Schriftliche zusage zu MV verbindlich?

16. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
dave.dun
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Schüler
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Schriftliche zusage zu MV verbindlich?

Ein bekannter hat sich eine neue Wohnung gesucht und wurde bei einer Baugenossenschaft Fündig.

Nach einiger Zeit hat er ein Angebot zu seiner Bewerbung erhalten und die Details als Inhalt er sollte zustimmen oder Ablehnen.

Er hat dem Angebot zugestimmt, die Unterlagen Ausgefüllt und zurück gesendet.

Einige Zeit Später bekommt er von der BG die Geschäftsanteile und den Freistellungsantrag für das FA zum unterschreiben damit sollen alle vorab Formalitäten erledigt sein und es soll ihm nach Zurücksendung der MV per Post zugehen.

Jetzt hat er sich sicher gefühlt und seine Aktuelle Wohnung gekündigt und auch schon Nachmieter gefunden die der Vermieter Akzeptierte und auch gleich mit den neuen Nachmietern einen MV machte!

Nun kommt ein Schreiben der BG, das man nicht mehr an dem Angebot festhält und dieses nun wieder zurück zieht!

Ich sage mal so, diese BG ist mir sowieso nicht ganz geheuer, z.Bsp. machen die als Voraussetzung geltend, das man einen PKW stellplatz anmietet für einen extra Mietzins, sonst bekommt man die Wohnung nicht, ebenso muß man zustimmen bei Rücksendung des MV 10 Euro in Bar für das Klingelschild beizulegen! Dann hat man ihm einen Wohnung in 3 OG zugesagt, wie sich dann aber herausstellte war das einen Dachgeschoss Wohnung!
Erschreckend fand ich auch die BG anteile mit 2250Euro bei einer 350KM Wohnung, also weit mehr als eine übliche kaution. Er hat noch mehr berichtet, da wil ich aber nicht näher darauf eingehen, tut nichts zur Sache.

Ist denn nicht durch die Übermittlung der Geschäftsanteile
und der Freistellunganträge und der zusage das danach der MV per Post zugesendet wird, schon ein MB zustande gekommen.

Ich lese in seinem Anschreiben der BG: "Herzlichen Glückwunsch, wir haben uns unter den Bewerbern entschieden ihnen die Angebotenen Wohnung zu Vermieten!"

Ist so eine aussage nicht gleichzusetzen wie der Handschlag als MV vor dem Schriftlichen MV?

Wenn nicht, dann sollten doch evtl. die Vorab Formalitäten als eindeutige MV zusage gelten!

LG Dave

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-- Editiert dave.dun am 16.09.2011 22:21

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29 Antworten
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#1
 Von 
altona01
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(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Vertrag kommt ja zustanden, indem eine Seite ein Angebot macht und die Gegenseite das Angebot annimmt. Somit müßte hier ein Vertrag zustande gekommen sein. Die wichtigste Frage wäre hier, warum die BG das Angebot zurückgezogen hat. Ein Grund wäre z.B. das Verschweigen von Mietschulden bzw. ein negativer Schufa-Eintrag. Hat Ihr Bekannter mal bei der BG nachgefragt?

Sie schreiben:
"Erschreckend fand ich auch die BG anteile mit 2250Euro bei einer 350KM Wohnung, also weit mehr als eine übliche kaution."
Genossenschaftsanteile sind etwas völlig anderes als eine Kaution. Man kauft sich mit den Anteilen in die BG ein, wird Mitglied und erhält so ein lebenslanges Wohnrecht und regelhaft auch eine gute Verzinsung. Das Nutzungsentgelt, das man an eine Genossenschaft zahlt, ist meistens auch einiges günstiger als eine marktübliche Miete.

-- Editiert hamburgerin01 am 17.09.2011 11:06

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist so eine aussage nicht gleichzusetzen wie der Handschlag als MV vor dem Schriftlichen MV? <hr size=1 noshade>


Nein, beiden war klar, daß der MV erst zustande kommt, wenn beide Unterschriften erffolgt sind.

Bei der Sachlage kommen aber sicher Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn M keine Veranlassung zum Abbruch der Verhandlungen gegeben hat, Täuschung über Bonität o.ä.

Die richtige Hausnummer wäre §§ 311 II, 280 BGB , Verschulden bei Vertragsschluß. Der M müsste so gestellt werden, als ob er nie etwas von der BG-Wohnung gehört hätte.

Wie hoch der erstattungsfähige Schaden ist, müsste jemand prüfen, der sich damit gut auskennt.

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#3
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten.

@flawless
Ich denke das @Hamburgerin es auf den Punkt gebracht hat

quote:
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff.).


§ 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


In der Tat sagt die BG aus, das er diese über seine Wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht habe, die BG habe bei CREDITREFORM eine auskunft zu ihm eingeholt und die ergab Negative Ereignisse.

Die Sache ist aber die, das er weder eine SCHUFA klausel unterzeichnet hatte, noch irgend etwas ähnliches und er ist auch nie danach gefragt worden.

