Hallo!
Ich bin mir nicht sicher, welcher Traed der richtige ist, deswegen hier.
Folgendes Problem:
Unsere Wohngemeinschaft (6 Personen) wohnt im Erdgeschoß, auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein Schulareal. Realschule, Hauptschule und Gymnasium. Ca. 3000 Schüler.
Wir haben uns ja schon damit abgefunden, dass jeden Morgen von 7.30 bis 8.00 der ganze haufen an unserem Schlafzimmer vorbei in die Schule geht. Dennoch ist es so, das Vor und nach der Schule und auch während der Pausen unsere Treppe zur Haustüre, und der komplette Bereich an unserer Wohnung als Aufenthaltsplatz genutzt wird. Wenn man aus oder in das Haus möchte muss man sich an Schülern vorbei drängeln und es wird nur wiederwillig und oft mit blöden Kommentaren und nur wiederwillig der weg zur Haustüre frei gemacht.
Ausserdem werden die Zígarettenkippen in der Hauswand ausgedrückt. Nachdem die Schüler weg sind muss erst einmal der Müll von den Fensterbänken und dem Gehsteig aufgeräumt werden.
Als Anschauung haben wir den Müll von einer Woche gesammelt (20L Sack) und haben ihn mit einer Unterschriften Aktion und Brief dem Direktor des Gymansiums übergeben.
Seine meinung war, das er das weiß, es schon mehrere beschwerden gab. Dennoch kann es nichts tun, da es nicht mehr der Schulbereich ist. Wir baten Ihn zumindest in dem Unterricht, die Schüler auf Umweltverschmutzung zu sensibilisieren.
Nachdem die Sommerferien vorbei waren, war alles so wie zuvor.
Was können wir als Anwohner noch machen?
Wir haben unser Geschäft im Wohnraum, wir empfangen Kunden und dergleichen. Das kann so einfach nicht weiter gehen.
Vielen Dabk für die Antworten.
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Schüler und Anwohner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da gibts so ein Gerät das Töne erzeugt die man nur in der Jugend hören kann. Liegt daran das die Ohren immer schlechter werden.
So eins würde ich anschaffen.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Das dürfte man aber wohl kaum in der Öffentlichkeit verwenden, da sollte das Immissionsschutzgesetz vor sein.
Ob nun nur für Jugendliche hörbar oder nicht, rechtlich ist das dasselbe als würde man laute Rockmusik auf die Straße hinaus spielen, was man auch nicht darf.
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Na dann bleib nur ein Haus*****en der schimpfen vor dem Haus alle vertreibt.
Wobei ich kaum glaube das ein Jugendlicher klagen würde. Und das Geräusch muss ja auch nicht laut sein oder weit hörbar. Er muss nur vor dem Haus nerven. Und wenn ich Opas Blasmusik in sehr hohen Tönen hören muss geht ich als JUgendlicher freiwillig.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
ich dacht immer während des Unterrichts und in den Pausen darf man das Schulgelände nicht verlassen?
http://www.hamburg.de/contentblob/69546/data/bbs-vo-richtl-verlassen-schulgelaende06-05.pdf
Auszug: Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen dürfen das Schulgelän-de während der Pausen und der Freistunden nicht verlassen.
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Demnach ist der Schuldirektor in der Pflicht oder er bezahlt alle Schäden die nicht von der Unfallversicherung abgedeckt sind, denn die endet an der Grenze des Schulhofs.
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Ein Weg wäre einen Hausmeister zu angagieren, der täglich vor eurem Haus für Sauberkeit und Ordnung sorgt, diese Rechnung schickt ihr dann der Schule.
Ich denke die Lage wird sich dann sehr schnell entspannen.
-- Editiert am 25.09.2009 11:31
--- editiert vom Admin
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