Schornsteinfeger Kosten an Mieter abrechnen ?

31. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)
Schornsteinfeger Kosten an Mieter abrechnen ?

Hallo an Alle !

Wir wohnen seit knapp 6 Jahren in einem Haus zur Miete.
Plötzlich hat der Vermieter die Schornsteinfegerkosten an uns abgerechnet.
Im Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung über Betriebskosten. Der Mietvertrag enthält ein Zusatzblatt, das wir Müll, Wasser und Abwasser an den Vermieter zahlen müssen. So ist es auch die letzten Jahre gelaufen.

Darf der Vermieter jetzt plötzlich die Kosten für den Schornsteinfeger abrechnen. Im Internet ist man da geteilter Meinung.

Wäre für jeden Ratschlag dankbar, evtl. auch mit § wo ich nachschlagen kann.

Einen guten Rutsch ins Jahr 2013 !

LG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Was steht denn genau, Wort für Wort, im Vertrag zum Thema Neben/Betriebskosten.

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32x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo !

Auf dem Zusatzblatt steht folgendes:

Anlage zum Mietvertrag

Heizung : Der Mieter verpflichtet sich für Heizöl zu sorgen.

Müll, Wasser und Abwasser: Sind an Vermieter zu zahlen

Rasenmäher wird gestellt.

Unterschrieben vom Vermieter, (ohne Ehefrau, die aber den Mietvertrag mit unterschrieben hat).

Unterschrieben nur von meiner Frau, (ohne meine Unterschrift die aber im Mietvertrag steht).

Das war es auch schon.

LG



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23x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Es wird dringend !!!

Kann hier kein User weiterhelfen ?

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13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Normalerweise gehören die Schornsteinfegerkosten ebenso wie die Wartungskosten der Heizung zu den Nebenkosten, die ein Mieter zu zahlen hat. Anscheinend hat euer Vermieter vergessen, diese Kosten in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Schaut mal in die Betriebskostenverordnung, was alles zu den Betriebskosten gehört und von euch gezahlt werden müßte, wenn im Mietvertrag die Anwendung der Betriebskostenverordnung vereinbart wäre.

Für euch stellt sich jetzt die Frage: wollt ihr wegen der Schornsteinfegerkosten mit dem Vermieter Streit anfangen? Denn Streit wird es geben, wenn ihr dem Vermieter sagt, das ihr den Schornsteinfeger nicht zahlen wollt...

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Es ist mir klar das es Streit geben wird.

Aber er hält sich fast 6 Jahre an den Mietvertrag und hat die Kosten nie abgerechnet und plötzlich ohne Vorwarnung werden die Kosten abgerechnet.


Dann hätte er doch wohl den Mietvertrag ändern müssen.

Auch Mieter haben doch wohl ihre Rechte.


Aus deinen Zeilen lese ich das wir die Kosten nicht zahlen müssen, da es im Mietvertrag nicht vereinbart ist.

Korrigiere mich wenn ich falsch liege.

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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
und plötzlich ohne Vorwarnung werden die Kosten abgerechnet.

die Kritik ist ja berechtigt, aber er könnte auch die Miete erhöhen. Wie bereits oben genannt ist das ein typischer Nebenkostenposten.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Rein rechtlich müssen die Kosten nicht bezahlt werden, da nicht vereinbart, das ist Fakt !

Ob es sich allerdings lohnt wegen ca. € 50,00 pro Jahr einen Streit anzufangen, müssen Sie selbst wissen...

Darüberhinaus könnte, wie Tinnitus schon sagte, eine Mieterhöhung als Konsequenz erfolgen, alles in allem würde ich lieber die Kosten übernehmen...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Dankie für die Infos.
Übrigens sind es ca. € 130,00 die der Vermieter haben will.

Also Fakt ist das ich im Recht bin, mal abgesehen von den Konsequenzen.

Und eine Mieterhöhung kann auch nicht nach Lust & Laune getätigt werden, die muß begründet sein und kann vom Mieter jederzeit geprüft werden lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Eine Mieterhöhung kann nat. nicht nach "Lust und Laune" sondern nach §§ 558 BGB erfolgen.

Sinnvoll wäre es, bevor man den Streit anfängt, nachzuschauen, wo man sich mit der eigenen Miete befindet (Mietspiegel) und ob bzw. wenn ja wiehoch die Mieterhöhung ausfalllen könnte.

-- Editiert Barni Gröllheimer am 04.01.2013 14:23

-- Editiert Moderator am 04.01.2013 16:38

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn für die 130 Euro eine Rechnung existiert, dann wäre der Betrag OK.

Eine Mieterhöhung könnte z.B. mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete begründet werden. Hier würde ich mal prüfen, wie sich eure Miete da einordnet!

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für eure Stellungnahmen.
Die Miete ist für den Standort schon erheblich und nach einem Mietspiegel suche ich gerade.

Anscheinend ist es aber sehr schwierig für den Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein einen Mietspiegel zu bekommen.

Bei mir entsteht auch einigen Zeilen der Eindruck das immer der Mieter klein beigeben soll.

Ich persönlich finde es eben nicht richtig wenn zu Allem immer nur "Ja & Amen" gesagt wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Einerseits gibt es keinen Mietspiegel, wie Sie sagen andereseits "ist die Miete für den Standort schon erheblich".

Woraus schliessen Sie das, eine "gefühlte" hohe Miete muss nicht unbedingt den Fakten (Vergleichswohnungen; Mietspiegel, Gutachten) entsprechen.

quote:
Ich persönlich finde es eben nicht richtig wenn zu Allem immer nur "Ja & Amen" gesagt wird.


ist grundsätzlich richtig, dennoch ist es manchmal klüger nachzugeben, insbesondere dann, wenn die Kosten rechtlich ok wären, hätte der VM sie vereinbart.

Durch das Unwissen anderer profitieren zu wollen ist zwar weitverbreitet und legal, es muss aber deswegen nicht legitim sein.

Ist jedenfalls meine Meinung !

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Deswegen gibt es eben unterschiedliche Meinungen.
Welche Meinung richtig ist muss Jeder für sich entscheiden.

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0x Hilfreiche Antwort

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