Hallo, ich habe hier ein Beispiel, wo ich gerne ein paar Meinungen hören würde.
Ein Ehepaar sucht sich ein haus zur Miete. Nach Ansicht undd Mieterselbstauskunft hat sich der Vermieter für dieses Paar entschieden.
Zu Zusage erfolgt mündlich, auf Nachfrage erfolgt eine Email mit der erneuten Zusage, dass dieses Ehepaar definitiv das Haus ab 1.3.xx mietet.
Das 2 Tage spätere Treffen bezüglich Mietvertrag konnte nur als weitere Besichtigung genutzt werden.
Aussage Mieter:" Einen Mietvertrag leider nicht dabei. Mein Bekannter ist ANwalt, er wollte mir ein Mietvertrag besorgen, da ich schlechte ERfahrung gemacht habe mit Mietern die keine Miete gezahlt haben."
Das ehepaar ( Frau, Mann, Kind 2,5 Jahre) hat auf die EMailzusage Ihre Wohnung gekündigt.
Was wäre wenn nun im Mietvertrag Klauseln drin währen wie z.B. Mindestmietdauer etc, die von dem Ehepaar definitiv nicht in Kauf genommen werden wollen
z.B: Mindestmietdauer wurde weder in der internetanzeige noch Mündlich seitens des Vermieters jemals erwähnt.
Da das Ehepaar ja mittlerweile gekündigt hat, könnte der Vermieter theoretsich alles Mögliche rein schreiben, da das Ehepaar miet dem Einzug gerechtnet hat.
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Schriftliche Mietzusage, 4 Wochen Später Vertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:<hr size=1 noshade>auf Nachfrage erfolgt eine Email mit der erneuten Zusage <hr size=1 noshade>
Mit welchem Wortlaut genau.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
1. Mail
Dann freue ich mich, Ihnen hiermit den Zuschlag zu geben und einer jungen, kleinen Familie ein Stück Zuhause!
2. Mail
Hallo Herr xxx,
ich möchte Ihnen hiermit nochmals zusichern, dass Sie der zukünftige Mieter sind. Wir machen diese oder nächste Woche einen Termin um alles weitere zu bereden.
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Das ehepaar hat nun die Befürchtung, da der Mietvertrag von einem Anwalt gemacht wird, hier unzumutbare Klauseln drin zu haben, was vorher nie erwähnt wurde. Wie z.B: Mindestmietdauer (/ Verzicht auf Kündigung die nächsten max. 4 Jahre. oder sowas
-- Editiert mt_1981 am 20.01.2015 17:13
-- Editiert mt_1981 am 20.01.2015 17:14
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ihr habt nur die Zusage das Ihr Mieter werdet, die genauen Konditionen müssen noch ausgehandelt werden, das hat sich der Vermieter ja ausdrücklich vorbehalten.
Da wird man sich dann überraschen lassen müssen, was da alles drinsteht.
Falls ihr was entdeckt das euch zweifelhaft erscheint, könnt ihr die Klausel mal hier posten, dann diskutieren wir darüber.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
ok danke
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quote:
Was wäre wenn nun im Mietvertrag Klauseln drin währen wie z.B. Mindestmietdauer etc, die von dem Ehepaar definitiv nicht in Kauf genommen werden wollen
Dann hat das Ehepaar die Möglichkeit den Vertrag nicht zu unterschreiben oder ihn erst mal fachlich prüfen zu lassen.
Mindestmietdauer im Sinne von gegenseitigem Kündigungsverzicht wäre übrigens bis 45 Monate ab Vertragsabschluß wirksam.
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