Dei CREFO hat wohl auch einen Veralteten Datenstand, er sagt er habe ein Missverständnis 2009 gehabt. Damals seinen ihm Forderungen und Kosten daraus an einen Lange nicht mehr von ihm Bewohnte Anschrift zugestellt worden.
Selbt der GV habe alles dort Zugestellt, das Haus stand aber Leer und zum Verkauf. Weil er aber nichts von der Forderung wuste und auch nicht vom Begehren des GV, hat der Gläubiger per GV den HB zur EV beantrag der dann vom GV 2009 an der alten Anschrift wohl Umgesetzt werden sollte. Da die Forderung aber ohnehin in seine Insolvenz fällt hat er die Sache schnell klären können, nach dem der Gläubiger eine EMA auskunft einholte und der GV an Aktuellen Anschrift auftauchte.
Er sagt das sei eben der Negativ Vorfall der in der SCHUFA/CREFO eingetragen ist! Das habe ihm schon öfter probleme gemacht. Das würde aber nach 3 Jahren und somit jetzt im November automatisch Gelöscht und dann wäre alles wieder Clean.

Er meinte das er eben auch nie danach Gefragt wurde, warum er nun jemanden Getäuscht haben soll ist ein Rätzel?

Muss er denn jeden so was auf die Nase binden???

Im übrigen, hat er eine Übernahmebestätigung der ARGE zu den KdU dieser Wohnung und auch einen Berechtigungsschein vom Sozialamt, beides hat er vorab übermittelt.
Eine Bonitätsprüfung hätte vor der Zusage erfolgen müssen um eben diese Probelmatik zu vermeiden.

Ich persönlich denke das er einen Gültigen Vertrag nach BGB hat der sich nur Schriftlich auf die Details Einlässt!
Demnach müsste der MV erst gekündigt werden und nicht einfach das Angebot widerrufen werden, oder?

Die Miete ist duch die ARGE sicher, warum dann SCHUFA und CREFO was dazu beitragen eine Sozialwohnung zu beziehen, bzw. Sozialgeförderten Wohnraum?

Wobei Sozialgeförder, ist auch Fraglich, bei den Kosten die Aufgerufen werden!

LG Dave

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#4
 Von 
Harry van Sell
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(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Dann hat man ihm einen Wohnung in 3 OG zugesagt, wie sich dann aber herausstellte war das einen Dachgeschoss Wohnung!

Wenn das 3. OG ein Dachgeschoss ist ...



So wie es aussieht ist erst einmal ein Vertrag zustande gekommen.

Das Problem dürfte sich aber hier
quote:
In der Tat sagt die BG aus, das er diese über seine Wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht habe, die BG habe bei CREDITREFORM eine auskunft zu ihm eingeholt und die ergab Negative Ereignisse.

verbergen.
Je nach Sachlage könnte dies zu einer Anfechtung seitens der BG berechtigen.

Kam die Aussage der BG schriftlich?
Wie war der genaue Wortlaut?





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#5
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Wortlaut?

Muss ich mal fragen, aber was tut das i.d.S. bedeuten.

Ich meine, bevor es zur Zusage gekommen ist, hatte die BG 14 Tage Gelegenheit alle Punkte zu klären.

Wenn die Whg. von der Bonität abhängig gemacht würde, warum wird diese nach der Zusage erst geprüft und ohne SCHUFA Klausel, hatten die überhaupt ein Recht dazu?

Gerade bei einer ARGE zusage zu den KdU und der Leistung der Geschäftsanteile, welche Bedeutung hat da die Bonität, sollte hier nicht die Bonität der ARGE geprüft werden?

Soweit bekannt ist, war an keiner Stelle die Frage zu verschuldung o.ä. sonst hätte er sich nicht darüber gewundert!

Wäre es nun nicht richtiger das ein Widerruf des Angebote nicht mehr möglich ist, sondern eine Kündigung der BG erforderlich wäre, denn man kann den Vertrag ja auch nicht vor Beginn Kündigen, oder?

LG Dave

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wäre es nun nicht richtiger das ein Widerruf des Angebote nicht mehr möglich ist, <hr size=1 noshade>

Der Widerruf nennt sich Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.



quote:<hr size=1 noshade>denn man kann den Vertrag ja auch nicht vor Beginn Kündigen, oder? <hr size=1 noshade>

Das käme auf die vertragliche Ausgestaltung an.



quote:<hr size=1 noshade>Soweit bekannt ist, war an keiner Stelle die Frage zu verschuldung o.ä. <hr size=1 noshade>

Nicht unbedingt.

Der Mietinteressent muss ungefragt aufklären über eine objektiv bestehende Gefährdung bezüglich der Vermieteransprüche. LG Bonn AZ: 6 T 312/05 und 6 S 226/05

Und so wie ich das lese hat der Bekannte die BG nicht über seine Insolvenz aufgeklärt?





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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wäre es nun nicht richtiger das ein Widerruf des Angebote nicht mehr möglich ist, sondern eine Kündigung der BG erforderlich wäre, denn man kann den Vertrag ja auch nicht vor Beginn Kündigen, oder?


Nein, das Angebot des M, nur er hat den MV unterschrieben, wurde nicht angenommen.

Anfechtung oder gar Kündigung des Vm. ist gar nicht nötig.

Da der M über seine Bonität arglistig getäuscht hat, kommt auch kein Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen des Vm. in Betracht.

