Schmerzensgeld wegen Körperverletzung

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DWSk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld wegen Körperverletzung

Guten Tag,
ich habe diese Woche einen Brief von einem Anwalt bekommen. Ich soll in den nächsten 2 Wochen einen Betrag über 700 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Nun zum Sachverhalt : Ich soll den Geschädigten geschlagen haben und er soll dabei Verletzungen erlitten haben und dadurch 2 Wochen krankgeschrieben worden sein. Die Sache soll vor 4 Monaten passiert sein. Anlagen : Artzbericht !
Außerdem wird hier angegeben, dass es einen Mittäter geben soll den ich auch kenne.

Nun zu mir

1. Ich war an dem Datum nicht am Ort des Geschehens ( Habe Zeugen )

2. Dadurch hab ich mit dem Sachverhalt nicht zu tun

3. Habe über 4 Monate nichts von der Polizei gehört ( Aussage , Vorladung, Gericht ), also überhaupt nie etwas gehört

4. Habe den Geschädigten noch nie im Leben gesehen

5. Den Mittäter kenne ich wirklich

6. Der Mittäter scheint wirklich schuldig zu sein

8. Wurde vor 2 Wochen wegen Beleidgung verurteilt,vom Gericht, zufälligerweise mit dem oben gennanten Mittäter

9. Der Vorfall scheint auch von der Polizei aufgenommen zu sein , da auf dem Artzbericht ein Stempel des für den Fall verantwortlichen Kommissaren ist

10. Ein Aktenzeichen ist angeben, wobei dort steht : Unser Aktenzeichen ( Polzei ? Anwaltskanzlei ? )


Nun meine Frage :
Ist es möglich , dass irgendjemand die beiden Fälle vertauscht hat ? Natürlich werde ich die Summe nicht bezahlen bis zum Termin. Kann ich bei der Anwaltskanzlei anrufen? Wobei die sich mir ja nicht äußern müssen, so denke ich zumindestens. Wenn ich zum Anwalt gehe und der das mit denen regelt, dann muss ich den ja bezahlen und habe damit ohne jegliche Grund Kosten zu tragen.

Bitte um Rat


Danke schön

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Kosten für den Anwalt gibt es doch wieder bei falscher Anschuldigung oder nicht?
Muss der der andere Anwalt bezahlen da er Mist gebaut hat. Wenn es denn stimmt.
Na du weißt jetzt welcher Kommissar zuständig ist. Gehe da mal hin und frag ob was gegen dich vorliegt. Ob die das machen ist die andere Sache.
Zur Not zeigst du den Zettel hin.
Sagt die Polizei das du nix damit zu tun hast, dann schick den Anwalt ne Unterlassungserklärung. Das wäre mal lustig.
Oder mach gar nix, lass es zum Prozess kommen und der Anwalt guckt dumm aus der Wäsche.

Ne also im Ernst. Frag bei der Polizei mal nach, sag du bist beschuldigt gem. Az xy und dann sagen die dir schon alles weitere.
Bei den Anwalt würde ich persönlich nicht anrufen.


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-- Editiert am 06.01.2011 10:35

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Ob eine falsche Verdächtigung gegen Dich dazu führen würde, dass Deine Anwaltskosten übernommen werden, hängt in erster Linie davon ab, ob die Verdächtigung leichtfertig erfolgte. Für ein gegen Dich betriebenes Strafverfahren ließe sich demnach nicht ganz ausschließen, dass Du zunächst die Kosten zu tragen hättest. Im Falle eines Freispruchs, oder der Einstellung dann aber nicht.

Hier wird gegen Dich aber ohnehin ein zivilrechtlicher Anspruch geltend gemacht. Sofern dieser sich nicht bewahrheitet musst Du auch grundsätzlich Anwaltskosten nicht selber tragen. Allerdings wird auch hier zumeist zumindest ein Gebührenvorschuss gefordert, was dazu führt, dass Du nur dann Dein Geld zurückerhälst, wenn der Gegner auch zahlen kann.

Dass der "Gegenanwalt" die Kosten zu tragen hat, finde ich etwas weit hergeholt. Aller Voraussicht nach, schreibt dieser Dich aufgrund eines Gespräches mit seinem Mandanten an, der sich eines Anspruches berühmt.

Das genannte Aktenzeichen wird übrigens das von dem Anwalt sein.

Wie sinnvoll die Beratung durch einen Anwalt in diesem Fall ist, lässt sich schwer einschätzen. Bei der Polizei würde ich an Deiner Stelle aber ohne weitere Kenntnis nicht nachhaken. Wenn die etwas von Dir wollen, werden sie sich melden.
Anders als mein Vorredner würde ich aber kurz Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen und diesem gegenüber eine Zahlung ablehenen und ihn auf den Klageweg verweisen, um weitere aussergerichtliche Anwaltskosten vorsorglich zu minimieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Anders als mein Vorredner würde ich aber kurz Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen und diesem gegenüber eine Zahlung ablehenen und ihn auf den Klageweg verweisen, um weitere aussergerichtliche Anwaltskosten vorsorglich zu minimieren.

So gesehen wäre das natürlich die bessere Variante.
Das dumme Gesicht vom Anwalt möcht ich trotzdem sehen :)
Aber wenn er definitiv nicht da war, was sollte es Schaden bei den Ermittlern nachzufragen? Hab auch schon 2 mal bei der Kripo nachgefragt. Einmal sogar nicht wegen mir und es lief.

Ich denke mal wenn der Anwalt, wie der TE vermutet, was vertauscht hat muss er (oder seine Versicherung) die Kosten tragen oder nicht?

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#4
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Natürlich kann bei der Polizei nachgefragt werden. Nur sehe ich dafür bislang überhaupt keinen Anhaltspunkt.

Bei einer Verwechslung würde der Anwalt möglicherweise haften, soweit sie ihm vorwerfbar wäre. Aber welche Verfahren soll er verwechselt haben, wenn der TE den Geschädigten gar nicht kennt?
Ich denke dass der Fehler dann wohl eher bei eben dem Geschädigten lag und diesen Fahler könnte man dann dem Anwalt nicht anlasten.

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