Schreiben von Service Center Inkasso GmbH

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von Service Center Inkasso GmbH

Hallo zusammen,

ich habe ein Schreiben von obiger Firma erhalten, dass die Commerz Finanz ihre Forderungen an obige Firma abgegeben hat.

Nach tagelangen Telefonaten habe ich zumindest rausgefunden, dass die Firma existiert, nachdem ich irgendwann mal eunen Commerzbankmitarbeiter am Telefon hatte.

Nach schlechten Erfahrungen mit Verprechungen, z.B. Zusendung von Kontoauszügen zu beiden Krediten, habe ich nun sowohl die Commerz Finanz als auch obige Firma mit Einschreiben Rückschein angeschrieben. Von der Commerzfinanz kam der Rückschein zurück, von der Inkassofirma nicht. Ich hatte beiden eine Frist von 10 Tagen gegeben, mir sämtliche Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Die Frist ist abgelaufen und keine Rückmeldung.

Seit der Kreditkündigung in 2013 habe ich nie einen Kontoauszug gesehen, nur telefonisch Auskunft über den Kontostand bekommen, zuletzt im Januar 2017.

Lt. Schufa Auskunft kann ich sehen, welche Summe die Commerz Finanz an die Inkassofirma gemeldet haben. Kommt lt. meinen Berechnungen ungefähr hin.

Ich zahle nach ein paar nicht geleisteten Zahlungen im Sommer 2013 - konnte die Höhe der Kredite nicht bedienen, Schreiben um Ratenreduzierung wurden ignoriert - seit September 2013 den pfändbaren Anteil, Anfangs über Gehaltspländung, jetzt per Dauerauftrag nach Jobwechsel. Ich hab den Jobwechsel der Bank nicht gemeldet da ich zur Gehaltspfändung eine Gebührenklausel im Arbeitsvertrag habe.

Nach negativem Schufaeintrag in 2013 steigt mein Score dort wieder und den möchte ich mir nicht versauen.

Überweise ich nun weiter an die Inkassofirma einfach so, oder kann ich erwarten, dass diese sich auf mein Einschreiben meldet?
Scheinbar hat sich die Firmierung geändert zum 30. August 2017 auf Commerz Service-Center Intensive GmbH, was erklären würde, warum mein Rückschein nicht zurück kommt. Angeschrieben wurde ich mit alter Firmierung, der Dauerauftrag ist auf die alte Firmierung ausgestellt, eine Überweisung ist bereits erfolgt.

Schicke ich das Schreiben mit neuer Firmierung nochmal raus und parke den Dauersauftrag so lange bis ich eine Rückmeldung bekomme?



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ein Schreiben an die richtige Firmierung ist selbstverständlich sinnvoll. Ein Einschreiben muss das nicht sein und eine Fristsetzung ist sinnlos. Ohne einen genauen Kontoauszug würde ich nicht zahlen.

Falls die sich trotz neuem Schreiben nicht melden würde ICH die Zahlungen einstellen uns warten bis sich jemand meldet.

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#2
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber, besteht, dann nicht das Risiko, dass sie mir den Gerichtsvollzieher an Hals schicken?

Sie haben geschrieben, dass alle Rechte auf die CSCI übergegangen sind. Ich habe neue Vertragsnummern und neue Bankverbindungen für die Überweisung bekommen. Eine Inkassobollmacht der Commerzbank lag dem Schreiben bei. Telefonisch ist da keiner zu erreichen.

Wenn sie pfänden, habe ich schlechte Karten, ich hab einen Passus im Arbeitsvertrag, dass ich für die Einrichtung und jede Änderung von Lohnpfändungen 100 Euro vom Gehalt abgezogen bekomme.

Ich habe eine Frist gesetzt, dass sie mir den Schuldenstand und die Kontoauszüge seit Vertragsbeginn in 2010 zusenden.

Die Bearbeitungsgebühren hab ich zurückgefordert, da hieß es, es wird dem Kreditkonto gutgeschrieben. Ich kann nicht nachvollziehen, ob das gemacht wurde.

Eine Zahlung habe ich auf das neue Konto geleistet, hole ich die nun zurück und lege den pfändbaren Anteil beiseite, bis sich die Herrschaften melden?

Frist war der 15.9.17

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ja aber, besteht, dann nicht das Risiko, dass sie mir den Gerichtsvollzieher an Hals schicken?

Haben die denn überhaupt einen Titel? Oder haben die bisher nur über eine Gehaltsabtretung gepfändet? Ohne Titel (Urteil / Vollstreckungsbescheid) können die keinen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Wenn es ansonsten keine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung gibt, können die jederzeit mit Titulierung/ Pfändung weitermachen. Selbst wenn du weiterhin zahlst.

