Schreiben vom Gericht.

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)
Schreiben vom Gericht.

Hallo, ich habe die Tage ein Schreiben vom Gericht bekommen. Prozessbevöllmächtigter ist Inkassounternehmen Kohl GmbH & Co. KG. für eine Forderung von Unitymedia GmbH. Leider weiß ich nicht warum. Ich war mal Kunde nei Unitymedia und bin dann umgezogen & habe den Vertrag fristgerecht gekündigt. Ich habe Unitymedia meine neue Adresse mehrmals telefonisch mitgeteilt.
An meine neue Adresse habe ich weder Briefe von Unitymedia noch schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen.
Ich habe erstmal Widerspruch angekreutzt (Der Brief liegt noch hier). Was kann mir passieren, was soll ich machen? Soll ich mit Unitymedia Kontakt aufnehmen um die Sache so zu bereinigen?

mfg

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Hallo, ich habe die Tage ein Schreiben vom Gericht bekommen.

Dessen Bezeichnung wie genau lautet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Mahnbescheid

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nie die Mails und Online-Rechnungen kontrolliert?
Wie hoch ist die Forderung von UM? Keine Mahnungen erhalten?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Vertrag war gekündigt. Alle Rechnungen wurden bezahlt. Ich weiß nicht wie hoch die Forderung von UM ist. Ich weiß nicht mal was die von mir wollen. Und wie oben geschrieben, habe ich keine Briefe von UM oder Inkasso bekommen. Nur den Brief vom Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann entsprechend komplett widersprechen und zum Gericht zurück. Dann wird man ja sehen, was noch folgt.
Das Gerät wurde seinerzeit zurückgesandt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Ich weiß nicht wie hoch die Forderung von UM ist.
Aber ein Betrag wird doch auf dem Mahnbescheid stehen?
Zitat (von Gastkonto):
Ich weiß nicht mal was die von mir wollen.
Geld

Es gibt vielfältige Möglichkeiten:
- verbleibender Mobilvertrag
- vergessene Router/Receiver o.a.
- usw. oder
- Personenverwechslung

Da hilft nur komplett widersprechen, da man das meist nicht mehr mit UM klären kann. Dann Belege zu Forderungen bei Inkasso anfordern.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann entsprechend komplett widersprechen und zum Gericht zurück. Dann wird man ja sehen, was noch folgt.
Das Gerät wurde seinerzeit zurückgesandt?

Die Geräte? Router und so weiter? Die liegen hier im Keller. Nach dem Umzug habe ich sie ja nicht mehr gebraucht.
Soll ich die einfach zurückschicken? Und wenn ich das gemacht habe, was soll ich dann machen? Ausser natürlich zu widersprechen.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die liegen hier im Keller

Das ist des Rätsels Lösung.

Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen (Haken setzen, per Einschreiben ans Gericht zurück).
Und die Geräte auch sofort dorthin zurückschicken, nachweisbar (also Paket + Paketverfolgung).

Vermutlich hat dich nie eine schriftliche Aufforderung erreicht, die Geräte zurückzuschicken. Aus meiner Sicht warst du dann auch gar nicht in Verzug.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Die liegen hier im Keller
Das ist des Rätsels Lösung.
Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen (Haken setzen, per Einschreiben ans Gericht zurück).
Und die Geräte auch sofort dorthin zurückschicken, nachweisbar (also Paket + Paketverfolgung).
Vermutlich hat dich nie eine schriftliche Aufforderung erreicht, die Geräte zurückzuschicken. Aus meiner Sicht warst du dann auch gar nicht in Verzug.


Super, soll ich noch einen Brief an die Inkassofirma schreiben, dass ich alles zurückgeschickt habe?
In dem Mahnbescheid steht, dass die über 650€ haben wollen.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen bestenfalls zusätzlich einen Brief schicken, mit einer Standard-Aufforderung nach
A) Vollmacht im Original
B) Vertragskopie mit deiner Unterschrift
C) Rechnungskopie, Mahnungskopie, Zustellnachweis Rechnung/Mahnung
D) Forderungsaufstellung im Detail
Vom Gefühl her klingen über 600€ selbst mit Inkasso- und Gerichtsgebühren etwas viel für nicht zurückgesandte Geräte.

-- Editiert von mepeisen am 15.07.2015 15:28

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde denen bestenfalls zusätzlich einen Brief schicken, mit einer Standard-Aufforderung nach
A) Vollmacht im Original
B) Vertragskopie mit deiner Unterschrift
C) Rechnungskopie, Mahnungskopie, Zustellnachweis Rechnung/Mahnung
D) Forderungsaufstellung im Detail
Vom Gefühl her klingen über 600€ selbst mit Inkasso- und Gerichtsgebühren etwas viel für nicht zurückgesandte Geräte.
-- Editiert von mepeisen am 15.07.2015 15:28


[quoteHi, ich verstehe ganz nicht was du meinst.
1. Wen meinst du mit "denen"? Dem Inkassobüro?
2. Welche Vollmacht? Welche Vertragskopie.
3. Rechnungen und Mahnungen habe ich nie erhalten
4. Forderungsaufstellung kann ich hier ja mal posten


mfg :)

Ach jetzt habe ich verstanden - Ich soll das alles beim Inkassobüro anfordern^^.

