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Das Baugenehmigungsverfahren - 4/8
hed vom 21.5.2001   24299 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Verwaltungsrecht

Schnelle Hilfe für den Bauherrn - Der Vorbescheid

Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, die die Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen. So kann beispielsweise ungewiss sein, ob das geplante Objekt mit einer bestimmten Dachform errichtet werden darf. Müsste der Bauherr in solchen Fällen einen kompletten Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen, so wäre dies umständlich und zeitraubend und bei negativem Ausgang mit oft beträchtlichen und dann vergeblichen Planungskosten verbunden.




In derartigen Fällen bietet sich daher die Einholung eines Bauvorbescheids an. Dabei handelt es sich um eine Art "Minibaugenehmigung", die sich lediglich auf einzelne Punkte der Baugenehmigung bezieht. Wenn Sie Zweifel haben, ob die geplante Dachform genehmigungsfähig ist, kann genau dieser Punkt im Wege einer Bauvoranfrage geklärt werden. Einreichen müssen Sie die Unterlagen, die erforderlich sind, um in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können. Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid, in dem sich die Behörde zu diesem Punkt verbindlich äußert.

Der Vorteil für Sie: Das Bauamt ist an die getroffene Entscheidung gebunden. Diejenigen Punkte, zu denen sich die Behörde geäußert hat, werden im späteren Verfahren nicht mehr geprüft. Dabei sind die Kosten für einen Bauvorbescheid erheblich geringer als für einen kompletten Bauantrag. Der Bauvorbescheid wird jedoch ungültig, wenn nicht innerhalb von drei Jahren seit seiner Erteilung ein entsprechender Bauantrag gestellt wird.

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