Schmuckmauer/Gartenmauer zum Nachbargrundstück
Hallo Forum,
ich habe da mal eine Frage zu einer Schmuckmauer, die wir in unserem Garten errichten möchten. Leider konnte mir im Forum "Nachbarschaftsrecht" nicht ganz geholfen werden.
Die Mauer soll in einer Ecke unseres Grundstücks stehen, mit einer Seite zum Grundstücksnachbar und mit der anderen Seite zu einen Landwirtschaftsfläche. Zu beide Seiten möchten wir ungefähr 25 cm Abstand halten.
Die Mauer soll als "Bruchmauer" ausgeführt werden, d.h. unregelmäßig hoch (zwischen ca. 1,5m und 0,25m) und zum Nachbargrundstück auch mit einem großen gußeisernen Fenster. Die Länge zum Nachbargrundstück beträgt ungefähr 8m (Grenzlänge ca. 30m ohne Einfriedung) und zur Landwirtschaftsfläche ca. 10m (Grenzlänge ca. 40m ohne Einfriedung).
Nun meine Fragen:
1. Ist für so eine Schmuckmauer eine Baugenehmigung notwendig (ich weiß, gehört eigentlich ins Baurecht.
2. Reicht ein Abstand von 25 cm zu den angenzenden Flächen?
Falls es von Bedeutung ist: Wohnort ist Niedersachsen
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
MfG
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von norbert66 am 08.09.2010 13:49
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>Schmuckmauer/Gartenmauer zum Nachbargrundstück
Hallo Max,
mein Grundstück ist Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen.
Primär geht es mir auch um das bebaute Nachbargrundstück und um die Frage, ob für die Schmuckmauer eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Kannst du mir die Definition einer Einfriedung nennen? Wenn ich an einer 100m langen Grenze ein 2m breites Lamellenelement aufstellen würde, wäre das auch eine Einfriedung?
Die Gesetze und Vorschriften sind schon kompliziert genug, da wäre es sehr Hilfreich, wenn wenigstens solche Begriffe enideutig definiert wären.
MfG
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von norbert66 am 08.09.2010 14:18
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