Schreiben von Inkassoservice Krauthoff

19. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)
Schreiben von Inkassoservice Krauthoff

Mein Mann erhielt heute ein relativ allgemein gehaltenes Schreiben des Inkassobüros Krauthoff in Köln.
Kurz wiedergegeben: Die in zurückliegender Zeit betriebenen Betreibungsbemühungen wären erfolglos verlaufen. Nachdem nun geraume Zeit vergangen wäre, würde man davon ausgehen, dass sich die finanziellen Verhältnisse heute stabilisiert haben und er heute in der Lage wäre, angemessene Zahlungsvorschläge zu unterbreiten. Eine Vergleichszahlung wäre auch möglich.
Sollte nach Fristablauf kein Zahlungsvorschlag erfolgen, würde die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Aber: Außer dass im Betreff Forderung der DEVK Köln steht, steht ansonsten nichts im Schreiben. Kein Betrag und auch sonst keinerlei weitere Angaben, um welche angebliche Forderung es sich handeln soll.

Wir wollen jetzt so vorgehen: Ein Schreiben an die DEVK (es steht nämlich eine Adresse dabei), um da nachzufragen, ob die überhaupt eine offene Forderung meinem Lebensgefährten über haben.
Und gleichzeitig an Schreiben an Krauthoff mit der Aufforderung um nähere Einzelheiten (Betrag, Zeitraum usw.) und einer Vollmacht der DEVK, dass die das übernehmen sollen.

Wäre diese Vorgehensweise okay? Danke schon mal für Eure Antworten.



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"Nichts ist umsonst. Nichtmal der Tod. Der kostet das Leben."

Post vom Inkassobüro?

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42 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Formulierungsvorschlag


" Sehr geehrtes Inkasso team - Zwecks Überprüfung der
Forderungsangelegenheit bitte ich um Vorlage folgender Unterlagen

1

Vollmacht gem BGB § 174 bzw Abtretungserklärung gem BGB § 410

2

Detailierte Forderungsaufstellung gem BGB § 367

3

Vertragkopie

4

Rechnungskopie

5

Titelkopie


Bis zum Erhalt der Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch - Mit der Kontaktaufname per Telefon bin ich nicht einverstanden - ich untersage die Weitergabe meiner Daten gem BDSG

Dann abwarten was kommt und vorgehen wie hier empfohlen
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

- oder/und am besten nochmal posten :)



Nicht titulierte Forderungen aus 2010 oder früher wären übrigens verjährt



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "















-- Editiert thehellion am 19.08.2014 22:57

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dein Mann weiß nicht, ob etwas gegen ihn vorliegt? War er jemals bei der DEVK versichert?

P.S.: Würde auf die Liste im Brief noch setzen: 6. Zustellnachweis des Titels.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Wenn du mehr Informationen geben würdest, könnte man dir zielgerichteter helfen.

Die allerwichtigste Frage: Ist die Forderung im Grundsatz berechtigt? Normalerweise kommt so eine Zahlungsaufforderung doch nicht aus heiterem Himmel. Und falls doch, ist da mit Sicherheit etwas faul.

Eine weitere wichtige Frage : Liegt ein Titel vor, also ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil?

Falls kein Titel vorliegt, solltet ihr dem Inkasso-Laden genau das mitteilen. Die Forderung dürfte dann wahrscheinlich verjährt sein, wenn sie älter als drei Jahre ist.

Falls ein Titel vorliegt, solltet ihr euch überlegen, ob ihr nicht doch einen Einigungsvorschlag unterbreitet ("pauschale Zahlung von Betrag X, womit alle Haupt- und Nebenforderungen, also insbesondere auch Inkassogebühren usw., in dieser Sache abgegolten sind").

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo! Danke schon mal für die Antworten, besonders für die "Vorlage".

