Schneeräumung Haftbar, Gemeinde, Stadt

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)
Schneeräumung Haftbar, Gemeinde, Stadt

Ich würde gerne wissen wer haftbar, bzw. für die Schneeräumung zuständig ist, wenn ca. ein bis zwei Meter Grundstück zum Bürgersteig Eigentum der Gemeinde ist ?

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10 Antworten
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#2
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank,
habe natürlich auch das hiesige Ordnungsamt angerufen, welche mir jetzt verbindlich bestätigten dass dieses Grundstück doch mein ist.
Ausslöser war, dass für eine Internetverbindung nötige Kabel ein bis zwei Meter angeblich auf Gemeindeeigentum verlegt werden muss und ca. 700,-- € kostet. Dabei wurde mir vor ca. zwei Jahren mitgeteilt, seitens Primacom das Grundstück gehört der Gemeinde.
Logischerweise und leichtgläubig habe ich heute das Ordnungsamt bemüht zu überprüfen wer wohl verantwortlich ist für den Bürgersteig zwecks Schneeräumung.
So kommen durch Kleinigkeiten Sachen an den Tag, mit denen man nicht gerechnet hat,welche noch ein Nachspiel haben könnten.

Meine erneute Frage ist nun:

Darf man auf meinem Grundstück einfach so einen grauen Verbindungskasten ohne mich zu fragen aufstellen, verbunden mit Hauptkabel zur Weiterleitung an andere bzw. ganzer Ort, welche über mein Grundstück verlegt wurden ?rpf

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):
habe natürlich auch das hiesige Ordnungsamt angerufen, welche mir jetzt verbindlich bestätigten dass dieses Grundstück doch mein ist.

Da bist Du einer Fehlinterpretation unterlegen.

Eine verbindliche Bestätigung wem das Grundstück gehört, bekommt man vom Kataster-/Grundbuchamt in Form eines entsprechenden Grundbuchauszuges.



Zitat (von Reiner123mitglied):
Darf man auf meinem Grundstück einfach so einen grauen Verbindungskasten ohne mich zu fragen aufstellen, verbunden mit Hauptkabel zur Weiterleitung an andere bzw. ganzer Ort, welche über mein Grundstück verlegt wurden ?

Ja, darf man. Sofern entsprechende Einträge im Grundbuch/Lastenverzeichnis vorhanden sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Mann vom Ordnungsamt hat mir nach meinem Anruf mitgeteilt, mich zurückrufen sobald er einsicht ins Grundbuch/Katersteramt/Satellitenaufnahmen hat, um sicher zu gehen, vorher wollte er keine Stellungnahme abgeben.
Nicht mal eine halbe Stunde später hat er mich zurückgerufen. Komplement an das Schiffweiler Ordungsamt.

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#5
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Kein Eintrag im Grundbuch.

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):
Nicht mal eine halbe Stunde später hat er mich zurückgerufen. Komplement an das Schiffweiler Ordungsamt.


Ich würde mich mit einer mündlichen Aussage in dieser Situation nicht zufrieden geben und das schriftlich haben wollen. Idealerweise mit einem Grundbuchauszug (den man ggf. dann bezahlen müsste).

Sobald sichergestellt ist, dass das Grundstück mir gehört, würde ich zum einen die Schneeräumung sicherstellen und zum anderen mich mit Primacom in Verbindung setzen zwecks Miete für den Verteilerkasten auf meinem Grundstück. Und zwar auch für die zurückliegenden zwei Jahre.

Noch was zur Schneeräumung: Selbst wenn der Grundstücksteil der Gemeinde gehören würde, gäbe es ggf. aus der entsprechenden Satzung heraus eine mögliche Schneeräumpflicht. Ich verweise hierzu auf dieses aktuelle Thema:
http://www.123recht.net/Schneeraeumung-bei-Grundstueck-mit-2-angrenzenden-Straßen-(mit-und-ohne-Gehweg)-__f514153.html

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#7
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ein Grundbucheintrag liegt mir vor da ich vor kurzem für das Verwaltungsgericht ein Gutachten erstellen musste.
Ich werde mich mit Primacom in Verbindung setzen und hoffe das hier nicht das Gewohnheitsrecht greift. Vielen Dank

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#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):
Danke für die Antworten. Ein Grundbucheintrag liegt mir vor da ich vor kurzem für das Verwaltungsgericht ein Gutachten erstellen musste.
Ich werde mich mit Primacom in Verbindung setzen und hoffe das hier nicht das Gewohnheitsrecht greift. Vielen Dank


Aufpassen mit den Begrifflichkeiten: ein "Grundbucheintrag liegt vor" ist was anderes als "ein Grundbuchauszug liegt vor" (Verschrieben?)


In den meisten Bundesländern gilt:

Aus einem Grundbuchauszug geht nicht hervor, welche "Baulasten" auf dem Grundstück liegen. Da gibt es ein eigenes Baulastenverzeichnis. Dieses Verzeichnis wird von Bauaufsichtsbehörden geführt.
Ein Kabel könnte durchaus im Baulastenverzeichnis eingetragen sein, nicht jedoch im Grundbuch.

Im Grundbuch finden sich privatrechtliche Belastungen, im Baulastenverzeichnis die sog. öffentlich-rechtlichen.

Hier nochmal genau schlau machen, ob es ein separates Baulastenverzeichnis gibt.





-- Editiert von BudWiser am 12.01.2017 00:25

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#9
 Von 
Reiner123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke,
ich meinte natürlich der Auszug aus dem Grundbuch liegt mir vor.
Darin steht nur etwas über eine abgelöste Hypothek und dass, das Eigentum auf mich übergegangen ist.
Primacom ( Anschrift über Impressum Webseite ) selbst reagiert auf meine Mails und Fax nicht.
Auf jeden Fall werde ich an der Sache dran bleiben und doe Gemeinde persönlich aufsuchen.

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#10
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Reiner123mitglied):

Primacom ( Anschrift über Impressum Webseite ) selbst reagiert auf meine Mails und Fax nicht.


Von deren Webseite:

primacom gehört zu den größten Kabelanbietern in Deutschland und versorgt inzwischen mehr als 1 Millionen Kunden mit Fernsehen, Internet und Telefon.

Und die pflanzen da einen grauen Kasten auf ein Grundstück, von dem aus ein Teil dieser 1 Mio. Kunden versorgt wird? Die behaupten, der Kasten stehe auf Gemeindeboden?

Zitat (von Reiner123mitglied):

Auf jeden Fall werde ich an der Sache dran bleiben und doe Gemeinde persönlich aufsuchen.


Hier ist nur Lastenverzeichnis/Baulastenverzeichnis das Zauberwort! Siehe

Zitat (von Harry van Sell):

Ja, darf man. Sofern entsprechende Einträge im Grundbuch/Lastenverzeichnis vorhanden sind.


Sondern auch das Katasteramt. Gibt es da keine Grenzsteine?

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