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#9
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

@flawless
Ich denke das ist Nonsens, wenn der Vertrasg nach §145 BGB zustande gekommen ist dann Regelt die Schriftliche Manifestierung doch nur noch Abweichungen von den Rechtsnormen und Zusatzvereinarungen.

Ich Sage mal der Baum ist Gefällt, er muss nur noch Geschnitz werden, da kann dann doch keiner hinterher sagen, da haste aber mit der Falschen Säge den Baum zum Stürzen gebracht, wenn zuvor keine Vereinbarung zum Werkzeug getroffen wurde!

der genaue Wortlaut:

quote:<hr size=1 noshade>mit Schreiben vom 09.09.2011 hatten wir ihnen mitgeteilt, das wir uns für Sie als zukünftigen Mieter per voraussichtlich 16.10.2011 entscheiden haben, diese Zusage ziehen wir hiermit zurück.

Begründung. Diese Entscheidung haben wir aufgrund einer Täuschung ihrerseits durch Unterlassung einer gebotenen Aufklärung ihrer persönlichen sowie finanziellen Situation getroffen.

Wir haben zwischenzeitlich eine Anfrage bei der Creditreform gestellt. Diese weist bei ihnen harte Negativmerkmale einschließlich Haftandrohung bzw. -anordnung auf.

Auf grund dieser Tatsachzen haben wir uns entschieden, die Wohnung nicht an Sie zu vermieten. <hr size=1 noshade>

So der Wortlaut dieser mitteilung vom 13.09.2011
Das Angebot war vom 16.08.2011!

Also ich Prüfe das Scoring meiner Neukunden sofort Online bevor ich Tiefer auf die eingehe! Wenn mir etwas nicht passt, dann sage ich entweder Neukunden nur per Vorkasse, oder Sorry zur zeit wegen überlastung keine Kapazitäten frei!

I.d.S: ist doch klar, das auf grund der Bewerbung vom 10.08. die Personalien des Bewerbers vorlagen und es wurde 1 KW Später ein Angebote Versendet, welchem dann entsprochen wurde, daraufhin erfolgte dann die Zusage, die nun Anuliert werden soll!

Wenn wie im fall meines Bekannten die Neagtiv Vermerke eigentlich schon Verweist sind, aber bislang keine Auskunft verlangt wurde, zudem von der ARGE die Explizite Zusage zu den KdU dieser Whg. vorliegt, dann ist die Bonitätsprüfung unerheblich! Er ist im übrigen Leicht Behindert und wird wohl bis zur Rente in der Grundsicherung bleiben!

@Drill.i
quote:<hr size=1 noshade>Von was denn sonst ?
Von blauen Augen, oder gar den Aussagen des M ? <hr size=1 noshade>

Was soll das.

Ich versuche hier eine Hilfestellung für Hilfsbedürfte und du Spielst den Suppen Kasper oder was?

Wenn die Miete/KdU gesichert ist, und man einen Mieter nicht mehr möchte, dann sucht man gründe und das können auch deine Blaeun Augen sein!

Eine derartige Vorgehensweise eine Öffentlich geförderten Sozialen Baugesellschaft ist nichts anderes als Diskriminierung, so ein hick hakc ist ersten nicht die feine Art und 2tens sicher auch unzulässig, aber mit den Hilfsbedrüftigen kann man das ja machen, das ist genau wie Abgelaufenen Lebensmittel von der Tafel, da will sich der Einzelhandel nur vor den Entsorghungskosten drücken und das nennt man dann "Humane Tafel" die Allgemienheit muss es dann ausbaden! Wer trägt wohl die Kosten der Grundsicherung und der Sozialabgaben, was wenn die Lebensmittelvergiftung durch die "Humane" Müllbeseitung die Menschen erkranken lässt? Aber das ist ein anderes Thema.

LG Dave

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>@flawless
Ich denke das ist Nonsens, wenn der Vertrasg nach §145 BGB zustande gekommen ist dann Regelt die Schriftliche Manifestierung doch nur noch Abweichungen von den Rechtsnormen und Zusatzvereinarungen.
...
<hr size=1 noshade>



Du bist Argumenten nicht zugänglich, trotzdem:

Wird der MV nicht schriftlich geschlossen, hat der Vm. weder Anspruch auf die Kaution, noch auf die Zahlung der BK, ebensowenig sind Schönheitsreparaturen geschuldet etc.pp. § 550 BGB (Schriftformerfordernis) hat auch seine Berechtigung.

Deshalb wird man keinen Richter finden, der hier einen MV annimmt. Der wäre erst zustande gekommen, wenn beide Unterschriften auf dem Formular erfolgt wären.

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#13
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
mit Schreiben vom 09.09.2011 hatten wir ihnen mitgeteilt, das wir uns für Sie als zukünftigen Mieter per voraussichtlich 16.10.2011 entscheiden haben

Du solltest dir mal gedanken über das Wort 'voraussichtlich' machen.Insbvesondere über seine Bedeutung.



quote:
Wenn wie im fall meines Bekannten die Neagtiv Vermerke eigentlich schon Verweist sind,

Tatsache ist aber das sie es NICHT SIND.



quote:
dann ist die Bonitätsprüfung unerheblich!