Sorry, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass meinem Mann keinerlei Forderung gegenüber der DEVK bekannt ist. Er hatte früher aus verschiedenen Gründen einige Probleme mit Zahlungen (nicht bei der DEVK), aber seitdem wir zusammen sind (2009) haben wir das alles geregelt und er zahlt auch noch ein paar Sachen in kleinen Raten ab.
Also falls doch eine nicht titulierte Forderung existieren sollte, dann wäre sie verjährt, wenn sie mindestens 3 Jahre alt ist, sprich von 2010 oder älter ist? Gut zu wissen.
Eigentlich kann ein Titel doch gar nicht vorliegen oder? Das würde doch bedeuten, es ist schon ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfolgt. Und wenn dieser "erfolglos" war, wäre der nächste Schritt doch der Gerichtsvollzieher. Dann käme doch jetzt kein Inkassobüro dazwischen, oder sehe ich das falsch?

Danke nochmal für die Antworten.



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-- Editiert Silke71 am 20.08.2014 09:30

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und wenn dieser "erfolglos" war, wäre der nächste Schritt doch der Gerichtsvollzieher. Dann käme doch jetzt kein Inkassobüro dazwischen, oder sehe ich das falsch?


In Inkassokreisen sowie deren leibeigenen Anwälten ist es nicht unüblich, trotz vorliegendem vollstreckbarem Titel nicht zu vollstrecken, um so die Nebenkosten (Zinsen) in die Höhe zu treiben.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Falls kein Titel vorliegt

würde ich zudem Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und Nötigung erstatten. Das Schreiben kündigt Vollstreckungsmaßnahmen an, suggeriert, dass es einen Titel gäbe :-)

Wir fassen also mal zusammen: Dein Mann hatte irgendwann mal Verträge bei der DEVK.

Dann heißt es nun, wie gesagt, vom Inkasso Infos anzufordern. Ich würde hier eine Frist setzen (14 Tage sind IMHO ausreichen) und ankündigen, dass man nach fruchtlosem Ablauf der Frist einen Anwalt auf deren Kosten hinzuzieht. Noch den Satz "Ich bestreite, dass es einen Titel gegen mich gibt."

Dann heißt es abwarten, wie das Inkasso reagiert und welche Unterlagen ihr bekommt. Melde dich dann nochmal.

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#7
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

quote:
Eigentlich kann ein Titel doch gar nicht vorliegen oder? Das würde doch bedeuten, es ist schon ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfolgt. Und wenn dieser "erfolglos" war, wäre der nächste Schritt doch der Gerichtsvollzieher. Dann käme doch jetzt kein Inkassobüro dazwischen, oder sehe ich das falsch?


Du siehst das (im Wesentlichen) richtig. Wenn man seinen Briefkasten regelmäßig kontrolliert und insbesondere alle Post von Gerichten öffnet, erhält man von Titeln (Vollstreckungsbescheide oder Urteile) eigentlich zwingend Kenntnis.

Der Geschehensablauf ist dennoch schon plausibel. Falls der Titel tatsächlich besteht, konnte daraus erst einmal vollstreckt werden (auch das kriegt man aber absolut zwingend mit, wenn z.B. der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht). Wenn die Vollstreckung erfolglos war, weil nichts zu holen ist, wartet der Inkasso-Laden halt ein paar Jahre und testet dann mal, ob der Schuldner wieder zu Geld gekommen ist. Das ist erlaubt und auch nicht anrüchig. Eine titulierte Forderung verjährt erst 30 Jahre nach Erwirkung des Titels.

Allerdings kann der Inkasso-Laden nur für die DEVK tätig werden, wenn er über eine entsprechende Vollmacht verfügt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Vollmacht des Inkasso-Ladens anzufordern. Die unseriösen und schlecht organisierten Inkasso-Läden scheitern manchmal schon an so banalen Dingen wie der Vorlage einer Vollmacht.

