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Schmerzensgeld nach Fehler bei OP

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.8.2010 | Ratgeber - Arzthaftungsrecht | 1534 Aufrufe
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Behandlungsfehler

Frage:
Ich wurde wegen meiner Hämorrhoiden operiert, was völlig schief ging. Ich litt wochenlang unter entsetzlichen Schmerzen und musste ein zweites Mal operiert werden. Die Ärzte sprechen von „Schicksal“.
Da die erste Operation nicht der ursprünglich vorgesehene Facharzt durchführte, sondern ein Arzt in Ausbildung, überlege ich, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu fordern.

Antwort:
"Ich habe gerade in einem vergleichbaren Fall Klage beim Landgericht Erfurt eingereicht.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Nach der Rechtsprechung darf eine Operation nur von einem Facharzt durchgeführt werden. Anfänger müssen deshalb unter Anleitung und Überwachung eines Facharztes stehen, wenn sie operieren. Wird dagegen verstoßen und kommt es nach einer Operation zu Komplikationen, spricht dies dafür, dass dem Anfänger ein Fehler unterlaufen ist. Nicht mehr der Patient hat dann zu beweisen, dass der Arzt einen Fehler  begangen hat, sondern der Arzt hat zu beweisen, dass die Komplikationen nicht auf einem Fehler beruhen. Dies verbessert die Situation des Patienten enorm. Ich fordere deshalb für meine Mandantin 6.000,00 EUR Schmerzensgeld und Ersatz des gesamten Schadens, der ihr entstanden ist."

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