Aber die arglicstige Täuschung mit der der Vertrag erschlichen wurde ist nicht unerheblich ...



quote:
Eine derartige Vorgehensweise eine Öffentlich geförderten Sozialen Baugesellschaft ist nichts anderes als Diskriminierung,

Wunderbares Argument.
Wenn ich nicht bekomme was ich will, das ist es einfach mal Diskriminierung ...



quote:
das ist genau wie Abgelaufenen Lebensmittel von der Tafel, da will sich der Einzelhandel nur vor den Entsorghungskosten drücken und das nennt man dann "Humane Tafel" die Allgemienheit muss es dann ausbaden!

Du scheinst von sehr vielen Bereichen absolut gar keine Ahnung zu haben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
dave.dun
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Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du solltest dir mal gedanken über das Wort 'voraussichtlich' machen.Insbvesondere über seine Bedeutung.

Ja genau mach das doch mal, was hat der Voraussichtliche Bezugstermin mit §145 BGB zu tun? Der Vertrag wurde zugesichert der Bezugstermin nich nicht, da Voraussichtlich d.h. es kann auch früher oder Später sein!


quote:Wenn wie im fall meines Bekannten die Neagtiv Vermerke eigentlich schon Verweist sind,

Tatsache ist aber das sie es NICHT SIND.
Ich lese in der ZPO, der HB 6 Monate gültig ist, nach 6 monaten müsste dieser erneuert werden, wenn der eintrag also aus 05/2009 stammt, dann ist der sätestens seit 12.2009 unwirksam, müsste also nicht mehr drin stehen, es ist an dieser Stelle auch unverstänlich das die Einträge Automatisch sofort ins Schuldnerregister bei Gericht eingetragen werden aber bei erledigung nur auf Antrag des Schuldner Gelöscht wird! Im übrigen muss dann der Antrag auch bei SCHUFA und CREFO gestellt werden! Eine Automatische Löschung erfolgt erst nach 3 Jahren unabhängig ob der Eintrag schon lange ungültuig und überflüssig ist!

quote:dann ist die Bonitätsprüfung unerheblich!

Aber die arglicstige Täuschung mit der der Vertrag erschlichen wurde ist nicht unerheblich ...
Was wurde erschlichen? Nichts denn alle erforderlichen Angaben wurden nach besten wissen und gewissen getätigt, von SCHUFA oder CREFO oder Schulden usw. war nie die Rede oder die Frage danach! Wo steht geschrieben das man sein Privatleben jeden mitteilen muss, ob er danach Fragt oder nicht? Warum gibt es keine Armbandpflicht für Verschuldete, wäre doch dann viel einfacher für alle diese Menschen zu Unterscheiden, gab es das nicht schonmal, warum nicht eine Renesource des Davidstern unter neuer Bedeutung?


quote:Eine derartige Vorgehensweise eine Öffentlich geförderten Sozialen Baugesellschaft ist nichts anderes als Diskriminierung,


Wunderbares Argument.
Wenn ich nicht bekomme was ich will, das ist es einfach mal Diskriminierung ...
Ich lese Art. 14 MRK und stelle fest, das ein Mensch in der Sozialen Grundsicherung mtl. 360Euro zum Überleben erhält. Dagegen Steht in §850.c ZPO der Pfändungsfreibetrag von netto 930Euro für einen Singel!
I.d.S. wurde der ALG-II Bescheid als Ausreichend empfunden, aber eine mögliche Verschuldung, die dazu nicht mal vorliegt, wird aber als unzureichende Finanzlage bezeichnet! Wenn das keine Diskriminierung ist!!! Würde man nicht die Banken sondnern die Bürger schützen, gäbe es aber auch keine SCHUFA usw. !

quote:das ist genau wie Abgelaufenen Lebensmittel von der Tafel, da will sich der Einzelhandel nur vor den Entsorghungskosten drücken und das nennt man dann "Humane Tafel" die Allgemienheit muss es dann ausbaden!


Du scheinst von sehr vielen Bereichen absolut gar keine Ahnung zu haben?
Die leute die so etwas Behaupten, ohne mich wirklich zu kennen, haben so viel Ahnung das sie das Wesentliche schon Lange aus den Augen verlohren haben. Bist du auch der meinung das Hühner das ökonomischste Lebensmittel überhaupt sind, man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen.

LG Dave <hr size=1 noshade>


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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Da war doch noch was:

quote:
... Da die Forderung aber ohnehin in seine Insolvenz fällt ...


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja genau mach das doch mal, was hat der Voraussichtliche Bezugstermin mit §145 BGB zu tun? Der Vertrag wurde zugesichert der Bezugstermin nich nicht, da Voraussichtlich d.h. es kann auch früher oder Später sein! <hr size=1 noshade>

Ja, zum Beispiel zum 01.01.2045 ...
Da (neben einigen anderen Sachen) nicht einmal ein wesentliches Element wie der Einzugsstermin geregelt war, spricht einiges dagegen das bereits ein Vertrag bestand.



quote:<hr size=1 noshade>erfolgt erst nach 3 Jahren unabhängig ob der Eintrag schon lange ungültuig und überflüssig ist!
<hr size=1 noshade>

Das empfinden nur die Schuldner so, die Unternehmer die dadurch vor Verlusten bewahrt wurden sehen das eher nicht so.
Da diese Leute offensichtlich nicht in der Lage sind ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, müssen das halt andere für sie übernehmen ... bzw. vor ihnen warnen.



quote:<hr size=1 noshade>denn alle erforderlichen Angaben wurden nach besten wissen und gewissen getätigt, von SCHUFA oder CREFO oder Schulden usw. war nie die Rede oder die Frage danach! Wo steht geschrieben das man sein Privatleben jeden mitteilen muss, ob er danach Fragt oder nicht? <hr size=1 noshade>

Nicht das Privatleben (den Vermieter interessiert es nicht ob er einen hochkriegt), aber alles was für den Vertragspartner relevant sein kann.
Schulden, daraus resultierende Haftbefehle, Insolvenz - das sind alles relevante Sachen die den Vertragspartner etwas angehen.