Wenn ihr wirklich nicht wisst, worum es geht, würde ich den Inkasso-Laden erst einmal auffordern eine Kopie des angeblichen Titels und eine aktuelle Forderungsaufstellung vorzulegen. Die Anforderung von Rechnungen und Verträgen halte ich für wenig sinnvoll. Immerhin behauptet der Inkassoladen ja, dass ein Titel besteht und dass sogar schon Vollstreckungsmaßnahmen erfolgt sind. Der angebliche Titel ist also das zentrale Dokument. Falls doch ein Titel existieren sollte, spielen die Rechnungen und Verträge außerdem sowieso keine Rolle mehr, da die Forderung durch den Titel rechtskräftig und endgültig festgestellt wäre.


-- Editiert Guybrush Threepwood am 20.08.2014 13:39

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#8
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Das Wichtigste ist also, erst einmal festzustellen, ob ein Titel existiert. Aus diesem Grund werden wir das Inkassobüro anschreiben und um die Vollmacht usw. bitten.
Und sollte da noch nichts gelaufen sein und die Forderung aus 2010 oder älter sein, wäre sie ja eh verjährt. Wenn es diese Forderung überhaupt gibt...
Und wenn nicht, können wir uns das mit einer Strafanzeige ja noch überlegen. ;-)
Danke auf jeden Fall noch mal für die Antworten und Ratschläge.
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wenn die Vollstreckung erfolglos war, weil nichts zu holen ist, wartet der Inkasso-Laden halt ein paar Jahre und testet dann mal, ob der Schuldner wieder zu Geld gekommen ist.


Wenn nichts zu 'holen' ist, war der Gerichtsvollzieher da.
Ziemlich unwahrscheinlich, dass sowohl Zustellungen des Gerichts unbemerkt blieben, sowie Zwangsvollstreckungsversuche des Gerichtsvollziehers.

Deshalb bleibe ich bei meiner nachvollziehbaren Behauptung, dass zum Teil Titel in der Welt sind, welche nach Ausstellung direkt auf die Halde gelegt werden, um Zinsen und andere Nebenkosten zu produzieren, ohne dass jemals die Vollstreckung versucht wurde.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Oder dass gezielt "faule Titel" auf Halde gelegt werden. Also jene, wo man zu genau weiß, dass die Forderung Müll ist, wo man den Schuldner nicht wiederfindet. Wo dann einfach jemand gleichen Namens nach einem Jahrzehnt aus Deutschland ausgeguckt wird, der sich nicht mehr genau erinnert u.ä. Sprich: Wo man hofft, Deppen zu finden, es aber erst mal viele Jahre aussitzt, nur damit diejenigen sich nicht richtig zur Wehr setzen wollen/ können.

Zumindest habe ich immer öfter den Eindruck, nicht nur seit hier der umfangreiche R+V/UMB-Thread aufgemacht wurde, wo sich ständig neue Leute melden, die sich verwundert die Augen reiben. Auch weil ich selbst schon von so einer vorsätzlich provozierten Personenverwechslung geschädigt werden sollte.

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#11
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Den Eindruck habe ich leider auch.
Und dass die das einfach so dürfen bzw. damit durch kommen, das ist mir ein Rätsel.
Meiner Meinung nach sollte es schon strafbar sein, wenn eine Firma eine Forderung an ein Inkassobüro verkauft.....

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Also falls doch eine nicht titulierte Forderung existieren sollte, dann wäre sie verjährt, wenn sie mindestens 3 Jahre alt ist, sprich von 2010 oder älter ist? Gut zu wissen.
Eigentlich kann ein Titel doch gar nicht vorliegen oder? Das würde doch bedeuten, es ist schon ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfolgt. Und wenn dieser "erfolglos" war, wäre der nächste Schritt doch der Gerichtsvollzieher. Dann käme doch jetzt kein Inkassobüro dazwischen, oder sehe ich das falsch?


