Hallo,
nachdem ich der gefährlichen Körperverletzung in 2 Fällen schuldig gesprochen worden bin, erhalte ich nun heute vom Anwalt der Geschädigten ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde, 350,- Euro Schmerzensgeld zu leisten.
Während der Gerichtsverhandlung gaben beide zu Protokoll, dass keiner von beiden beim Arzt war, keinen Arbeitsausfall hatten und auch keine Nachwirkung oder sichtbare Verletzungen davon trugen. Nichtsdestotrotz bin ich schuldig gesprochen worden. Ist es daher möglich, auf Grund dieser Sachlage, Schmerzengeld zu fordern wenn keine sichtbaren Verletzungen u.ä. vorhanden waren?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Schmerzensgeld nach Urteilsverkündung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, natürlich. Zivilrecht und Strafrecht sind zwei Paar Schuhe.
wirdwerden
Hallo,
ich wollte eigentlich nur wissen wie meine Chancen stehen dieser Zahlung (was meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigt ist) zu entgehen, da die Geschädigten keine "nachweisbaren" Schäden davongetragen haben und, ausser leichten Kopfschmerzen, keine negativen Folgen davongetragen haben. Wie auch schon oben erwähnt war keiner beim Arzt und hat sich das attestieren lassen. So gesehen kann theoretisch jeder behaupten eine Ohrfeige kassiert zu haben und fordert dafür auch noch Schmerzensgeld. Etwas anderes ist es natürlich wenn derjenige wirklich Blessuren davon getragen hat, wie Hämatome, Brüche, Gehirnerschütterung und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit usw.
-- Editiert von jefim90 am 16.05.2015 10:59
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Man könnte mal kurz darüber nachdenken, weshalb es "Schmerzensgeld" und nicht "Sichbare-Verletzungen-Geld" heißt, dann dürfte sich die Frage erübrigen. Zumal ja laut eigener Schilderung Schmerzen bei den Ofern vorlagen ...
Wenn man jetzt noch bedenkt das die strafrechtliche Verurteilung in den Zivilprozess mit eingebracht werden kann, muss man halt selbst entscheiden ob man das Kostenrisiko eingehen möchte oder nicht.
Zitat:So gesehen kann theoretisch jeder behaupten eine Ohrfeige kassiert zu haben und fordert dafür auch noch Schmerzensgeld
Stimmt, fordern kann da jeder. Und wenn der von dem gefordert wird genau deswegen eine strafrechtliche Verurteilung kassiert hat, dann sind die Chancen das auch zu bekommen recht gut. 350€ sind jetzt auch nicht sonderlich hoch gegriffen, das liegt im Bereich einer Ohrfeige ohne großartig sichtbare Verletzungen.
Zitat:Und wenn der von dem gefordert wird genau deswegen eine strafrechtliche Verurteilung kassiert hat, dann sind die Chancen das auch zu bekommen recht gut.
Wird man im Einzelfall sehen müssen. Nur weil die Tat an sich unstrittig ist, ist ja noch nicht zwingend unstrittig, ob und in welcher Höhe ein Schaden (bzw. ein Schmerz) entstanden sind.
Zitat:gefährlichen Körperverletzung in 2 Fällen
Das klingt ja nicht bloß nach einer harmlosen Ohrfeige.
ZitatZitat:Das klingt ja nicht bloß nach einer harmlosen Ohrfeige. :
Es war ja nicht mal das! Einer der angeblichen Opfer ist aus einer Personengruppe von 7 Erwachsenen auf mich los (alle Anwesenden sind mir bekannt und es gab zwischen mir und ein paar dieser Leute schon seit langem immer Spannungen, daher kam es auch zu dieser Situation) und es war nur ein Geschubse, mehr nicht! Die zweite Person habe ich nicht mal berührt, geschweige denn geschlagen! Diese Person wollte nur die Situation schlichten, was ich auch vernünftig fand, aber letztendlich hat diese sich nun doch auf die andere Seite gestellt und nun behauptet ich hätte sie auf den Kopf geschlagen und den anderen auch, als dieser zu Hilfe kam (wie erwähnt war der Hergang ein anderer). Mein Pech, ich habe keinen Zeugen, die Personengruppe eindeutig in der Überzahl hat insgesamt 6 Zeugen, wobei sich der 7. enthalten hat und sich zu dieser Sache nie geäussert hat. Das ganze ist ein Komplott gegen mich und das wäre nicht das erste und letzte Fehlurteil in Deutschland. Selbst die Berufung hat nichts gebracht, ausser das viele Geld das ich ausgeben habe.
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