Schneiders Andreas

28. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
badhomburger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneiders Andreas

schreibt und schreibt, und schreibt. Es ist nicht zu erkennen das er versucht hier ernsthaft eine Forderung einzutreiben.

Es kommen Schreiben, wie zahlen Sie bis zum, sofort, sie können alles zahlen, zahlen Sie die Hälfte und alles ist erledigt, usw.

Ist es einen Versuch wert, hier juristisch gegen das Handeln in Form eines Unterlassungsanspruches gegen den Schneider vor zu gehen? Es ist ja ersichtlich das er massenweise Post versendet, die garantiert nicht zum Erfolg führt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119041 Beiträge, 39677x hilfreich)

quote:
Es ist ja ersichtlich das er massenweise Post versendet, die garantiert nicht zum Erfolg führt.

Das machen viele, da es schlicht nicht verboten ist.

Sicherlich könnte man eine negative Feststellungsklage vom Stapel lassen - wenn man die Zeit dafür hat ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Anzeige an die Rechtsanwaltskammer Hamm!
Und ich hätte gedacht, die wären nur für für die im Kreis Hamm zugelassenen Rechtsanwälte zuständig!? Wie man sich irren kann ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
Es ist ja ersichtlich das er massenweise Post versendet, die garantiert nicht zum Erfolg führt.


Es gibt bestimmt genügend "Weicheier" die dann zahlen

2x Hilfreiche Antwort

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