Genau so ist es

Eine Titelierung geht normalerweise auch nicht so einfach unter ( Zustellung gerichtlicher MB sowie Zustellung gerichtlicher VB )

Wäre tituliert dann hätte es bestimmt schon Vollstreckungsversuche gegeben
(Es sei denn der Schuldner hat die ev oder der score ist so schlecht das man von vornherein davon ausging das die Pfändungen fruchtlos sein würden )

Erst mal checken was der Inkassoladen an Papieren auf den Tisch legen wird und dann erst entsprechend reagieren



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach sollte es schon strafbar sein, wenn eine Firma eine Forderung an ein Inkassobüro verkauft.....

Ich denke mal, dass da das Wörtchen "so" fehlt. Also "so eine Forderung".

Das kann in der Tat strafbar sein. Wenn man als Unternehmen um den faulen Titel weiß und den Aufkäufer gezielt in die Irre führt/ belügt, um die Forderung verkauft zu bekommen. Dann wäre das in der Tat Betrug. Allerdings wissen alle Beteiligten, dass das nichts Wert ist. Man verkauft die Forderung auch für vielleicht 1% des Nennwertes. Das sind teilweise nur symbolische Summen. Das ganze wurde abgeschrieben und man ist froh über ein bisschen was für die Kaffekasse.

Derjenige, der die Personenverwechslung herbeiführt (so es denn eine ist, wobei das ein bisschen darauf hindeutet), der könnte durchaus Betrug begangen haben bzw. versuchten Betrug. Das ist strafbar. Wenn er denn vorsätzlich gehandelt hat. Und eine Begründung, warum man glauben durfte, dass dein Mann der richtige Schuldner ist, ohne auch nur ein Indiz dafür zu haben, die muss man erst einmal liefern.

Aber wie gesagt: Das ist alles etwas Spekulation. Halten wir uns an thehellions letzten Satz. Abwarten, was kommt und was die wirklich auf dem Tisch haben.

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Man verkauft die Forderung auch für vielleicht 1% des Nennwertes. Das sind teilweise nur symbolische Summen.


Bleibt die Frage: Wenn der 'Gläubiger' auf 99 % seiner Forderung verzichtet.....wieso kann dann der Aufkäufer wieder 100 % fordern?

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Weil die Schulden selbst bestehen bleiben. Laut BGB tritt der Forderungsaufkäufer als neuer Gläubiger an die Stelle des alten. Sämtliche Rechte und Pflichten bleiben bestehen. Beiderseitig. Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die selben Vorbehalte machen wie dem alten (Verjährung usw.)

Allerdings liegt der Teufel im Detail. Neben der Schuld (Hauptforderung) gibt es da ja noch andere Dinge, die Nebenforderungen. Inkassogebühren usw. beispielsweise. Da könnten Dinge dann wegfallen.

Sicher, das ist merkwürdig. Hat der Gläubiger doch akzeptiert, dass er 99% der Forderung nicht wiedersieht. Aber das ist seine Entscheidung. Der Schuldner hat von dieser Entscheidung nichts. Er hat nur eines: Die Vergleichsbereitschaft des neuen Gläubigers ist eventuell relativ hoch. Klar, wenn er nur 1% bezahlt hat für den faulen Titel, freut er sich vielleicht, wenn man ihm 20% anbietet, denn dann hat er immer noch Gewinn gemacht...

Aber wieso etwas anbieten, bevor man nicht weiß, dass das alles rechtlich seine Richtigkeit hat, dass überhaupt die Hand aufgehalten wird...


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-- Editiert mepeisen am 21.08.2014 09:42

-- Editiert mepeisen am 21.08.2014 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Heute kam ein Schreiben von Krauthoff.
Ich hatte ja auch ein Schreiben an die DEVK geschickt und dort um Klärung gebeten. Nun schreibt das Inkassobüro, dass ihnen dieses Schreiben an die DEVK vorliegt.
Sie schreiben: "Wir vertreten die DEVK in Ihrer Sache bereits seit 2002, weitere Korrespondenz ist ausschließlich mit unserem Büro zu führen."
Mit anderen Worten: Schreiben Sie bloß nicht noch mal an die DEVK.
Weiter schreiben sie: "Die hier ausstehende Forderung ist eine Regressforderung. Wir setzen Ihnen nochmals eine Frist zur Stellungnahme bis 06.09.14.

