Schon einmaliger Drogenkonsum reicht zum Führerschein-Entzug
AFP VOM 8.3.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 5869 Aufrufe Mehr zum Thema:Drogenkonsum, Drogen, Führerschein-Entzug, Führerschein
Bereits beim einmaligen Konsum harter Drogen müssen Autofahrer mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Wer solche Drogen zu sich nimmt, sei in aller Regel zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss. Der OVG-Senat wies damit den Antrag eines Autofahrers auf vorläufigen Rechtsschutz zurück, der nach der Einnahme von Kokain am Steuer erwischt worden war und seinen Führerschein dauerhaft abgeben musste. Um wieder Auto fahren zu dürfen, muss der Mann dem Richterspruch zufolge eine mindestens einjährige Drogen-Abstinenz nachweisen und ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. (AZ: 1 6 B 332/07)
8. März 2007 - 15.53 Uhr
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