-- Editiert von Gastkonto am 15.07.2015 15:37

-- Editiert von Gastkonto am 15.07.2015 15:39

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Korrekt. Einfach anfordern beim Inkasso. Um ein paar Restzweifel zu beseitigen, was das eigentlich für eine Forderung sein soll. Du hast noch den Einschreibebeleg deiner Kündigung oder ein Bestätigungsschreiben deiner Kündigung?

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#13
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja die habe ich noch. Muss ich mal in meinen Unterlagen gucken

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur wichtig, das zu haben. Ich habe so einen Verdacht, dass die sich hinstellen und so tun, als habe man nie gekündigt. Wie gesagt kommen mir 600€ dann doch arg viel vor. Üblicherweise wird für nicht zurückgeschickte Router so 100€ verlangt. Dann wäre man niemals bei 600€ zuhause.
Gut, dass du das alles aufgehoben hast (sollte man sowieso immer tun).
Aber erst mal abwarten, was die an Unterlagen schicken :-)

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja genau. Ich packe jetzt das Paket zusammen und schicke alles weg.
Mal sehen was dann kommt.

Ich bedanke mich für die ganzen Tipps und Hilfen.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bin anderer meinung

Ich glaube nicht das das irgendeinen Vorteil bringen würde wenn er jetzt das alte teil zurückschickt
und diverse Unterlagen ( Vertragskopie etc) einfordert
Er hat ja einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen

Ich würde dem MB vollumfänglich begründungslos widersprechen und abwarten

In welchem jahr warst Du Kunde ?



-- Editiert von thehellion am 15.07.2015 21:28

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich war bis Ende 2011 Kunde. Der Vertrag ist rechtmäßig gekündigt. Ich habe die ganze Hardware vor 2 Wochen erstmal an Unitymedia zurückgeschickt (Mir fehlte noch ein Teil der Hardware. Die ist beim Umzug veschwunden und die musste ich erstmal suchen) und einen Widerspruch per Brief an die das Forderungsmanagement geschickt. Deswegen Antworte ich auch erst jetzt wieder, weil ich heute nun Post bekommen habe.

In dem Antwortschreiben steht:
Eine ausserhalb der Frist zurückgeschickten Hardware, kann wegen überschreiten der Karenzzeit,
nicht zu einer Reduzierung des Schadensanspruchs führen.

In der 1. Rechnung steht:
+ Dienstleistung gem. Rechnung vom 16.09.14-18.11.14 = 454€ -- Keine Ahnung wofür
+ Zinsrückstände = ~9€
+ Schadensersatz aus GESCHÄFTSBESORGUNS-Vertrag + Schadensersatz vom 11.03.15 = ~102€ -- Keine Ahnung wofür
+ Gerichtskosten = 32€
+ Vergütung Inkassounternehmen = 25€
+ Adressermittlung =~6€ -- Ich habe Unitymedia mehrmals meine neue Adressanschrift Telefonisch und Schriftlich mitgeteilt.

Seltsames:
Kosten auf der 1. Rechung = 628,51€
Kosten auf dem neuen Brief (25.08.15) = 676,96€ - Keine Kostenaufstellung warum. Einfach nur erhöht.


Was sollte ich nun Antworten?
Das hier habe ich erstmal nicht im Brief nachgefragt, werde ich aber nun noch mal machen:
A) Vollmacht im Original
B) Vertragskopie mit Unterschrift
C) Rechnungskopie, Mahnungskopie, Zustellnachweis Rechnung/Mahnung
D) Forderungsaufstellung im Detail


mfg

-- Editiert von Gastkonto am 25.08.2015 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Antwort mit der Karenzzeit ist Blödsinn.
Hast du von denen eine Erklärung verlangt, wie sich der Betrag zusammensetzt? Dann würde ich mich ans Aufsichtsgericht wenden. Beschwerde wegen §11a RDG . Trotz Aufforderung hat das Inkasso keine Details zum Inhalt und Zustandekommen der Forderung gemacht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#19
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe die Einzeldetails noch nicht angefordert. Das werde ich jetzt machen. Sollte da noch was in den Brief schreiben??

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Dem gerichtlichen Mahnbescheid wurde fristgerecht widersprochen?
Hat man dich zwischenzeitlich aufgefordert den Widerspruch zurück zu ziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
und einen Widerspruch per Brief an die das Forderungsmanagement geschickt.


Ähmmm... ich hoffe, du hast auch einen Widerspruch an das Mahngericht geschickt. Falls nicht, würde ich mich an deiner Stelle beeilen. Ansonsten kommt bald der Vollstreckungsbescheid.

Zitat:
+ Dienstleistung gem. Rechnung vom 16.09.14-18.11.14 = 454€ -- Keine Ahnung wofür


Wenn der Vertrag zu dem Zeitraum schon gekündigt war, wäre das sehr merkwürdig. Außerdem sind die Gebühren verdammt hoch. Ohne weitere Informationen kann man dazu aber nichts sagen.