Und wieder keine Angaben, um was genau es sich handelt und auch der angeblich offene Betrag wird nicht genannt.
Auch die Unterlagen, die wir angefordert hatten, waren nicht dabei. Es kam nur dieses Schreiben.

Wir werden nun noch einmal alles anfordern, wie schon vor einer Woche und auch wieder eine Frist setzen. Die sollen endlich schreiben, von wann genau die Sache ist, was es ist und vor allen Dingen, ob ein Titel vorliegt.

Was meint ihr dazu?

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tja. Wenn sie sich weigern. Ich persönlich würde dem Inkasso nur folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Von einer Regressforderung ist mir ebenso wenig etwas bekannt wie von irgendwelchen Betreibungsbemühungen seit 2002. Ihr Schreiben werte ich als ausdrückliche Verweigerung, mir die Grundlage und Legitimität ihrer Forderung nachzuweisen. Ich behalte mir ohne Ankündigung Schritte gegen Sie vor. Sie erhalten Gelegenheit, mir binnen 7 Tagen vorzulegen: Vollmacht im Original, Titelkopie und Zustellnachweis des Titels. Forderungen von 2002 sind ansonsten ganz grundsätzlich verjährt, wie sie wissen."

Dann würde ich dem Aufsichtsgericht des Inkassos (www.rechtsdienstleistungsregister.de) eine Beschwerde schicken. So etwas kostet nichts. Die Beschwerde so formulieren, dass sich das Inkasso ausdrücklich weigert, irgendwie aufzuklären, was das für eine Forderung ist oder ob sie korrekt bevollmächtigt sind. Beantragen, dass das Gericht denen die Lizenz entzieht, weil sie offensichtlich außer Stande sind, vernünftige Rechtsdienstleistungen zu erbringen und sich stattdessen bei dubiosen Forderungen in nebulöse Drohkulissen oder in vorsätzlich herbeigeführte Personenverwechslungen flüchten.

Dann kann man sehen, wie sie sich herumwinden, um da rauszufinden. Irgendwann hat man die Unterlagen.

Nur eines sollte euch bewusst sein: Das Inkasso wird über diese "Gegenmaßnahmen" nicht amüsiert sein. Die Bereitschaft, vergleiche zu schließen, sollte sich herausstellen, dass die Forderung doch berechtigt ist, sinkt dann. Aber ich finde es besser, so vorzugehen als blind dem Druck nachzugeben, ohne zu wissen, was das ist.

P.S.: DEVK... Regress... Gab es vielleicht mal einen Unfall o.ä., wo der Mann Schaden zu begleichen hatte und das nicht getan hat? Dass es gar keine Versicherungsbeiträge waren, sondern Schaden gegen andere?

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-- Editiert mepeisen am 28.08.2014 20:55

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Anscheinend ist man nicht gewillt bzw in der lage konkrete Infos über die vermeintliche Regressforderung zu geben

Aus welchem jahr soll die regressforderung sein ?

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#19
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

@mepeisen: Ich denke, wir werden zunächst noch einen weiteren Brief schicken und die Zusendung der besagten Unterlagen nochmal fordern.
Sollte da wieder nichts passieren und die sich weiter weigern, überlegen wir uns, uns an das Aufsichtsgerichts des Inkassos zu wenden. Ich glaube nämlich ehrlich gesagt nicht, dass das viel Erfolg haben wird. Von wegen "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Aber trotzdem danke für den Tipp.

@thehellion: Tja, da steht leider nicht, von wann diese Regressforderung sein soll und eben auch nicht der Betrag. Meinem Mann ist aber auch nichts bekannt, sprich Unfall oder ähnliches...

