Schützt das Handy Falschparker vor dem Abschleppen?

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Schützt das Handy Falschparker vor dem Abschleppen?

Wer sein Auto verkehrswidrig parkt, muss normalerweise damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Etwas anderes könnte aber für die Besitzer eines Handys gelten: Der Autofahrer muss nur deutlich sichtbar eine Mitteilung mit seiner Handynummer am falschgeparkten Wagen hinterlassen. Denn dann muss die Polizei unter Umständen erst den Falschparker kontaktieren, bevor sie den Abschleppdienst herbeiruft.

Eine pauschale Ankündigung, wie "Komme bei Anruf sofort", sei wegen ihrer Unbestimmtheit aber nicht ausreichend. Aus der Mitteilung müsse vielmehr hervorgehen, "wo sich der Falschparker wann konkret aufhalte, damit einzuschätzen sei, wie lange es dauern werde, bis das verkehrswidrig abgestellte Fahrzeug entfernt sei. Hierfür komme ein Zeitraum von ca. fünf Minuten in Betracht". Dies entscheid das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag (AZ 3 Bf 429/00).

Denn die Polizei muss erst mal versuchen, den Verkehrssünder zu erreichen und ihn zum Wegfahren des Fahrzeugs auffordern. Die Beseitigung des PKW erfolgt damit nämlich schneller als bei der Inanspruchnahme eines Abschleppdienstes.
Wenn der Falschparker nach dem Anruf der Polizei schnell am Tatort ist und das Auto beiseite fährt, kann auf das teure Abschleppen verzichtet werden.
Liegen ungenauere Angaben vor, ist das Abschleppen durch die Polizei zulässig.

AvD-Sprecher Jochen Hövekenmeier redet von einem guten Kompromiss: Da nicht sofort abgeschleppt werden dürfe, würden auf der einen Seite die Rechte der Autofahrer gestärkt. Auf der anderen Seite würde einem Missbrauch vorgebeugt, weil der Falschparker sich in unmittelbarer Nähe zu seinem Fahrzeug aufhalten müsse.

Fest steht jedenfalls, dass der Parksünder nicht um ein Bußgeld herumkommt. Das hat er sich trotz seines Handys auch wirklich verdient.. .

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