Schönheitsreparaturen - innerhalb Frist bei Auszug

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go469669-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - innerhalb Frist bei Auszug

Hallo zusammen,
ich beschäftige mich momentan leider mit dem leidigen Thema Schönheitsreparaturen. Ich ziehe zum 01.08.17 aus und laut Mietvertrag muss ich "im Allgemeinen" die Wohnräume alle 5 Jahre streichen. Das verlangt nun auch mein Vermieter von mir.
Nun ist es aber so, dass ich das Wohnzimmer vor 2 Jahren frisch gestrichen habe, was ja noch in der Frist liegt. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich dieses Zimmer dann auch nicht streichen muss?
Viele Grüße und danke vorab!
CS

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Bitte poste wortwörtlich alle Klauseln, die sich mit Schönheitsreparaturen beschäftigen. Nur dann kann man feststellen, ob diese auch zusammen gültig sind. Bist du in eine renovierte Wohnung eingezogen?

Ganz abstrakt müsste wenn überhaupt dann renoviert werden, wenn der Zustand dies erfordert. Wenn einzelne Zimmer noch passabel aussehen, dann muss auch nicht renoviert werden. Wobei da vermutlich unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen werden.

PS: Bei Quotenabgeltungsklauseln ist irgendwann auch dem BGH aufgefollen, dass solche Gummiformulierungen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen. Schlicht weil niemand wirklich sagen kann, ob nun zu renovieren ist oder nicht. Würde mich nicht wundern, wenn in naher Zukunft der Weg weitergeht und auch die weichen Fristenpläne zu den regelmäßigen Schönheitsreparaturen gekillt werden. Aber aktuell können sie noch gültig sein.

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#2
 Von 
go469669-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Danke für die rasche Antwort. Ich habe den Vertrag schon überprüft. Es sind keine starren Fristen festgelegt. Und ich bin auch in eine renovierte Wohnung gezogen. Laut meinen Recherchen (und da der Vertrag direkt vom Haus- und Grundbesitzerverein München stammt), sind die Klauseln gültig und heben sich auch nicht auf.
Da ich Streit mit dem Vermieter vermeiden möchte, komme ich ihm eh schon sehr entgegeben und habe zugestimmt, die Zimmer zu streichen, die ich innerhalb der letzten 5 Jahre (was dieser "allgemeinen" Frist entsprechen würde) nicht gestrichen habe. Der Vermieter möchte jedoch alle Zimmer gestrichen haben. Das sehe ich halt überhaupt nicht ein, ein frisch gestrichenes Zimmer nochmal zu streichen.
Ich merk schon, diese ganze Schönheitsreparatursache ist ziemlich schwierig...
VG

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von go469669-59):
Liege ich richtig in der Annahme, dass ich dieses Zimmer dann auch nicht streichen muss?


Es kommt natürlich darauf an, in welcher Farbe gestrichen wurde. Knallige Farben oder Muster gelten als Schaden.

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#4
 Von 
go469669-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von go469669-59):
Liege ich richtig in der Annahme, dass ich dieses Zimmer dann auch nicht streichen muss?


Es kommt natürlich darauf an, in welcher Farbe gestrichen wurde. Knallige Farben oder Muster gelten als Schaden.


Das Zimmer ist an 2 Wänden und der Decke weiß, die 2 weitern Wände sind in einem hellen Pfirsichton gestrichen. Also nichts knalliges. Ich hab sogar zugesagt, diese beiden Wände wieder zu weißeln. Aber den Rest des Raumes will ich definitiv nicht nochmal streichen.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von go469669-59):
Aber den Rest des Raumes will ich definitiv nicht nochmal streichen.


Wenn zwischen den Farben ein Farbunterschied besteht, muss das der Vermieter wieder nicht dulden. Wenn die Wände noch so gut sind, ist das doch in kurzer Zeit gestrichen, weil es sofort deckt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go469669-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von go469669-59):
Aber den Rest des Raumes will ich definitiv nicht nochmal streichen.


Wenn zwischen den Farben ein Farbunterschied besteht, muss das der Vermieter wieder nicht dulden. Wenn die Wände noch so gut sind, ist das doch in kurzer Zeit gestrichen, weil es sofort deckt.


Das ist klar, haben wir aber schon an einer Stelle überprüft und es ist kein Unterschied sichtbar.

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