Zitat:
+ Schadensersatz aus GESCHÄFTSBESORGUNS-Vertrag + Schadensersatz vom 11.03.15 = ~102€ -- Keine Ahnung wofür


Hierbei handelt es sich wahrscheinlich entweder um die vorgerichtlichen Inkasso-Gebühren oder um die Inkasso-Gebühren für die Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren. In beiden Fällen wären die Gebühren deutlich überhöht.

Als Schadensersatz für den Router muss du nicht den Neupreis, sondern nur den Zeitwert zahlen. Der dürfte bei einem entsprechend alten Gerät nahe bei 0 EUR liegen.

Die jetzt erfolgte Rücksendung der Geräte wäre übrigens so lange noch rechtzeitig, solange die Rücksendung dir gegenüber noch nicht ausdrücklich angemahnt worden ist und dir ausdrücklich eine letzte Frist gesetzt worden ist. Du sagst, dass du kein Schreiben erhalten hast. In dem Fall kann dir also auch keine solche Frist gem. § 281 Abs. 1 BGB gesetzt worden sein, so dass die Rücksendung des Geräts noch rechtzeitig war. Die Beweislast dafür, dass du ein Schreiben mit einer solchen Fristsetzung erhalten hast, liegt übrigens bei der Gegenseite. Ein solcher Beweis ließe sich eigentlich nur führen, wenn dir die Mahnung per Einschreiben an deine richtige Adresse geschickt worden wäre. Das war wohl kaum der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich denke er hat einem gerichtlichen Mahnbrescheid widersprochen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
+ Dienstleistung gem. Rechnung vom 16.09.14-18.11.14 = 454€ -- Keine Ahnung wofür
Für 2 Monate Dienstleistung 454€ ? :augenroll:
Die wissen wohl selber nicht was die fordern ... Trotzdem gut, denn dann sind Manbescheid etc. unsinnig.
Aber 454 ... 600 € nach alten Preisen rechne ich locker zusammen, denn Router+ Kabelmodem+Horizon+ was weiss ich nicht noch alles war vielleicht noch keine 3 Jahre alt - also noch nicht abgeschrieben. Bei Geräten mit Neupreis >450€ wird es wegen längerer Abschreibungszeit noch unschöner (Horizon-Rekorder o.a.).
Eine ausführliche Forderungsaufstellung wäre interessant.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Es waren 1 Fritzbox 6360, 2 Fritzbox 2120 oder so und ein Kabelreciever mit Karte.

ich habe das hier jetzt als Antwort geschrieben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mich mit Unitymedia in Kontakt gesetzt und die komplette Hardware zurück geschickt.
Unitymedia hat die Hardware ohne Wenn und Aber angenommen. Unitymedia hat ihr Antwortschreiben trotzdem wieder an die alte Adresse geschickt, obwohl ich einen langen Beschwerdebrief mitgeschickt habe und nochmals darauf hingewiesen habe, dass ich umgezogen bin.

Ich hätte von Ihnen erstmal folgende Unterlagen:
- Mahnungskopie
- Zustellnachweis aller Rechnungen und Mahnungen
- Forderungsaufstellung im Detail. Viele Ihrer Forderungen benötigen einer Klärung
- Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung 454,49€ für 2 Monate?
- Schadensersatz aus Geschäftsbesorguns-Vertrag 101,74€?

Außerdem hätte ich gerne von Ihnen eine Rechnungsaufstellung von Ihrem Schreiben vom 21.08.15. Dort ist eine Gesamtsumme von 676,96€ aufgeführt, die 48,45€ höher ist als die erste Rechnung. Und dann bitte mit Erklärung wie diese zustande kommt.


Sonst noch was dabei schreiben?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nö, kann man erst mal so rausschicken und dann abwarten, wie sie reagieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#26
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich hatte mal gelesen, dass Rechtsanwälte die Rechnungen der Inkassounternehmen nicht mitberechnen dürfen. Stimmt das?
Also wenn die Rechnung 100€ war und Inkassokosten dann nochmals 50€ und das alles dann zum Rechtsanwalt geht, darf der doch nur die 100€ berechnen oder?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Du hast doch einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen oder nicht ?
Das ist schon 7 Wochen her

Wieso jetzt dieser Schriftverkehr ?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Was soll ich

Zitat (von alucard2005):
Du hast doch einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen oder nicht ?
Das ist schon 7 Wochen her
Wieso jetzt dieser Schriftverkehr ?


Ja was soll ich dazu sagen. Wie du in den den ganzen Post #17 lesen kannst, nimmt die Kanzlei den Widerspruch nicht an und will trotzdem Geld.

-- Editiert von Gastkonto am 03.09.2015 19:00

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na und? Wenn sie Geld wollen, sollen sie klagen.
Du hast doch "Ich widerspreche insgesamt" angekreuzt und das zum GERICHT geschickt oder? Mehr musst du nicht tun.

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