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus <hr size=1 noshade>

Du siehst das völlig falsch. So etwas würde man sagen, wenn du dich beim BDIU, also dem Interessensverband der Inkassos beschwert. Die Inkassos sind keine Behörden, das sind Privatunternehmen. Gericht gehen durchaus gegen diese vor. Das Hauptproblem ist aber, dass die Gerichte nur bedingt handlungsfähig sind und deswegen verläuft eine Beschwerde oft im Sande, wenn sich das Inkasso herausredet. Und das Herausreden des Inkassos liefert euch weitere Argumente.
Es geht dennoch um das Signal, was ihr aussendet. Und das bekommt das Inkasso eindeutig mit.

Angenommen, das Inkasso legt dem Gericht nicht klar dar, auch anhand der Unterlagen, was dort passiert ist. Dann kann das Gericht seit letztem Jahr eine Hausdurchsuchung anordnen und zeitweise den Betrieb des Inkassos einstellen, bis das geklärt ist. Vielleicht macht es das nicht direkt bei eurem Fall, aber wenn es mehrere Fälle gibt, wird es das sicherlich irgendwann tun. Verantwortlich ist §13a RDG . Lies dir das mal durch.

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#21
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Okay, alles klar, das hört sich schon anders an. ;-) Danke für die Erklärung des Unterschieds, ich dachte nämlich eher an diesen Bundesverband.

Wie gesagt, wir schicken jetzt noch ein Schreiben raus und fordern nochmal die Unterlagen an.
Sollte da wieder nur ein nichtssagendes Schreiben kommen und mit weiteren Maßnahmen gedroht werden, dann machen wir den nächsten Schritt und wenden uns an das Gericht.


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#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Inkassobranche hat bekanntermasen nicht unbedingt den besten Ruf - vorsichtig formliert

Beschwerde bei dem zuständigen Landgerichtspräsident könnte sich lohnen

Für den Inkassoladen Krauthoff ist das Oberlandesgerichts Köln zuständig

Übrigens ist die Rechtsprechung in Köln eher inkassounfreundlich :

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .

Beschwerde ausgerechnet beim BDIU lohnt sich aber nicht unbedingt



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-- Editiert thehellion am 29.08.2014 22:42

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#23
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Heute kam ein zweiter Brief von Krauthoff, diesmal mit den geforderten Unterlagen. Hätten die das alles zusammen geschickt, hätten wir uns das zweite Schreiben gestern sparen können.
Es liegt tatsächlich ein Titel vor, eine Kopie des Vollstreckungsbescheides ist dabei. Es handelt sich um "Rückgriff aus Versich.Vertr. wg. Unfall/Vorfall gem. Vers.-Schutzversagung vom 26.06.01." Die Hauptforderung beträgt 1.836,62 Euro.
Mein Mann war zu der Zeit aufgrund verschiedener Umstände psychisch nicht in der Lage, mit solchen Dingen klar zu kommen und hat das Ganze wohl einfach "verdrängt". Er hätte damals aber auch nicht zahlen können.

Jetzt geben sie ihm im Schreiben Zeit bis 31.08. (also morgen) für einen Zahlungsvorschlag, ansonsten wird der Forderungseinzug durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

Aus der hauptforderung von 1879,82 (incl. Mahngebühren) sind im Laufe der Jahre mit Zinsen usw. jetzt 3.111,07 Euro geworden.
Die Zinsen betragen insgesamt 943 Euro. Aber es gibt doch eine Verjährungsfrist für Zinsen, oder? Die berechnen nämlich bis 21.08.2014.

In einer Summe zahlen kann mein Mann einfach nicht. Ein vergleich wäre wahrscheinlich auch eine größere Summe oder gibt es da bestimmte Sätze?
Einzige Möglichkeit wäre eine Ratenzahlung. Natürlich nach Neuberechnung der Gesamtsumme abzgl. der verjährten Zinsen.

Nun hätte ich gerne ein paar Meinungen dazu. Danke schon mal.

Ach so, eine Beschwerde beim Inkassogericht macht jetzt wohl wenig Sinn. ;-) Es sei denn, man beschwert sich über die Unverschämtheit mit so einer Sache 12 Jahre zu warten, damit die Inkassobüros schön mit den Gebühren ihre Kohle machen können. Und in der Zeit, wo wir dann auf Antwort des Gerichts warten, steht der Gerichtsvollzieher hier auf der Matte....



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-- Editiert Silke71 am 30.08.2014 11:27

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also. Der Titel ist OK? Dein Mann erinnert sich an irgendetwas, wenigstens an den Unfall? Ich würde dennoch sehr genau prüfen. Stand dein Mann damals unter Betreuung? wurde der VB korrekt an seine damalige Wohnadresse zugewiesen oder, so er damals unter Betreuung stand an den Betreuer? Hier würde ich mal beim damaligen Mahngericht (also von wo der Titel kommt) in Verbindung setzen und eine Kopie des Zustellnachweises verlangen bzw. Akteneinsicht.

Ne, eine Beschwerde macht erst wieder Sinn, wenn beispielsweise eine falsche Wohnadresse auf dem Titel steht. Sprich: Wenn es dann doch eine Personenverwechslung ist.

Dem Inkasso würde ich vorläufig nicht schreiben. Bestenfalls ein niedriges Vergleichsangebot, so nach dem Motto "Ich kann nur 500€ zahlen" oder ähnliches. Gehen sie nicht drauf ein, wird direkt ein Schreiben geschickt, dass sämtliche verjährten Anteile der Schuld zu streichen sind und man eine neue Forderungsaufstellung verlangt.

Wie genau sieht die Forderungsaufstellung denn aus? Was steht da außer den Sachen, die auch auf dem Titel stehen und den Zinsen denn noch so drin?

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#25
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Also neben der Hauptforderung stehen Inkassokosten in Höhe von 213,05 Euro aus 03/2002 drin.
Danach kommen immer wieder Gebühren für Anfragen an Schuldnerverzeichnis von 2004, 2005, 2006, 2008, 2009, 2010. Die Beträge liegen immer unter 10 Euro. Das letzte sind 2,10 Euro für Schufa-Auskunft am 26.11.10.
Und dann eben die Zinsen vom 21.10.01 bis 21.08.14 in Höhe von 943 Euro und dafür berechnen sie auch noch mal 19,10 Euro. Also für die Berechnung der Berechnung...

Wenn wir denen also einen Zahlungsvorschlag unterbreiten, wie du vorgeschlagen hast, müssen die ja erst einmal darauf reagieren.
In der Zeit kann man dann das Amtsgericht um Nachweise der Zustellungsbescheide und evtl. nähere Angaben bitten.

Also die Adresse auf dem Vollstreckungsbescheid stimmt schon, dort hat mein Mann früher mal gewohnt. Einen Betreuer oder ähnliches hatte er nicht, er war auf sich gestellt, deswegen ist wahrscheinlich auch alles den Bach runter gegangen....aber das ist eine andere Geschichte.

Ich hab jetzt nur ein bisschen Bauchschmerzen wegen der "Androhung" des Inkassobüros mit dem Gerichtsvollzieher....





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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

OK

Wie sieht der score Deines mannes eigentlich aus ?

Schuldner ist nur der Gatte und Du bist nicht mit im Booot ?

Gäbe es was zu pfänden ?

Hintergrund meiner Fragen wäre es ausuzuloten in wie weit es Sinn macht einen günstigen Vergleich auszuhandeln

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Inkassoforderungen wären zu überprüfen. Was steht alles im Vollstreckungsbescheid drinnen? Stehen die 213,05€ dort auch dabei?

Haben sie dir denn eine Vollmacht mitgeschickt? Falls nicht, nochmal nachhaken. "Wertes Inkasso. Sie haben mir keine Vollmacht geschickt. Ich weise ihre Forderung gemäß BGB §174 zurück. Sobald Sie mir die Vollmacht im Original geschickt haben und sobald ich Akteneinsicht beim Gericht genommen habe, mache ich Ihnen ein Angebot, 250€ gegen Erledigung und Aushändigen des entwerteten Titels zu zahlen. Bitte beachten Sie: Ich erhebe vorsorglich Einrede der Verjährung hinsichtlich nicht titulierter Kosten und Zinsen."

Dann gewinnst du Zeit, um die parallel beim Gericht zu erkundigen.

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#28
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

@thehellion: Schuldner ist nur mein Mann. Ich schreibe zwar immer "mein Mann", aber wir sind nicht verheiratet. Wir sind auch erst seit 2009 zusammen, das alles ist schon lange vorher gelaufen.
Ich weiß nicht genau, was du mit Score meinst, aber er zahlt im Moment monatlich 380 Euro an Schulden ab. Das sind Ratenzahlungen an verschiedene Gläubiger und einige Zahlungen laufen auch noch ein paar Jahre.
Zu Pfänden gibt es meiner Meinung nach nichts, denn er ist damals zu mir in meine Wohnung gezogen, ich hatte vorher schon alles hier angeschafft, er hat außer seiner Kleidung eigentlich nichts mitgebracht. Faktisch gesehen gehört ihm eigentlich auch nichts.

@mepeisen: Ja, eine Vollmacht der DEVK für das Inkassobüro liegt bei. Und im Vollstreckungsbescheid sind die 213,05 Euro Inkassokosten nicht erwähnt, die sind nur in der Forderungsaufstellung des Inkassobüros drin. Im Vollstreckungsbescheid steht die Hauptforderung von 1836,62 Euro plus Kosten von 38,09 Euro plus Mahnkosten von 5,11 Euro.
Alles weitere taucht dann erst in der Forderungsaufstellung auf und endet schließlich bei 3111,07 Euro.

Ich denke, wir überlegen uns ein Vergleichsangebot, gleichzeitig mit Hinweis auf Verjährung einiger Kosten und schicken zeitgleich auch ein Schreiben ans Amtsgericht wegen der Akteneinsicht.

Ich es denn richtig, dass die solange keinen Gerichtsvollzieher bestellen dürfen, wie durch die Schreiben und das Vergleichsangebot Zahlungsbereitschaft grundsätzlich signalisiert wird? Also quasi Verhandlungen laufen?



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"Nichts ist umsonst. Nichtmal der Tod. Der kostet das Leben."

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Und im Vollstreckungsbescheid sind die 213,05 Euro Inkassokosten nicht erwähnt, die sind nur in der Forderungsaufstellung des Inkassobüros drin.

Dann sind die zu streichen. Die dürfen nicht einfach unbegründet Gebühren erheben.

quote:
Ich es denn richtig, dass die solange keinen Gerichtsvollzieher bestellen dürfen, wie durch die Schreiben und das Vergleichsangebot Zahlungsbereitschaft grundsätzlich signalisiert wird? Also quasi Verhandlungen laufen?

Nein, nicht wirklich. Aber sie werden aus einem einfachen Grund vorerst keinen GV einschalten: Der wird die Forderung inhaltlich prüfen und so einiges zusammenstreichen. Zwar muss man beim GV erneut Einrede der Verjährung erheben, aber beispielsweise wird der GV die Inkassokosten nicht vollstrecken.

Insofern kann es auch sinnvoll sein, wenn die absolut nicht entgegen kommen und insgesamt mehr fordern, als du als berechtigt ausrechnest, einfach den GV abzuwarten und dann bei ihm die Streichung des Unfugs zu besprechen...

Und wenn alles nichts hilft -> Anwalt


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 31.08.2014 21:32

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#30
 Von 
Silke71
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 95x hilfreich)

Okay, danke.
Dann warten wir jetzt mal deren Reaktion auf unser Schreiben mit einem Vergleichsangebot ab.
Ich werde weiter berichten.

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