Was du machen könntest wäre eine Beschwerde ans zuständige Aufsichtsgericht. Dass sie dir die genaue Erläuterung zum Schuldenstand verweigern, zu Zinsberechnungen usw., könnte einen Verstoß gegen §11a RDG darstellen. So eine Beschwerde kostet dich nur Briefporto. Das Inkasso wird dann zur Stellungnahme aufgefordert und muss spätestens dann Farbe bekennen, wieso sie die Kommunikation mit dir verweigern und wie hoch deine eigentlichen Schulden sind.

Alternativ müsstest du eine Gegenrechnung aufmachen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ja aber, besteht, dann nicht das Risiko, dass sie mir den Gerichtsvollzieher an Hals schicken?

Haben die denn überhaupt einen Titel? Oder haben die bisher nur über eine Gehaltsabtretung gepfändet? Ohne Titel (Urteil / Vollstreckungsbescheid) können die keinen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Wenn es ansonsten keine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung gibt, können die jederzeit mit Titulierung/ Pfändung weitermachen. Selbst wenn du weiterhin zahlst.


Sie hatten eine Gehaltsabtretung, die aber erloschen sein müsste, da ich vor 2 Jahren den Arbeitgeber gewechselt habe. Seither zahle ich den pfändbaren Anteil lt. Tabelle.
Eine Gehaltsabrechnung wurde nie angefordert. Scheinen also kein besonderes Interesse zu haben, solang ich zahle.

Eine schriftliche Vereinbarung von beiden Seiten gab es nie, nur Schreiben von mir mir mit Ratenreduzierungswunsch, was sie jedes mal abgelehnt haben. Ich habe 2013 zwei Monate gar nicht gezahlt, dann 3 Monate was ging (darüber wurden sie informiert). Aufgrund dessen haben sie die Gehaltspfändung veranlasst und einen negativen Schufaeintrag gemacht.

09/2014 bis 12/2014 lief die Gehaltspfändung, dann Jobwechsel und Überweisung von mir.

Sie haben mich deswegen nie angeschrieben, es muss Ihnen aufgefallen sein, dass das Geld von mir kommt.

Dann kam das Urteil mit den Gebühren, die hab ich zurück gefordert lt. meinen Berechnungen mit Verzugszinsen etwas über 2.000 Euro. Da kam nur ein Schreiben, wird Ihrem Darlehenskonto gutgeschrieben, aber wo ist der Kontoauszug als Beweis?

Zur Cashcard wurde die Restschuldversicherung gekündigt, angeblich auch gutgeschrieben, wieder kein Kontoauszug als Beweis.

Telefonate führten ins nichts keiner wusste so richtig Bescheid (Service Center Hotline). Mal war die Commerz Finanz zuständig, dann die Commerzbank, mal München, mal Düsseldorf.

Ich komme mir richtig verarscht vor.

Leider habe ich keine Rechtsschutz, dass ich das über einen Anwalt laufen lassen kann. Einen Beratungstermin habe ich gehabt, da kam der Rat kommunizieren Sie, am besten schriftlich.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einen möglichen Weg habe ich dir aufgezeigt. Bei der Beschwerde genau diese zwei Punkte, also die Gutschriften wegen Bearbeitungsgebühren und der CachCard ansprechen und klar stellen, dass dir sämtliche Kontoauszüge u.ä. verweigert werden und dir die Zinsberechnung völlig unklar ist aufgrund der Gutschriften.

Signatur:

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ohne Titel gibt es weder eine Pfändung noch kommt der GV.
Wieviel müsste denn nach deiner Rechnung noch ca offen sein?

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#7
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ohne Titel gibt es weder eine Pfändung noch kommt der GV.
Wieviel müsste denn nach deiner Rechnung noch ca offen sein?


Kredit ca. 15.000 Euro
Cashcard ca. 3.100 Euro

Lt. Schufameldung ist es mehr als ich berechnet habe.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habe nicht alles oben durchgelesen
Ist die Forderung eigentlich tituliert ?

Hast Du mal die Gebühren gecheckt die das Inkassounternehmen verlangt
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Hier wird gerne getrickst

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Hast Du mal die Gebühren gecheckt die das Inkassounternehmen verlangt


Nach meiner Erinnerung dürften hier gar keine Inkassogebühren verlangt werden, da das Inkasso eine 100%ige Tochtergesellschaft der Commerzbank ist.

Zitat:
Die Service-Center Inkasso GmbH Düsseldorf (nachfolgend: SCI GmbH) betreibt als
100%ige Tochtergesellschaft der Commerzbank Aktiengesellschaft (nachfolgend:
Commerzbank AG) das außergerichtliche und gerichtliche Treuhandinkasso für wesentliche
Teile des unbesicherten, gekündigten Kreditgeschäfts des Konzerns.


Quelle: commerzbank.de

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#10
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab jetzt nochmal ein Einschreiben mit Rückschein geschickt mit dem Firmennamen, mit dem sie seit 30.8.17 im Handelsregister gemeldet sind.

