Hallo,
wir bewohnen als eigentümer ein endreihenhaus, das sich in einer reihenhaussiedlung mit weiteren 49 häusern befindet. Alle häuser sind durch zuwegungen verbunden, die gemeinschaftseigentum sind.
Die frage ist jetzt: 1)inwieweit besteht die verpflichtung, vor dem eigenen haus zu fegen, bzw. zu streuen, 2)wer kommt dafür auf, wenn jemand zu schaden kommt?
3) gibt es überhaupt die verpflichtung zu streuen, da es privatwege sind?
Ich bitte um rege kommentare, die uns weiterhelfen, danke.!
Mit freundlichen grüßen
joerg
-----------------
""
Schneeräum/Streupflicht auf Privatwegen?
5. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2010 | 17:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneeräum/Streupflicht auf Privatwegen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 17:46
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Für die Privatgrundstücke besteht auch eine Verkehrssicherungspflicht.
D.h. wenn dort jemand zu Fall kommt, haftet der Eigentümer. Wenn er jemanden beauftragt, kann er diesen in Regress nehmen.
Du musst dein Eigentum so sichern, dass niemand zu Schaden kommen kann.
Für öffentliche Wege hat die Stadt die Verkehrssicherungspflicht.
Die Stadt gibt die Verpflichtung zum Schneefegen in der Regel an die anliegenden Bürger weiter.
-----------------
"Heike aus Bochum"
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Top WEG, Wohnungseigentum, Immobilien Themen
-
25 Antworten