreichen Antworten ist meine eigentliche Frage aber noch nicht beantwortet worden. Nämlich was dieser Satz jetzt bedeutet:

"Wir haben umgehend eine Prüfung bei dem Vertragspartner veranlasst. Weiterhin haben wir für die Dauer der Rückfrage vermerkt, dass Sie der Meldung widersprochen haben."

Sieht meine Bank den Eintrag jetzt ganz normal, oder mit einem Widerspruch, oder solange bis zum Ende der Bearbeitung gar nicht mehr?


von Lotte79 am 24.11.2008 22:19
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