Schönheitsreparaturen - Vertrag

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
mulio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - Vertrag

Hallo,

B wohnt in einer WG und hat einen Untermietvertrag mit A unterschrieben. Hauptmieter A ist dabei B's "Vermieter" und hat einen Hauptmietvertrag mit dem "richtigen" Vermieter der Wohnung unterschrieben.
Im Untermietvertrag wird auf den Hauptmietvertrag zwischen dem Vermieter und A verwiesen, wenn es um zum Beispiel Schönheitsreparaturen geht.

Allerdings haben B und A einen zusätzlichen "Vertrag über Schönheitsreparaturen" zwischen beiden unterschrieben. Hier heißt es:
"Sollten Untermieter B und Hauptmieter A zur selben Zeit, oder in zeitlicher Nähe von maximal zwei Monaten aus der Wohnung ausziehen, so haben sie die Schönheitsreparaturen gemeinsam zu erledigen und die Kosten dafür in gleich großen Anteilen zu tragen."

B zieht aus, A bleibt weiterhin wohnen. B hat einen Raum. Gemeinsam zur Nutzung ist Küche, Bad und Flur.

Muss B nun Schönheitsreparaturen trotzdem vornehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Meine Glaskugel ist leider gerade defekt.

Was genau steht denn zu den Schönheitsreparaturen im Hauptmietvertrag? Wie lange wohnt B bereits dort? Hat B das Zimmer in renoviertem Zustand übernommen?

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#2
 Von 
mulio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gängigen Schönheitsreparaturen (tapezieren, lackieren.. etc.). Dies ist allerdings so formuliert, dass es unanfechtbar ist.

Es geht allein, um den zusätzlichen Vertrag zwischen A und B. Da A noch weitere Jahre dort wohnen bleibt, muss B keine Schönheitsreparaturen wie im Hauptvertrag übernehmen (da mehr als zwei Monate dazwischen sind) oder doch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von mulio):
Da A noch weitere Jahre dort wohnen bleibt, muss B keine Schönheitsreparaturen wie im Hauptvertrag übernehmen (da mehr als zwei Monate dazwischen sind)

Sehe ich auch so.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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