Schönheitsreperatur

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mrjen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreperatur

Hallo,
Bin gerade am Renovieren nach zwischensichtung des Vermieters meinte Er ich muss die Spalten zwischen Wand und Fussleiste verputzen bzw verfugen,kann mir jemand sagen ob zu den Schönheitsreperaturen gehört.
Im voraus schon mal Danke :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mrjen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

"Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt"
Ui seh ich ja jetzt erst Tschuldigung für die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo mrjen
was hier geschieht, ist keine Rechtsberatung.
Du darfst alles fragen;)

Aber!
Deine Renovierung ist eine
Schönheitsrep-A-ratur zwischendurch, oder
ziehst Du aus?
Müsstest das Problem vielleicht etwas genauer beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mrjen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist etwas komplexer,ich wohne da schon fünf Jahre als Untermieter,der Hauptmieter hat jetzt zum 31.12.2005 gekündigt also muss die Wohnung gemacht werden.
Ich hab kulanter weise die Schönheitsreperaturen übernommen um danach als Hauptmieter einen Vertrag zu bekommen.
Ich bin mit dem Vermieter soweit eins was die Schönheitsreperaturen betrifft das einzigste was nervt sind die Arbeiten an den Spalten zwischen Wand und Fussleiste da die schon 30 alt sind und schon immer so wahren wie sie sind.
Gefunden hab ich nur dieses.

Zitat="Zu den Schönheitsreparaturen zählen nicht: Behebung von Schäden, die der Mieter nicht verschuldet hat oder Schäden, die auf dem normalen Gebrauch der Sache beruhen."







0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrjen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir einer ne Antwort auf die Frage geben?

0x Hilfreiche Antwort

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