Hatte von diesen abzockern heute dieses schreiben im kasten
-- Editier von Ica.rus am 31.07.2015 12:13
Schreiben von der BID(Bayerischer Inkasso Dienst)
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hauptforderung 94,88 unstrittig ?
Lastschriftrückläufer ?
Die rücklastschrift war einmal und ja die ursprüngliche forderung war 94€
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ICH würde 119 € zweckgebunden an 1 & 1 überweisen und zunächst nicht auf das Inkassoschreiben reagieren
Im Überweisungsträger im Verwendungszweck eintragen :
Kdnr xyz von 1 & 1 / HF € 94,- und € 25 RLS Gebühr/Mahngebühren/ Zinsen
Dann wieder posten wenn sich der Inkassoladen meldet
Zur Info
Gem neusten verbraucherfreundlichen urteil sind pro Rücklastschrift nur € 3,65 € zu zahlen
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
An Mahnkosten sind pro Schreiben zw 1 € und € 2,50 zu zahlen :
1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11
)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
An Inkassogebühren wären maximal 15 € zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(linke spalte)
Würde zwar genauso vorgehen, aber 25€ für Mahngebühren Und Co halte ich für zu viel. 1&1 braucht keine Hilfe durch Inkassos.
Ich würde einmalig per Einschreiben folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe bleiben unbeantwortet."
So habe wegen der sache heute einen gelben brief bekommen.
BID hat vor einiger zeit die sache an Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler abgegeben, mit BID und H&F hatte ich vor einigen jahren mal das vergnügen, ging damals um ein angebliches Freemail Comfort konto von gmx.
Das war die forderung die heute im gelben brief stand:
http://fs1.directupload.net/images/150922/oalu6jec.jpg
Wollen jetzt über 207€
Hatte vor auf dem bescheid anzukreuzen das ich widerspreche.
Sollte ich sonst was machen?
-- Editiert von Ica.rus am 22.09.2015 15:44
-- Editiert von Ica.rus am 22.09.2015 15:46
Aus irgendeinem grund geht das heute wohl nur so
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=c986fd-1442930926.jpg
-- Editiert von Ica.rus am 22.09.2015 15:54
Zitat:Sollte ich sonst was machen?
Der Widerspruch ist halt das Wichtige.
Hast du denn die Hauptforderung mittlerweile überwiesen? Sieht ja so aus, denn ursprünglich waren es 90€, nun nur noch knapp 70€. Offenbar wieder Hütchenspielertrick. Also böswillig dein Geld mit Inkassogebühren verrechnet und nun tun sie so, als sei noch was offen oder?
Müssen tut man hier nicht. Ich persönlich würde aber folgendes machen, um dem Inkasso maximalen Ärger zu bereiten.
1. Ich würde dem Inkasso-Aufsichtsgericht eine Beschwerde schicken. Tenor "Die haben nicht die gebotene Sachkenntnis und Fachkenntnis, daher ist dem Inkasso von Amts wegen die Lizenz zu entziehen. Dies zeigt sich, da sie unfähig sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Sie sind sowohl für außergerichtliche Mahnungen, als auch für das Stellen eines Mahnbescheides auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen. Zudem haben sie offenbar böswillig Geld überschlagen, was eindeutig zweckgebunden überwiesen wurde."
2. Ich würde gegen das Inkasso und die Anwaltskanzlei Strafanzeige wegen Nötigung und Unterschlagung erstatten. Offenbar haben die ja das Geld böswillig unterschlagen und verschwinden lassen, was du überwiesen hast.
Und natürlich dem Mahnbescheid widersprechen.
Ja die komplette forderung habe ich schon lange überwiesen, habe ca. 10€ oder 11€ mehr gezahlt.
Direkt an den gläubiger, 1&1 hat mir dann sogar eine sms geschickt in dem sie schrieben das alle gesperrten dienste wieder entsperrt werden binnen max. 48std.
Okay dann werde ich noch ein zweites einschreiben an das amtsgericht anfertigen, müsste ja irgendwo nach bayern gehen.
Das mit der anzeige ist das sicher?
Nicht das ich nachher noch einen auf den deckel kriege.
Du äußerst in der Anzeige lediglich einen Verdacht. Mehr nicht. Ob dem nachgegangen wird, brauchst du nicht beurteilen. Wenn sich aus der Sachlage ergibt, dass der Straftat nicht nachgegangen wird, dann ist das so.
Nur eines darf man bei Anzeigen nicht: Gezielt Lügen oder gezielt und böswillig Sachen verschweigen, nur um jemandem etwas reinzuwürgen.
Tenor : Ich fühle mich betrogen
Werde das nochmal so losschicken:
" Sehr geehrtes amtsgericht hiermit möchte ich den Bayerischen Inkasso dienst melden, da dieser nicht die gebotene Sachkenntnis und Fachkenntnis besitzen, daher ist dem Inkasso von Amts wegen die Lizenz zu entziehen. Dies zeigt sich, da sie unfähig sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Sie sind sowohl für außergerichtliche Mahnungen, als auch für das Stellen eines Mahnbescheides auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen. Zudem haben sie offenbar böswillig Geld überschlagen, was eindeutig zweckgebunden an den gläubiger direkt überwiesen wurde.
Es handelt sich um die angelegenheit mit der Inkasso nr. K432"
Sollte man noch mehr reinschreiben?
Und wegen der anzeige, was genau sollte ich der Polizei sagen den ich habe noch nie eine anzeige gemacht.
Hatte heute ein neues schreiben im kasten:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=53f353-1446128582.jpg
-- Editiert von Ica.rus am 29.10.2015 15:07
So hier das (hoffentlich) funktionierende foto.
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=03b847-1446134971.jpg
-- Editiert von Ica.rus am 29.10.2015 17:00
Fehler
-- Editiert von Moderator am 30.10.2015 23:38
Du musst dem Inkasso weder etwas begründen noch irgendwie Stellung dazu nehmen. Man kann dem Inkasso natürlich schreiben "Wertes Inkasso. Es ist alles längst bezahlt. Weiteres Geld bekommt ihr definitiv nicht von mir." Oder man lässt es. Die werden vor einer Klage nochmal alles prüfen und dann dumm aus der Wäsche gucken meiner Meinung nach.
Hab mir nochmal den verlauf angeschaut
Das ist ja die Inkasso reaktion auf den Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheides
ICH würde gar nicht mehr reagieren
-- Editiert von thehellion am 30.10.2015 23:37
Hast du den Brief von der Kanzlei H&F auch mit einer Gebührenerhöhung bekommen?
Ich habe einen ähnlichen Fall, allerdings von der Mail&Media und nicht nur der BID, sondern auch die Kanzlei will noch Gebühren von mir
Und jetzt?
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