Achja, wo es steht? Im BGB.



quote:<hr size=1 noshade>Warum gibt es keine Armbandpflicht für Verschuldete, wäre doch dann viel einfacher für alle diese Menschen zu Unterscheiden, gab es das nicht schonmal, warum nicht eine Renesource des Davidstern unter neuer Bedeutung? <hr size=1 noshade>

Weil es nur diejenigen angeht mit denen man Geschäfte macht und nicht die ganze Stadt.
PS: Herzlichen Glückwunsch zur Anwending von Godwin's law ...



quote:<hr size=1 noshade>I.d.S. wurde der ALG-II Bescheid als Ausreichend empfunden, <hr size=1 noshade>

Empfindungen - die kann man hervorragend bei Kallwas & Co. zum besten geben.
Gesetze gelten aber dummerweise auch wenn man sie ignoriert.



quote:<hr size=1 noshade>aber eine mögliche Verschuldung, die dazu nicht mal vorliegt, wird aber als unzureichende Finanzlage bezeichnet! <hr size=1 noshade>

Interessante Sichtweise.
Die Einträge, die Haftbefehle, die Insolvenz - alles keine Verschuldung?

Egal was du nimmst, sprich mit deinem Arzt darüber - die Dosierung muss dringend geändert werden ...



quote:<hr size=1 noshade>Du scheinst von sehr vielen Bereichen absolut gar keine Ahnung zu haben?
Die leute die so etwas Behaupten, ohne mich wirklich zu kennen, haben so viel Ahnung das sie das Wesentliche schon Lange aus den Augen verlohren haben. <hr size=1 noshade>

Da braucht man dich nicht zu kennen, da muss man nur lesen was du dir hier so zusammenschreibst ...



quote:<hr size=1 noshade>Bist du auch der meinung das Hühner das ökonomischste Lebensmittel überhaupt sind, man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen. <hr size=1 noshade>

Stimmt doch genau. Und wenn ich sie nach ihrem Tode esse habe ich sogar genug Antibiotika um die nächste Erkältung abzuwehren ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#17
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da war doch noch was:

quote:... Da die Forderung aber ohnehin in seine Insolvenz fällt ...



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von flawless <hr size=1 noshade>


Ach Mensch @flawless, denk doch bitte mal nach was du da Schreibst.

Wenn die Forderung in die Insolvenz gehört, dann wird diese aus der Insolvenzmasse bedient, nach ZPO/InsO ist als eine ZV daraus garnicht möglich!

Was Bedeutet denn eine Insolvewnz???
Der eröffnungsbeschluss zur Insolvenz bedeutet doch nichts anderes als das die Schulden bis dahin über die Insolvenz vom Insolventzverwalter und nicht direkt vom Schuldner bedient werden. Erst recht wenn der Schuldner nach §850.c ZPO durch die Sozialöe Grundsicherung unpfändbar ist! Defacto liegt also eine Masselosigkeit vor! Ich gehe so weit das ich sage, der Schuldner wird mit dem Eröffungsbeschluss zur InsO Schuldenfrei! Das die InsO in der SCHUFA steht ist dann mehr Positiv als negativ und jeder Vertragsparten weis über die Einkommenssituation becheid, eben beim Singel 930 nt. was bedeutend mehr ist als H4/ALG-II! Aber man kann sich auch am Strand eine Sandburg Bauen im Glauben das die ewig steht und die Gezeiten Aussetzen.

Ich denke die SCHUFA und CREFO usw. ist nur Nötigung und Üble Nachrede. Ein echter Schutz vor Überschuldung kann nur erfolgen wenn man die Einkommenssitaution Überschauen kann. Wenn als ein Kredit/Vetragspartner nach Abzug aller Kosten den rest Verwerten kann und mindetsens eine Summe i.h. der Sozialen Grundsicherung übrig bleibt!
Das wäre eigentlich ganz einfach, ein Blick in die SV und eine Meldung andere Verpflichtungen ergeben eine Gesamt Überischt die eine Reale Einschätzung erlaubt!
Wenn man aber den Leuten meist die Träume erfüllt und nur Prüft ob genug einnahmen bestehen und oib die in Vergangenheitz zuverlässig waren, kann man nur Schlechte Prognossen für die Zukunft stellen!

quote:<hr size=1 noshade>Ja, zum Beispiel zum 01.01.2045 ...
Da (neben einigen anderen Sachen) nicht einmal ein wesentliches Element wie der Einzugsstermin geregelt war, spricht einiges dagegen das bereits ein Vertrag bestand.
<hr size=1 noshade>

