Schranke geschlossen ohne Beschilderung

19. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Schranke geschlossen ohne Beschilderung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Mit dem Fahrrad fahre ich oft eine Strasse entlang, die eigentlich ein besserer Waldweg ist. Sie ist durchgehend asphaltiert besteht aber an einigen Stellen fast nur aus Schlaglöchern; von dem Weg zweigen nur reine Waldwege und eine Zufahrt zu einem Bauernhof ab. Aus der einen Richtung ist die Durchfahrt für motorisierte Fahrzeuge verboten (Anlieger frei), in der anderen Richtung gibt es kein Verbot.

Jetzt gibt es auf dem Weg eine Schranke, die seit einiger Zeit immer mal wieder geschlossen (und mit einem Schloss verriegelt) ist. An den Seiten ist zwar ausreichend Platz für Fussgänger und Radfahrer, allerdings sind beide Seiten total verschlammt und gerade nach ausgiebigen Regenfällen bildet sich genau hier eine riesige Pfütze, so dass man zu Fuss nur mit Gummistiefeln durchkommt. Mit dem Rad geht das immer noch einigermaßen (Anlauf nehmen, Füsse hoch und gerade durch). Ist die Schranke zu, wird das aber ziemlich halsbrecherisch.

Muss dieser Weg bei geschlossener Schranke nicht als Sackgasse gekennzeichnet sein und gibt es irgendeine Bestimmung, dass Strassen auch gangbar sein müssen?

Schon mal vielen Dank für Meinungen

Liebe Grüße

Line

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Muss dieser Weg bei geschlossener Schranke nicht als Sackgasse gekennzeichnet sein

Nein, das Schild ist keine Pflicht.



quote:
und gibt es irgendeine Bestimmung, dass Strassen auch gangbar sein müssen?

Deiner Beschreibung nach handelt es sich gerade nicht um eine Straße?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Wie ist denn eine Strasse definiert? Im Stadtplan ist sie ganz normal eiongezeichnet und gerade im Bereich der beiden Einfahrten ist sie in einem ganz normalen Zustand, die Schlaglöcher kommen erst später (und ein paar der Schlaglöcher wurden jetzt gerade erst notdürftig geflickt). Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es keine Straße sein soll. Mit der Beschreibung wollte ich nur sagen, dass der Zustand gelinde gesagt nicht optimal ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Wie ist denn eine Strasse definiert?

Das findet man in den Straßen- und Wegegesetzen der jeweiligen Bundesländer.



quote:
Im Stadtplan ist sie ganz normal eiongezeichnet

Mit Namen?
Bzw. gibt es ein Link zu Google-Maps dorthin?



Hast du schon mal bei den zuständigen Behörden bezüglich der Schranke nachgefragt?



Möglich wäre auch, das es eine Privatstraße ist, deren Nutzung zeitweise geduldet wird..





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Die Strasse hat einen Namen (bei Interesse: Grüner Kuhweg in Köln), man kann sogar per Google Streetview "durchfahren", von Privatstrasse steht nirgendwo etwas.
Welche Behörde ist denn hier zuständig?

Vielen Dank und liebe Grüße

Line

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Nun, einerseits scheint es eine Straße zur Erschließung von diversen Gebäuden zu sein, zum anderen aber auch um einen Wirtschaftsweg welcher der Erschließung von Feld, Wald und Wiesen dient.
Die Straße geht in den Wirtschaftsweg über bzw. umgekehrt.

Ich vermute die Schranke befindet sich im "unkomfortableren Teil" der Straße, umgeben von Feld, Wald und Wiesen?

Wirtschaftswege werden gerne mal mit Schranken verschlossen um unberechtigten Verkehr zu verhindern.
Das wird aber in der Regel durch Verkehrszeichen 250 angekündigt, meist mit der Einschränkung das land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ausgenommen sei.

Eventuell hat aber auch jemand einfach Verkehrszeichen entfernt, mach dem Motto "kein Schild - kein Verbot - keine Strafe". Oder man hat vergessen welche aufzustellen.


quote:
Welche Behörde ist denn hier zuständig?

Entweder die:
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-30295
Telefax:0221 / 221-27800
E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de


oder das Bürgeramt in deinem Stadtbezirk



Ich bin mal gespannt was die antworten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Harry,

nach einer kleinen telefonischen Odysee durch die Behörden der Stadt Köln habe ich jetzt endlich den Richtigen an die Strippe bekommen.

Und zwar soll der Teil zwischen dem Bahnübergang an der Strasse "Am weissen Mönch" und der A3 (!) ein Naturschutzgebiet sein und die Durchfahrt dort verboten. Um die Durchfahrt zu verhindern, ist am Ende der Strecke die Schranke (=unter der A3), die wohl dauerhaft geschlossen werden soll. Die Schilder sollen in den nächsten Wochen aufgestellt werden. Dass der Weg bei geschlossener Schranke auch für Fussgänger und Radfahrer kaum nutzbar ist, war ihm offensichtlich neu; er will sich darum kümmern. Ich bin also mal gespannt.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Line

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Aha, ein Naturschutzgebiet.


Danke für die Aufklärung.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen