Schreibfehler bei Ebay. Käufer will zurücktreten

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
keine_Lust
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreibfehler bei Ebay. Käufer will zurücktreten

Mir ist bei einer Auktion (eBay) in der Angebotszeile ein Schreibfehler unterlaufen. Habe statt 2,4 L, 2,5 L geschrieben.
[color=blue]In der Beschreibung steht es richtig.
"Das Fahrzeug hat einen 2,4 Liter Diesel 5 Zylinder Motor mit 57 KW ".[/color]

Die zahlreichen Mails und die nicht eingehaltenen Termine
erweckten den Eindruck das er das Auto gar nicht will.
Genau dieser Schreibfehler bringt den Käufer jetzt auf die Idee, das er rechtlich gesehen das Auto gar nicht kaufen braucht, weil fehlerhafte Angaben gemacht wurden.

Hat er Recht ? Danke für Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du hast widersprüchliche Angaben gemacht, dies kann nicht zu Lasten des Käufers gehen.

Mache halt einfach den Kauf Rückgängig und verkaufe dann erneut.

Du kannst es auch aif einen Rechtsstreit ankommen lassen, allerdings kann es dann sein, dass ein Richter es so sieht, dass du eine 2.5er Maschine liefern musst ;)

Lasse dir das mit dem Kauf rückgängig machen aber schriftlich geben, damit meine ich nicht nur Mail, sondern richtig mit ordentlicher Unterschrift...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Hmm, ich würde durch speziell diesen Schreibfehler (der auch im weiteren Text noch korrigiert wurde) nicht auf einen rechtlich relevanten Sachmangel schliessen. Also weder Rückgabe noch Lieferung einer der Angabe entsprechenden Ware wäre für mich hier eine Option auf die ser K ein Anrecht hätte. Diesen Fehler würde ich persönlich als unbedeutenden Schreibfehler ansehen.
Im Zwifel klärt das dann aber erst ein Richter.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Also weder Rückgabe noch Lieferung einer der Angabe entsprechenden Ware wäre für mich hier eine Option auf die ser K ein Anrecht hätte.


Wenn der K glaubhaft erklärt, er habe sich auf den Artikel-Titel verlassen und die Restbeschreibung nicht gelesen, könnte er zumindest wegen Irrtums anfechten. Und in der Konstellation sehe ich in dem Fall auch keinen Schadensersatzanspruch für den VK.

quote:
allerdings kann es dann sein, dass ein Richter es so sieht, dass du eine 2.5er Maschine liefern musst


Das dürfte wohl unmöglich sein, da es die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gibt. Dann bliebe "nur" Schadensersatz, der sich aber gegen Null bewegen dürfte, solange der K nicht beweisen kann, daß er im Vertrauen auf die Angaben bei einem anderen "Schnäppchen" nicht zugeschlagen hat.

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