Schriftliche Mietzusage, 4 Wochen Später Vertrag

20. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mt_1981
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Schriftliche Mietzusage, 4 Wochen Später Vertrag

Hallo, ich habe hier ein Beispiel, wo ich gerne ein paar Meinungen hören würde.

Ein Ehepaar sucht sich ein haus zur Miete. Nach Ansicht undd Mieterselbstauskunft hat sich der Vermieter für dieses Paar entschieden.

Zu Zusage erfolgt mündlich, auf Nachfrage erfolgt eine Email mit der erneuten Zusage, dass dieses Ehepaar definitiv das Haus ab 1.3.xx mietet.
Das 2 Tage spätere Treffen bezüglich Mietvertrag konnte nur als weitere Besichtigung genutzt werden.
Aussage Mieter:" Einen Mietvertrag leider nicht dabei. Mein Bekannter ist ANwalt, er wollte mir ein Mietvertrag besorgen, da ich schlechte ERfahrung gemacht habe mit Mietern die keine Miete gezahlt haben."

Das ehepaar ( Frau, Mann, Kind 2,5 Jahre) hat auf die EMailzusage Ihre Wohnung gekündigt.

Was wäre wenn nun im Mietvertrag Klauseln drin währen wie z.B. Mindestmietdauer etc, die von dem Ehepaar definitiv nicht in Kauf genommen werden wollen
z.B: Mindestmietdauer wurde weder in der internetanzeige noch Mündlich seitens des Vermieters jemals erwähnt.

Da das Ehepaar ja mittlerweile gekündigt hat, könnte der Vermieter theoretsich alles Mögliche rein schreiben, da das Ehepaar miet dem Einzug gerechtnet hat.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>auf Nachfrage erfolgt eine Email mit der erneuten Zusage <hr size=1 noshade>

Mit welchem Wortlaut genau.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mt_1981
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Mail
Dann freue ich mich, Ihnen hiermit den Zuschlag zu geben und einer jungen, kleinen Familie ein Stück Zuhause!

2. Mail
Hallo Herr xxx,

ich möchte Ihnen hiermit nochmals zusichern, dass Sie der zukünftige Mieter sind. Wir machen diese oder nächste Woche einen Termin um alles weitere zu bereden.

-----------------
""

Das ehepaar hat nun die Befürchtung, da der Mietvertrag von einem Anwalt gemacht wird, hier unzumutbare Klauseln drin zu haben, was vorher nie erwähnt wurde. Wie z.B: Mindestmietdauer (/ Verzicht auf Kündigung die nächsten max. 4 Jahre. oder sowas

-- Editiert mt_1981 am 20.01.2015 17:13

-- Editiert mt_1981 am 20.01.2015 17:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ihr habt nur die Zusage das Ihr Mieter werdet, die genauen Konditionen müssen noch ausgehandelt werden, das hat sich der Vermieter ja ausdrücklich vorbehalten.


Da wird man sich dann überraschen lassen müssen, was da alles drinsteht.

Falls ihr was entdeckt das euch zweifelhaft erscheint, könnt ihr die Klausel mal hier posten, dann diskutieren wir darüber.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mt_1981
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

ok danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Was wäre wenn nun im Mietvertrag Klauseln drin währen wie z.B. Mindestmietdauer etc, die von dem Ehepaar definitiv nicht in Kauf genommen werden wollen


Dann hat das Ehepaar die Möglichkeit den Vertrag nicht zu unterschreiben oder ihn erst mal fachlich prüfen zu lassen.

Mindestmietdauer im Sinne von gegenseitigem Kündigungsverzicht wäre übrigens bis 45 Monate ab Vertragsabschluß wirksam.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen