Schönefeld-Gegner scheitern vor Bundesverfassungsgericht Seite 1 - AFP vom 14.03.2008
Baustelle des BBI (DDP/AFP)
Schönefeld-Gegner scheitern vor Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe nimmt Beschwerden nicht an
Die Gegner des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg sind mit ihrem juristischen Kampf gegen das Projekt endgültig gescheitert. Mehrere Verfassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Es bestätigte damit Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das den größten europäischen Flughafenneubau bereits 2006 mit Lärmschutzauflagen gebilligt hatte. Dass dies ihre Grundrechte verletze, hätten die Beschwerdeführer "nicht hinreichend dargetan", erklärten die Verfassungsrichter zur Begründung. Ihre Beschwerden nahmen sie daher nicht zur Entscheidung an.
Um den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) wird seit Anfang der 90er Jahre gestritten. Nach den Karlsruher Beschlüssen ist zumindest der juristische Streit nun endgültig abgeschlossen. Der ehemalige DDR-Flughafen Schönefeld kann zu einem der größten Luftdrehkreuze Deutschlands ausgebaut werden. Geplant ist ein Terminal für zunächst 20 Millionen Passagiere jährlich.
Später soll er 40 Millionen Passagieren dienen. Damit stünde er deutschlandweit auf Platz zwei hinter Frankfurt am Main, noch vor München. Der Großflughafen soll Ende 2011 in Betrieb genommen werden. Baubeginn war im September 2006. Die Kosten werden bislang auf 2,2 Milliarden Euro geschätzt, plus rund 700 Millionen Euro für die Anbindung. Die Berliner Airports Tegel und Tempelhof werden geschlossen.
Gegen den Großflughafen hatte es über 130.000 Einwendungen und zuletzt 4000 Klagen gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im März 2006 über 120 Musterverfahren entschieden und dabei die Planungen weitgehend bestätigt. Allerdings forderten die Leipziger Richter ein weitgehendes Nachtflugverbot zwischen Mitternacht und fünf Uhr.
Das Bundesverfassungsgericht wies nun die Ansicht mehrerer Anwohner ab, sie seien bei dem Leipziger Großverfahren nicht ausreichend gehört worden. Das Bundesverwaltungsgericht habe alle wesentlichen Einwände berücksichtigt, bestätigten die Karlsruher Richter. Auch den von den Schönefeld-Gegnern vorgeschlagenen Alternativstandort Sperenberg südlich von Berlin habe das Bundesverwaltungsgericht ausreichend geprüft. Die Bevorzugung des stadtnäheren Standorts Schönefeld sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Auch Eigentumsrechte oder andere Grundrechte seien nicht verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich vor allem auch eingehend und rechtlich einwandfrei mit dem Lärmschutz befasst.
Ulrike Fürstenberg, Waldenbuch beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Sozialrecht, Unfallversicherung und hat Interessensschwerpunkte: Medizinrecht, Krankenversicherung.
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