Schreiben Anwalt österreich

13. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Schreiben Anwalt österreich

Hallo

Ich habe ein Problem. Ich habe in Januar Bio Öl bestellt wert 20€ sollte eigentlich bezahlt sein ist es wohl nicht was ein versehen ist.Jetzt habe ich ein schreiben gekommen wohl eine Kopie . Betrifft Mitteilung an die Polizei
Verdacht strafbaren Handelns durch ....

Die haben mir wohl Mahnbescheide geschickt ich lebe in Deutschland. Aber habe die zu 100% nicht bekommen. Ich will kein Ärger habe jetzt Angst das ich ins Gefängnis komme .

Und da ist noch ein Zahlschein von 200€

Kann mir einer helfen ob ich jetzt große Probleme habe?

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23 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vielleicht solltest du erst mal die ursprüngliche Hauptforderung bezahlen. Also die eigentliche Rechnung, ggf. ein paar Euro zweckgebunden draufpacken wegen Briefporto u.ä.

Was die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten angeht, kann ich zu Österreich nichts sagen.

Wenn de dir aber problemlos die Ware schicken konnten, die Mahnungen aber nie ankamen, dann ist das merkwürdig. Übrigens ist weder in Deutschland noch in Österreich das versehentliche Vergessen einer Rechnung automatisch eine Straftat.

Ich würde dem Anwalt maximal einen Dreizeiler schicken: "Werter Anwalt. ich weise die Drohungen mit Strafanzeigen und dergleichen zurück. Sollten Sie sich nicht mäßigen in ihrem Ton, werde ich meinerseits aber zur Polizei gehen und sie anzeigen wegen Nötigung. Im übrigen habe ich nie irgendeine Mahnung erhalten, befinde mich also nicht mal in Verzug. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die HF und etwas Geld für Briefporto u.ä. überwiesen. Wenn Sie mehr Geld wollen, steht Ihnen der Weg vor dem hiesigen deutschen Amtsgericht offen."

Danach würde ich schweigen. Solange bis irgendein "offizieller" Brief kommt. Soll heißen: Von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft.

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#2
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort . Ja das ist ja das komische warum erhalte ich keine Mahnung nicht mal per Mail

verstehe ich nicht.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du das denn bezahlt oder hast du es nicht bezahlt? Die Antwort kannst nur du geben.

Nicht auszuschließen, dass am Ende jemand die Daten abgegriffen hat und nun mit Drohbriefen versucht, Eindruck zu schinden und Geld zu erpressen.

Nichts genaues weiß man nicht und meine Kristallkugel ist leider gerade in der Wahrsagerwerkstatt zur Generalinspektion.

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#4
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe die Ware bekommen und da war ein Zahlschein drin ,diesen Zahlschein habe ich zur Bank gebracht Automaten .
Eigentlich hatte bisher keine Probleme damit .Aber die zahlung ist nicht durchgegangen

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Es ist deine Pflicht die Zahlungen zu kontrollieren. Vielleicht war ein Zahlendreher, vielleicht zu wenig Geld auf dem Konto, vielleicht der Bankcomputer abgestürzt, ..... vollkommen wurscht.

Mal im Spam Ordner nach Mahnungen geschaut?

Wie die Beitreibbarkeit von RA Kosten in Österreich weiß ich nicht. Nach dt Recht müsstest du die RA Kosten zahlen, weil du mit Sicherheit in Verzug bist. Auf der Ursprungsrechnung stand sicherlich zu zahlen bis xxxx/zu zahlen binnen x Tagen.

Wenn du magst kannst du ja mal schreiben was der RA gern an Kosten hätte.

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#6
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann das leider jetzt nicht ändern. Passieren wird mir das nie wieder kein kauf mehr auf Rechnung.

Ra kosten : 86,51

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
weil du mit Sicherheit in Verzug bist

Ohne Mahnung? Zwar nicht unmöglich, wenn eine der Ausnahmen zutrifft, aber unwahrscheinlich.

Zitat:
Ra kosten : 86,51

Und wie kommen die anderen 100€ zustande?

Hast du eine schriftliche Bestätigung deiner Bank bekommen, dass es Probleme gab? Vielleicht sogar falsche Bankverbindung auf dem Zahlschein? Irgendwas, dass dich soweit entlastet, dass man es ein Versehen nennen kann?


-- Editiert von mepeisen am 13.08.2016 20:17

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#8
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Die anderen sind Mahnung aber ich habe echt nichts erhalten.

Ich muss bei der Bank nachfragen . per Online Banking kann ich nichts feststellen.

Was kann mir passieren :(

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann mir passieren :(

Nicht viel, wenn du zeitnah zahlst und zwar das, was durchsetzbar wäre.
100€ Mahngebühren entsprechen womöglich einem feuchten Traum eines Inkassoanwalts, sind aber kaum vor einem deutschen Gericht ansatzweise zu vertreten. Erst Recht nicht, wenn die Mahnungen nie ankamen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas in Österreich irgendwie ansatzweise durchsetzbar wäre.

Dann frage mal deine Bank, wieso das nicht überwiesen werden konnte. wenn nämlich beispielsweise deren IBAN gar nicht gültig ist, sieht der Fall wiederum komplett anders aus. Dann kannst du exakt 0 für das Problem. Dann sind sie selbst Schuld. Dann würde ich die eigentliche Hauptforderung überweisen, ggf. Briefporto und dem Anwalt ansonsten kräftig die Meinung geigen.

Irgendwas ist da kurios, wenn die Ware und der Anwaltsbrief ankamen, sonst nichts, wenn dann bei den Gebühren maßlos übertrieben wird und mit irgendeiner Anzeige gedroht wird.

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#10
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe auch im Spam Ordner geguckt ob vielleicht da was drin ist aber ist nichts drin.
Ich verstehe nicht die Ware ist gekommen aber Mahnungen nicht ? wie soll das gehen .
Ich kapiere nicht wieso der Anwalt direkt mit Polizei droht . Und mich nicht erstmal anschreibt.
Was ist das für ein Anwalt hmm

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#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Bist du aus Österreich?
Wie kommen die anderen 100 euro zustande.
Pro mahnung sind maximal 2.50 zu zahlen
Werden zusätzlich inkassokosten aufgelistet?
Gib mal infos

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#12
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein Lebe in Deutschland

100 € sind Mahnbescheid was ich Persönlich nicht verstehe.Aber wird weiter nichts beschrieben

Und der Anwaltsbrief kommt natürlich samstag wo man nichts machen kann

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
100 € sind Mahnbescheid

Das steht da wirklich wörtlich so drin? Steht da noch mehr? Ein Gericht oder ein Aktenzeichen?

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#14
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

von denen ein Aktenzeichen mehr nicht .

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#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Verlinke bitte das RA Schreiben oder alternativ tippe es mal ab.
Hast du den RA mal gegoogelt?

Selbst die Össies schreiben nicht Mahnbescheid wenn sie Mahnungen meinen.

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#16
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Mandantschaft ist der Ansicht, dass in diesem Fall ein Vorgehen nach § 153 StPO nicht möglich ist, da weder die Schuld der verdächtigen Person gering ist , noch die Tat unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Darüber hinaus erscheint eine Bestrafung geboten, um in Hinkunft derartigem Verhalten, wie wir es hier vermuten, entgegenzuwirken.

Vierjährung der Strafbarkeit: Das gesamte Verhalten der verdächtigen Person ist zu überprüfen.Eine Verfolgungsverjährung nach § 78 StPO ist bisher nicht eingetreten, insbesondere unter Berücksichtung der Strafdrohung des § 263 StPO StGB (5 Jahre).

Adhäsionsverfahren gem. § 403 StPO

Der Schaden ergibt sich wie folgt:
Schuld laut Mahnschreiben 129,81€
+12% Zinsen 2,94

Kostenberechnung dieses Schriftstück
1,3 Geschäftsgebühr (129,81€) NR. 2300 VV RVG € 58,50
Post - Telekompauschale Nr. 7002 VV RVG 11,70
für diverse Kopien zur Bescheinigung des Verdachs sind angefallen : 5Stück a €0,50 = 2,50
incl. 19% Umsatzsteuer : 13,81 = Summe 221,64

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auch in Österreich sind 12% Zinsen als Verzugszinsen nicht erlaubt.

Offenbar will der Anwalt nach deutschem Recht begründen und nach deutschem Recht abrechnen. Kläre Montag mal mit deiner Bank, was da mit dem Zahlschein schief lief.

Wenn die IBAN ungültig war und deshalb nicht bezahlt wurde von deiner Bank, würde ich sogar so weit gehen und mal den Gläubiger samt Anwalt anzeigen. Wegen verdacht des gewerblichen Betruges und der Nötigung, sowie wegen Verdachts der Falschverdächtigung (§164 StPO ).
Wie würde ich das begründen?

Wenn die falsche Zahlscheine ausgeben, so dass man gar nicht überweisen kann, dann Mahnungen behaupten, die es nie gab, dafür sogar rund 100€ Mahngebühren (gehört in den Bereich der Lächerlichkeit) berechnen und dann sogar noch weitere erfundene Summen und absurde, auch in Österreich nicht erlaubte Verzugszinsen, dann scheint das eher ein abgekartetes Spiel zu sein.

Zudem haben sie dann wegen der Mahnungen und Anwaltsschreiben, die es nie gab, wissentlich Falschangaben bei der Anzeige gegen dich gemacht. Zudem versuchen sie mit der Anzeige einzuschüchtern, damit du diese horrenden und absurden frei erfundenen Mahngebühren wohl bezahlst.
Auch dieses "Meine Mandantschaft ist der Ansicht, dass in diesem Fall ein Vorgehen nach § 153 StPO nicht möglich ist, da weder die Schuld der verdächtigen Person gering ist , noch die Tat unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat." ist extrem lächerlich. Bei 20€, zumal wenn die ungültige Zahlscheine ausgeben.


Wenn deine Bank sagt, dass der Zahlschein in Ordnung war, dann würde ich erst mal Richtung der Anzeige nichts machen. Solange du nichts von Polizei oder Staatsanwaltschaft hörst. Sobald du etwas hörst, würde ich an deiner Stelle nur kurz erklären, dass man den Zahlschein abgegeben hatte, aber unbemerkt die Bank da nichts überwiesen hatte. Man bekam nie auch nur eine Mahnung, daher kann man die Mahnung und die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Zudem würde ich erklären, dass über 100€ Mahngebühren und der Versuch, diese mittels einer merkwürdigen Strafanzeige regelrecht zu erpressen, eher an Nötigung erinnern.


Keine Ahnung, was das soll.
Seriös ist das, was der Anwalt da macht, jedenfalls aus meiner Sicht nicht.

P.S.: Wie gesagt das Nachvollziehbare natürlich unabhängig vom Ausgang so oder so zeitnah überweisen.

-- Editiert von mepeisen am 14.08.2016 10:00

Signatur:

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#18
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke euch für eure Hilfe. Ich habe dem Anwalt eine Mail geschrieben bin gespannt was zurück kommt . Habe ihm geschrieben das ich keine Mahnungen erhalten habe.Und das ich das gerne Regeln möchte.Mal sehen was kommt

Aber wieso kommt von dem Anwalt kein Normales schreiben wie alle anderen Anwälte es auch machen.
Nein da kommt direkt eine Drohung . Wenn er nur Angst machen will hat er es geschafft .

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie gesagt: Kläre das mit der Bank.
Und man wird ja sehen, wie der Anwalt reagiert.

Signatur:

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#20
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Das massive Drohen mit strafrechtlichen Konsequenzen ist in höchstem Maße unseriös. Das ist ganz klar auf Einschüchterung und Überrumpelung ausgelegt.

Dieser Satz...

Zitat:
Meine Mandantschaft ist der Ansicht, dass in diesem Fall ein Vorgehen nach § 153 StPO nicht möglich ist, da weder die Schuld der verdächtigen Person gering ist , noch die Tat unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat.


... würde bei Staatsanwälten übrigens eher für Heiterkeit sorgen. Üblicherweise lassen sich Staatsanwälte von Anzeigenstellern nur ungern vorschreiben, wie Ermittlungsverfahren zu führen sind und wie sie ggf. einzustellen sind.

Wenn du nicht schon aufgrund anderer Anzeigen mit dutzenden offenen Rechnungen bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig bist, wird im Leben niemals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und wenn wider Erwarten doch, wird es nach zwei Wochen eingestellt.

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#21
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe echt eine Anzeige bekommen wegen 15,90€ omg . Soll jetzt eine Stellungsnahme schreiben.

Habe dem Anwalt geschrieben aber er Antwortet nicht. Telefonisch will man mit mir nicht reden.

Alles sehr komisch

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Soll jetzt eine Stellungsnahme schreiben.

Von wem kommt diese Aufforderung? Von der Polizei? Von einer Staatsanwaltschaft?

Hast du denn inzwischen die HF bezahlt?

Wie wäre es, diesen zu schreiben, dass man nie Mahnungen erhielt oder Anwaltsbriefe und die HF mittlerweile bezahlt hat. Dass die Staatsanwaltschaft aber doch mal prüfen möge, wieso ein Anwalt über 100€ Mahngebühren zusätzlich zu den Kosten seiner Beauftragung erfindet und dann offenbar mittels Strafanzeige zu erpressen versucht.

Das sind zwei Sätze. Ich würde sie so schreiben, mehr nicht.

-- Editiert von mepeisen am 23.08.2016 14:39

Signatur:

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#23
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:52
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Soll jetzt eine Stellungsnahme schreiben.

Von wem kommt diese Aufforderung? Von der Polizei? Von einer Staatsanwaltschaft?

Hast du denn inzwischen die HF bezahlt?

Wie wäre es, diesen zu schreiben, dass man nie Mahnungen erhielt oder Anwaltsbriefe und die HF mittlerweile bezahlt hat. Dass die Staatsanwaltschaft aber doch mal prüfen möge, wieso ein Anwalt über 100€ Mahngebühren zusätzlich zu den Kosten seiner Beauftragung erfindet und dann offenbar mittels Strafanzeige zu erpressen versucht.

Das sind zwei Sätze. Ich würde sie so schreiben, mehr nicht.

-- Editiert von mepeisen am 23.08.2016 14:39


Das Schreiben kommt von der Polizei . Habe mit dem Polizisten Telefoniert und haben ihm gesagt das ich nie was bekommen habe.Und das ich dem Anwalt angeschrieben habe, er aber nicht antwortet. Der Polizist meinte ich sollte es Ausdrucken das ich dem Anwalt geschrieben habe.
Ok werde es dann so machen. Er hatte gefragt ob ich das zahlen würde ich sagte na kla sofort.Er denkt nicht das es wegen 15,90€ zu einer Verhandlung kommt.

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