Schmerzensgeld wegen Beleidigung ohne Anwalt

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kadir2020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Schmerzensgeld wegen Beleidigung ohne Anwalt

Hallo zusammen,

also es ist so, ich hatte vor zwei jahren eine Körperliche Auseinandersetzung, der Täter wurde verurteilt. 40 arbeitsstunden, verwarnung, anwaltskosten und 1000€ Schmerzensgeld.
Ich habe ihn vor ca. 3 Monaten angeschrieben wie er den Restlichen Betragen Zahlen wolle, ich habe versucht ihm entgegen zu kommen und war auch schon kurz davor zu sagen dass er das geld behalten kann, doch dann beleidigt er mich "Hurensohn" und "Pussy", ich habe strafanzeige erstattet und es wird eine Gerichtsverhandlung geben. Meine frage ist kann ich vor Gericht Schmerzensgeld beantragen? Ich habe keinen Anwalt bzw. Meine RSV wird wahrscheinlich die Kosten für ihn nicht begleichen, daher hab ich gesagt, dass ich alleine vor gericht gehe.
Kann ich auch beantragen, dass wenn es zur einer verurteilung kommt, die Geldstrafe zu mir als Schmerzensgeld kommt?
Und des weiteren, heute hab ich ihn an der Tankstelle getroffen er legte gleich mit Beleidigungen los, erneut "Hurensohn, Basdart etc." und Drohte mir auch noch "Ich fick dich noch warte nur". ich bin gleich zur polizei und habe erneut Strafanzeige erstattet wegen den Beleidigungen und der Drohung.
Wie könnte ich am Besten vor gehen kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Vorraus.
mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was willst du mit weiteren Schmerzensgeldtitel machen, wenn der nicht zahlen kann. Udn wegen Beleidigung wird es kaum Schmerzensgeld geben. Deine Strafanzeige wird wohl eh eingestellt werden.

Wenn deiner ersten Forderung kannst du den Gerichtsvollzieher beauftragen, die EV beantragen... dann spürt er auch Konsequenzen.

Briefchen schreiben würde ich lassen

Geh dem aus dem Weg, was soll es.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kadir2020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist so, er zahlt ja alles finanziel hat er zwar probleme aber gezahlt hat er fast alles. Das verfahren wurde nicht eingestellt es wird am montag eine gerichtsverhandlung geben, jetzt hat er mich aber gestern wieder beleidigt und ich habe erneut angezeigt, ich möchte ihn Rechtlich fertig machen, hohe geldstrafen und schmerzensgeld mir gehts nicht um das geld das ich von ihm bekommen soll sonder einfach dass es ihm wehtut und er mir dann so aus dem weg geht.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sorry aber du bist unglaubwürdig wenn du sagst:

quote:
mir gehts nicht um das geld das ich von ihm bekommen soll

Wenn es dir nicht um Geld geht, dan würdest du sowas hier nichtmal ansatzweise denken:
quote:
Kann ich auch beantragen, dass wenn es zur einer verurteilung kommt, die Geldstrafe zu mir als Schmerzensgeld kommt?


Welche SCHMERZEN hast du den erlitten, als du erneut beleidigt wurdest? Was ist da eine angemessene Höhe als Betrag für diese unsagbaren SCHMERZEN?

Sicher beleidigen soll er dich nicht, aber Strafzahlungen sollten genügen, ich denke kaum, dass du da wirklich SCHMERZEN erlitten hast oder?

quote:
dass es ihm wehtut und er mir dann so aus dem weg geht.

Vielleicht sollte man sich da mal an der eigenen Nase packen und ihm mal von selber aus dem WEg gehen, wäre auch machbar ;)



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ein Schmerzensgeldanspruch setzt nicht voraus, dass man körperliche Schmerzen erlitten hat.

daher ist natürlich auch hier ein Schmerzensgeldanspruch denkbar. Allerdings gehen Gerichte insbesondere bei Beleidigungsdelikten eher zurückhaltend damit um. Trotzdem ist es möglich, zumal hier der Täter erneut straffällig wird, ohne seinen letzten Schadensersatz geleistet zu haben.

Ich würde trotzdem dringend zu einem Anwalt raten. Wenn Sie sich keinen leisten können, steht ihnen prozesskostenhilfe zu.



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"justice"

4x Hilfreiche Antwort

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