Harry, wenn alle deine 14800 beträge so sind, bleibt nur zu hoffen das du genauiso ein Laie bist wie ich und nichts mit der Juristerei zu tun hast!
Voraussichtliche Terminierueng legen eine um das Dateum Fundierte Zeitnahe Abhandlung/Erledigung zu grunde!
Es ist für den §145.ff BGB unbedeuten wwann der Vertrag Umgesetzt wird, primär zählt der Vertragsabschluß! Mein Tip Lese ein weniug im Palandt, bevor du so waage auslegungen von dir gibst!
quote:<hr size=1 noshade>Das empfinden nur die Schuldner so, die Unternehmer die dadurch vor Verlusten bewahrt wurden sehen das eher nicht so.
Da diese Leute offensichtlich nicht in der Lage sind ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, müssen das halt andere für sie übernehmen ... bzw. vor ihnen warnen.
<hr size=1 noshade>

Diese Art der Pauschalisierung ist genau so Nonsens!!!
Wenn du einen Verweisten HB oder erledigte Forderung eingetragen hast, belibt dein SCORINg immer noch ROT/Negativ/6- auch wenn du 1Mil. Monatliche EInnahemn hast und nur 1000 Euroi Ausgaben, das sagt überhaupt nichts über die Zahlungsfähigkeit aus! Wie würdes du 80 der Bevölkerung bezeichnen, die alle Hochverschuldet sind und sich mit immer nur durch Neuverschulung/Umschuldung retten können! Im endeeffekt können die einer Überschuldung nicht entgehen! Was ist überhaupt eine Überschuldung, das ist dann der Fall wenn das eigene Guthaben nicht ausreicht um sein soll auszugleichen!
Und wenn wir schin dabei sind http://www.steuerzahler.de/Home/1692b637/index.html in Kürze werden 2 Bil. € überschritten!
Der größte Pleitegeier ist doch der Bundesadler, wie soll da ein Volk Schuldenfrei sein?
Wie ich schon sagte, im Zweifel "Vorkasse" dann ist alles bestens und das sagt real was über die Zahlungsfähigkeit aus und nicht ob ich mit meiner Golden AMEX in 8 Wochen die InsO anmelde, nach dem alle erfoderlichen Anschaffungen usw. getätigt wurden!
quote:<hr size=1 noshade>Nicht das Privatleben (den Vermieter interessiert es nicht ob er einen hochkriegt), aber alles was für den Vertragspartner relevant sein kann.
Schulden, daraus resultierende Haftbefehle, Insolvenz - das sind alles relevante Sachen die den Vertragspartner etwas angehen.

Achja, wo es steht? Im BGB. <hr size=1 noshade>
Bitte genauer?

Wo fängt das Private an?
Erst bei der Potenz oder schon beim Einkommen?
Im übrigen gibt es für dein Problem kleine Blaue Pillen.
quote:<hr size=1 noshade>Weil es nur diejenigen angeht mit denen man Geschäfte macht und nicht die ganze Stadt.
PS: Herzlichen Glückwunsch zur Anwending von Godwin's law ...
. <hr size=1 noshade>

Auch wenn es ihn etwas angeht, muss man nes ihm nicht zugestehen zu erfahren, wenn man seinen Datenschutz nicht Aufgibt dann hat auch keiner darin zu schnüffeln! Wer dann das Betriebliche Risiko nicht waaegn möchte, darf eben mit dem AUskunfts Verweigere keinen Vertrag eingehen!
quote:<hr size=1 noshade>Empfindungen - die kann man hervorragend bei Kallwas & Co. zum besten geben.
Gesetze gelten aber dummerweise auch wenn man sie ignoriert.
<hr size=1 noshade>

So bist du, und der VM absolut Falsch gewickelt! Erst wird ein Einkommen vom 36Euro (ALG-II) + Kdu als Zufriednestellend angesehen und ein Vertrag gemnacht um dann hinterher zu sagen das 930€ (etl. zzgl KdU) nicht genug sind!
Was ist Kallwas & Co. für ein Unternehmen, kenn ich leider nicht?
quote:<hr size=1 noshade>Interessante Sichtweise.
Die Einträge, die Haftbefehle, die Insolvenz - alles keine Verschuldung?

Egal was du nimmst, sprich mit deinem Arzt darüber - die Dosierung muss dringend geändert werden .. .
Ok du Super User, welche Schulden hat ein Insolventer?
Er muss seinen Überschuss an einkommen, dem IV überlassen der alle Konten überwacht, bzw, nur das einzig übrig gebliebene und noch mal der HB der eine Forderung vor der Inso Angeht ist gegenstand der InsO! Was hast du geniammen das du nicht weist das die ZV zu allen Vorderungen vor InsO eröffung unzulässig sind. Hier sogar nahcweislich die Forderung weit vor der InsO und der HB weit danach und obwohl der HB ein mittel der ZV durch ZPO ist, und das AG die InsO eingetragen hatte und also wusste das diese Besteht, wurde der HB auf die alte Anschrift eingetragen, ich hoffe das er irgend wann die Amtshaftung beansprucht!
Zitat:
Da braucht man dich nicht zu kennen, da muss man nur lesen was du dir hier so zusammenschreibst ...
<hr size=1 noshade>

