Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) darf Ärzte, die aus Protest gegen die Gesundheitsreform ihre Praxen geschlossen hatten, weiterhin der "Geiselnahme" von Patienten bezichtigten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom Freitag hervor. Danach scheiterten die beiden klagenden Ärzte, weil das von Schmidt kritisierte Ärzte-Kollektiv so unübersehbar groß gewesen sei, dass ein Einzelner von der Kritik nicht in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen sein könne. (AZ: 14 U 11/07)
Laut OLG bezog sich die pauschale Äußerung der Gesundheitsministerin auf mehr als 40.000 Ärzte, die am 4. Dezember 2004 mit Praxenschließungen auf Schmidts Reformpläne reagiert hatten. Je größer der Kreis des herabgesetzten Kollektivs sei, desto mehr "verliere sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" und desto mehr gehe die "Individuumsbezogenheit" verloren, heißt es im Urteil.
Schmidt hatte damals in einem Radio-Interview gesagt: "Mich ärgert vielleicht, wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld." Von der Unterlassungsforderung der Kläger war auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betroffen. Er hatte einem Fernsehsender gesagt: "Das ist schon eine Geiselhaft der Patienten. Es gibt keine Berufsgruppe, die so brutal die Menschen ausnutzt, wenn es um das eigene Einkommen geht wie die Ärzteschaft."
13. April 2007 - 13.58 Uhr
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