Dort habe ich angedroht sämtliche Zahlungen bis zur Zusendung von Kontoauszügen einzustellen.

Alles mit Fristsetzung.

Wenn wieder nichts kommt reiche ich Beschwerde ein.

Hat jemand die Anschrift oder Link von der zuständigen Aufsichtsbehörde?

Den pfändbaren Anteil parke ich zwischenzeitlich, damit ich notfalls 3 Monate auf einmal überweisen kann.

Das Vorgehen müsste doch ok sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hat jemand die Anschrift oder Link von der zuständigen Aufsichtsbehörde?

http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/
und dort gibt es eine Suche

Zitat:
Den pfändbaren Anteil parke ich zwischenzeitlich, damit ich notfalls 3 Monate auf einmal überweisen kann.

Das zu sparen, damit man es einmalig abbezahlen kann, ist durchaus OK. Müssen tust du das eigentlich nicht. Die Drohung, die Zahlungen einzustellen, ist auch nicht sonderlich sinnvoll, denn dann hätten sie einen Grund ggf. zu klagen.

Aber wäre spannend, was dann das Gericht macht mit einer Klage, wo klar erkennbar ist, dass das Inkasso unnötigerweise alles provoziert hat durch Weigerung, klar mitzuteilen, was wie gezahlt werden soll.

Wie dem auch sei. Du kannst nicht viel machen. Druckmittel hast du außer einer Beschwerde beim Aufsichtsgericht keine.

Signatur:

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#12
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Rückschein zum Einschreiben ist zurück.

Kontoauszüge habe ich bis heute nicht bekommen.

Ich hab die Zahlung ausgebremst.

Und werde nun am Wochenende den Beschwerdebrief für die Aufsichtsbehörde aufsetzen. Heißt das, ich schreibe das Oberlandesgericht in Düsseldorf an, weil das Unternehmen in Düsseldorf sitzt?

Vorlagen gibt es nicht zufällig.

-- Editiert von Hotsprings am 02.10.2017 22:09

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Gericht anschreiben, was laut www.rechtsdienstleistungsregister.de zuständig ist.

Vorlagen gibt es keine. Textvorschlag:
"Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über Inkasso XYZ. Dieses möchte unter Aktenzeichen ABC eine Forderung bei mir eintreiben. Seit Monaten fordere ich eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges. Die Vorlage wird mir jedoch verweigert. Ebenso wird mir die Erklärung zur Berechnung der Zinsen verweigert. In meinen Augen stellt dies einen Verstoß gegen §11a RDG dar. In meinem speziellen Fall kam es zu mehreren Gutschriften, einmal von Bearbeitungsgebühren samt Zinsen (in meiner Rechnung über 2000€) und einmal zu einer vorzeitig gekündigten Restschuldversicherung. Darüber hinaus müssen die Inkassogebühren gut geschrieben werden, denn laut Bundesanzeiger handelt es sich bei dem Inkasso um eine 100% Tochter der Gläubigerin und somit sind Inkassokosten aus Gesichtspunkten der Schadensminderungspflicht nicht durchsetzbar. Ich bitte Sie, diesen Fall zu untersuchen und das Inkasso darauf aufmerksam zu machen, dass es seine Pflichten zu erfüllen hat."

Signatur:

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#14
 Von 
fb482541-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleiner Ratschlag: Wenden Sie sich mit den Umständen an die Bafin. Die Bafin ist die Überwachungs und Rechtsbehörde des Bundes. Zuständig für Banken, Versicherungen und Inkassofirmen soweit diese sich nicht an das RDG (RechtsDienstleistungsGesetz) im Zusammenhang mit dem "Gesetz gegen seriöser Geschäftspraktiken" halten. Weiter stellen Sie Ihre Forderungen in Rechnung und Verzug. ( Sie werden Gläubiger, notfalls gegen das Bankhaus )

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Für den geballten Unfug holt man den Beitrag aus der Versenkung?



Die Bafin ist für Inkassofirmen in solchen Fällen nicht zuständig, das sind die Aufsichtsgerichte.



Zitat (von fb482541-22):
Weiter stellen Sie Ihre Forderungen in Rechnung und Verzug. ( Sie werden Gläubiger, notfalls gegen das Bankhaus )

Die Gegenseite behauptet die Forderungen, nicht der TS. Der TS kann derzeit also nicht Gläubiger werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es besteht keine Notwendigkeit mehr Behörden einzuschalten.

Ich die Kontenstände im Oktober erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Abschließend noch eine Frage :

Waren die Berechnungen korrekt oder konnte noch etwas gestrichen werden ?

mfg

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#18
 Von 
Hotsprings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ca. 100 Euro Differenz zu meiner Berechnung.

Wir kommunizieren miteinander, wenn was ist.

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