Dich aber auch nicht, hast du auch noch andere Sachen zu tun als deinen Unsinn hier fast 15000 zu verbreiten, du musst ja richtig Süchtigt sein und weils dir nicht reicht bist du doch ständig am Beiträge (Dosis) erhöhen!
quote:<hr size=1 noshade>Stimmt doch genau. Und wenn ich sie nach ihrem Tode esse habe ich sogar genug Antibiotika um die nächste Erkältung abzuwehren ...
<hr size=1 noshade>

Ja Super, erklärt nastürlich einiges, wenn man weiß welchen Nebenwirkung der Langzeitkonsum Hühner Antibiotika bei Humanoiden hat. Laut einer Studie bekommt man Krumme Finger und kann sich nicht mehr Befriedigen und auch das Kognitive System wird sehr Schnell in mitleidenschaft gezogen, da man dann auch Alzheimer bekommt, hast du auch sicher gleich nach dem Lesen diese Meinung vergessen das ich hier nur Spaß mache und nur Parolli gebe. :-)

Was fü+r ein glück das wir uns so gut verstehen, sonst könnten fremde glauben wir würden uns Bekämpfem und nicht gegenseitig helfen :-)

Lieber einen ernst zu nehmenden Feind als eine nicht ernsthaften Freund!

LG Dave


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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

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#19
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie lange hast Du das schon ? <hr size=1 noshade>

Nun neben dem Offtopic Würfelhusten, ist das eine ganz neue Diagnose :-)

Was VM liebt oder nicht, das ist sekundär.

Wenn VM sagt "Jawohl ich will dich" dann haben wir §145 BGB , oder nicht???

Wenn VM dann sagt,
du hast mir nicht gesagt wonach ich nicht gefragt habe und deshalb fühle ich mich getäuscht, was ist das?

LG DAve

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn VM dann sagt,
du hast mir nicht gesagt wonach ich nicht gefragt habe und deshalb fühle ich mich getäuscht, was ist das?


Arglistige Täuschung durch Unterlassen.

Die Privatinsolvenz muss der M ungefragt offenbaren.

Hier ist das ja nicht so schlimm, weil noch gar kein MV zustande gekommen war.

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#21
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Die Privatinsolvenz muss der M ungefragt offenbaren.


Woraus ergibt sich das, wo steht das?

Darüberhinaus wird ja nicht mit der InsO begründet sondern mit dem HB!

Würde mir mehr Siubstanz in den Argumenten wüschen §§ und Quellen evtl. und nicht nur Heissluftaussagen :-)

LG Dave

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

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#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Woraus ergibt sich das, wo steht das?



Ich weiss zwar nicht, weshalb dich das interessiert, du nimmst ja nichts zur Kenntnis, was dir nicht in den Kram passt, aber bitte, m.w.N.:

Insolvenz des Mieters, Aufklärungspflicht des Mieters

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/i1/insolvenz.htm

Sofern über das Vermögen eines Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist er verpflichtet, einen potenziellen Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages ungefragt darüber aufzuklären. Ebenso ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darüber aufzuklären, falls bei dem früheren Mietverhältnis erhebliche Mietrückstände bestanden haben und er deswegen zur Räumung der alten Wohnung verurteilt worden war. Dieser Anspruch des Vermieter resultiert aus der objektiv für den Vermieter bestehenden Gefährdungslage seines Vermögens, wegen der sich aus diesen Umständen ergebenden wesentlich erhöhten Gefahr seine Ansprüchen (Miete, Mietnebenkosten usw) auch im Falle einer nicht freiwilligen Erfüllung durch den Mieter realisieren zu können (LG Bonn, Beschluss v. 16.11.2005 WM 2006, 24).


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#24
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke @flawless für den Link, dort Steht u.a.:

quote:
Hat der Mieter "nur" die eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) abgeleistet und liegt dies schon einige Zeit ( etwa 1 Jahr) zurück, so ist der Mieter nach Ansicht dieses Gerichtes in der Regel noch nicht dazu verpflichtet, dies ungefragt dem Vermieter anzugeben


Analog dazu der Vorliegende Fall meines bekannten!
Es geht i.d.S. nur um den HB zur EV nach ZPO, der aber nie vollstreckt wurde und es auch nie zur EV gekommen ist!
Das habe ich doch nun schon merhfach erklärt, warum versteht ihr das nicht! Das ist der Grund der angeblichen Täuschung und nicht die InsO! Im übrigen habe ich auch mehrfach Vorgetragen, das er die Sache zum HB über die Insolventz abgegolten hat und deshalb der GV ungetaner dinger wieder abgezogen ist, weil die Fälligkeit eben vor InsO eröffnung lag und damit die Forderung Sache der InsO war!

Was gibt es da nicht zu verstehen?

Darüber hinaus habe ich mitgeteilt das er die InsO schon lange vor dem HB gemacht hat, wenn der VM sich jetzt nicht auf die InsO beruft sondern nur auf den HB, dann wird das erledigte Insolvenzverfahren auch nicht mehr eingetragen sein, oder?

Das InsO Verfahren ist beendet und die HB's zwar noich im Schuldnerregister aber auch erledigt! Wo liegt da die Täuschung! Täuschen tut hier SCHUFGA und CREFO dies Täuschen falsche Tatsachen vor, eben nicht die wirkliche Finanzsituation!

Ich bin keines wegs Beratungsresitent, nur mus man mich erst überzeugen, nur weil einer was Sagt und nicht begründen kann wo die Grundlage dazu ist, bin ich nicht bereit ihm Blind zu Glauben oder zu Vertauen!
quote:
In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.

Johann Wolfgang von Goethe


Wer sich nicht Blenden lässt, der wird die Wahrheit suchen!

Ich sags auch gern noch einmal:
Es ist leichter, eine Lüge zu glauben, die man hundertmal gehört hat, als eine Wahrheit, die man noch nie gehört hat. Robert Lynd

Nehmen wir uns ein Beisspiel hieran:
quote:
Und wenn man das vor ihrem Tod tut, dann ist das ein Fall für den Tierschutz.

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von sonne12367


Das Gefährlichste an den Halbwahrheiten ist, daß fast immer die falsche Hälfte geglaubt wird.

Und noch was:
quote:
Ein Irrtum ist viel leichter zu erkennen, als die Wahrheit zu finden. Jener liegt auf der Oberfläche. Damit läßt sich wohl fertig werden. Diese ruht in der Tiefe. Danach zu forschen, ist nicht jedermanns Sache. Goethe



Sonne12367, hat weder alles Gelesen noch einen Sachlichen oder offtopic beitrag gebracht!

Jeder der je ein Ei gebraten oer gekocht hat, ist nach dessen Mei ung ein Fall für den Tierschutz, ich Lach mir nen EI ab ;-P

Aber lassen wir das gut sein, bei soviel Verbelndung und Übermütiger Systemtreue mit blinden Glauben an die unwahrheit die einem als Wahrheit vorgeprägigt wurde hat das keinen sinn!

Irgend wo habe ich mal gelesen, das ein Studium nichts anderes ist als das sich der Studierende einer Feiwilligen Gehirnwäschen unterzieht und somit auf Forschung und Wissenschaft zum beriets gelehrten Verichtet!

Das würde dann auch erklären warum kein Numerus clausus für Jura gilt, mann muss halt nehmen was kommt!

Wie sagt der Volksmund doch gleich: Er ist Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand. Vielleicht nicht die Richtige auslegung, aber Lerne Brav dann kanste auch Verdienen, das würde ohne wenn und aber zutreffen!
Ich denke das schafte auch so mancher Hauptschüler, wenn er sich denn zum Blinden Auswendiglerenen nach Systemvorgaben verleiten lässt. Aber genau genommen dann doch wieder nicht, die haben mehr Arsch in der Hose... :-)


LG Dave

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sonne12367, hat weder alles Gelesen noch einen Sachlichen oder offtopic beitrag gebracht!

Jeder der je ein Ei gebraten oer gekocht hat, ist nach dessen Mei ung ein Fall für den Tierschutz, ich Lach mir nen EI ab ;-P <hr size=1 noshade>

Auch DAS hast du nicht verstanden ...



quote:<hr size=1 noshade>du hast mir nicht gesagt wonach ich nicht gefragt habe und deshalb fühle ich mich getäuscht, was ist das? <hr size=1 noshade>

§ 123 BGB
§ 242 BGB
§ 263 StGB





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#28
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Urteil des BGH vom 07.03.2007 XII ZR 40/05 BGHR 2007, 697 NJW 2007, 1817

genau so sehe ich das auch, sonst hätte ja gegenseitige Angebot und Annahme (Willenserklärungen) in Schriftform keinen Sinn mehr!

Auch Mietverträge erfordern keine Schriftform und erreichen ebenso mündlich ihre Gültigkeit.

Hier wurde sogar ein Schriftliches übereinkommend (mindetens jedoch Vorvertrag) zwecks gegenseitiger Bindung erklärt.

Ach ja, die Rahmenbedingungen wurden ja durch die Satzung der BG schon bestimmt und zugestimmt, gau wie die Genossenschaftsanteile bestätigt wurden!

Wenn hier kein gültiger Vertrag bestehen sollte, dann brauchen wir auch keine Verträge und kein BGB mehr!

Ich hoffe das dies wenigstens von der Zensur verschont bleibt!

LG Dave

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

-- Editiert dave.dun am 08.10.2011 22:23

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Dummerweise ist der BGH dort aber nicht auf die Arglistige Täuschung durch Unterlassen und der entsprechenden Anfechtung eingegangen.


Viel interessanter finde ich jedoch Texteteile in dem Urteil wie
Sie verpflichtet die Parteien aber zur Mitwirkung am Zustandekommen des schriftlichen und damit der Form des § 566 BGB a.F. genügenden Hauptvertrages.
uuuups ...


quote:<hr size=1 noshade>Dafür genügt es, dass der Sachverhalt so genau bestimmt ist, dass bei seiner Verwirklichung kein Zweifel am Vertragsbeginn verbleibt. <hr size=1 noshade>

Noch so ein uuuups ...


Kannst ja mal dann berichten wie das Gericht entschieden hat ...



quote:<hr size=1 noshade>Ich hoffe das dies wenigstens von der Zensur verschont bleibt! <hr size=1 noshade>

Wieso denn nicht?
Deine ganzen anderen wirren Texte steht ja auch noch dort ...





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