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Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler

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Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler

Hallo zusammen, habe folgende Frage die mich mal brennend interessieren würde, und hoffe hier hat jemand nen tip bzw hinweis :-)

und zwar bin ich letztes jahr im Februar wegen darmkrebs opperiert worden, nach ca 2 wochen wurde ich entlassen obwohl ich noch immer starke schmerzen im unterbauch hatte und kaum laufen konnte.
Nen tag später rief man mich an das ich zurück kommen müsse da die blutwerte nicht ok seien! die blutwerte sagten aus das ich zu der Zeit bereits eine Sepsis (Blutvergiftung) aufgrund einer nahtschwäche hatte.
Zurück mi KH wurde mir nochmals blut abgenommen und nach sehr langer wartezeit in der Notfallambulanz (2 Stunden) ein ct gemacht, danach wurde ich auf station verlegt und nach ca 10 min kam ein arzt und forderte mich auf mich op fertig zu machen. Eine Aufklärung was nun genau los seie bzw über risiken, chancen und komplikationsmöglichkeiten erfolgte nicht!

Nun denn wurde opperiert, auch im nachhinein wurde nichts genaueres über ausgang und was nun gemacht wurde gesagt.

Jetzt der harken:

nach der ersten nachsorge wurden dann Metastasen an der Lunge entdeckt (nicht grade wenige)rechts 6e und links 1e)
damals hiess es im entlassungsbericht keine Metasttasen (fernmetastasen) vorhanden.

punkt 2 :

Bei der damaligen 2ten Not-Op wurde nochmals am Darm opperiert wegen einer nahtschwäche eines angelegten pouches. dieser bereich (so hat sich nun im november herrausgestellt) hat sich komplett entzündet sodass auch teile der nahtstelle sich auufgelöst haben, ferner bildete sich eine präsacrale Höhle diese mit dem unteren ende des darmes fistelte und diese somit unterhielt. dazu kam nich das teile des darmes mit der bauchdecke verwuchsen (klebrig( und der untere Teil einen Massiven block durch die entzündung bildete sodass eine Komplette revision bzw sanierung erfolgen musste.

Mit welcher art entschädigung und schmerzensgeld kann man in dieser sache rechnen? ich meine hier liegen ja mehrere sachen sozusagen vor...

danke im vorraus, klärung mit gutachten usw läuft aktuell bzw wenn ich die tage alles beisammen habe über AOK.

S.L.

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von xslsascha am 23.01.2012 13:33
Status: Stift (32 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 883 weitere Beiträge zum Thema "Schmerzensgeld".


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>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
hey,
Die Entschädigung wird sich aufs Schmerzensgeld beziehen.
Ich glaub das du in deiner Situation, (soweit man das beurteilen kann) eine höhere Summe zu erwarten hast, da ja einige KH-Fehler vorliegen.

LG.

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von All.Right am 23.01.2012 18:57
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
hallo,
ja da gehe ich auch mal von aus, weil allein der krasse Umstand das man mich mit einer Blutvergiftung nach hause geschickt hat ( Entlassungsschein habe ich mit vermerk Post-Op Aufenthalt komplikationslos). So komplikationslos war dieser ja auch nicht weil ich zudem die Flüssigkeitsinfusion damals auf station nicht vertragen habe ( habe mich sprichwörtlich ausgekotzt und hatte Schüttelfrost usw) kommt ja auch noch mit dabei.
Habe das alles soweit notiert und lasse das nun über die AOK prüfen und auch gutachterlich begutachten..

Bin ja malgespannt was die dazu im ganzen sagen

MfG

S.L.

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von xslsascha am 23.01.2012 21:11
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Entzündung der Naht/OP-Wunde (mit beginnender Sepsis) und Verwachsungen nach Operationen sind übliche Komplikationen, die auch bei perfekter Behandlung passieren können. Inwieweit hier Behandlungsfehler vorliegen, müßte anhand der Dokumentation festgestellt werden.

Bei der Nachsorge können Metastasen gefunden werden, die bei der Entlassung noch nicht da waren oder so klein, daß sie noch nicht sichtbar waren. Deswegen macht man ja die "Nachsorge", um sowas festzustellen und gegebenfalls zu behandeln. Da ist keinerlei Behandlungsfehler ersichtlich.

Bei der "Flüssigkeitsinfusion" handelte es sich vermutlich um adjuvante Chemotherapie. Leider ist die sehr häufig mit Übelkeit, Erbrechen und weiteren unangenehmen Erscheinungen verbunden. Auch das ist kein Behandlungsfehler.

Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt, wenn Sie schuldhaftes Verhalten zu erkennen glauben. Sie haben eine schwere, fortgeschrittene Erkrankung und sollten Ihre eigene, kostbare Zeit möglichst wenig mit solchen Dingen verschwenden.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."


von bear am 24.01.2012 12:20
Status: Unsterblich (2490 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Hallo nochmals,

also es handelt sich nicht direkt um eine Entzündung einer Naht-/OP-Wunde sondern um eine Präsacrale Entzündung nach Pouchresektion mit Präsacraler Höhlenbildung an der stelle an der der Pouch lag..

Diese hätte laut aussage des zuletzt opperierenden Chefarztes durch einspannen/einlegen eine Netzes ausgeschlossen werden können!!
Dies geschah im rahmen der Not-Op wovor keine Aufklärung im Vorfeld der OP in Hinsicht Risiken, Chancen und Komplikationsmöglichkeiten stattfand!

Allein der Umstand das man mich mit einer Sepsis nach hause geschickt hat und die Blutwerte die man einen Tag vor Entlassung abgenommen hat erst am Tage nach der Entlassung zu sichten bzw anzuschauen und mich dann anzurufen das ich umgehend zurück kommen muss und das dies nirgends anders wo gemacht werden könne, zeugt schon von einem Fehler derer seits.

Das mit den Lungenmetastasen schilderten mir die Ärzte als nebenwirkungen der Chemotherapie da habe ich ja insoweit keine Einwände, ausser das dieses Risiko nicht bei der Chemotherapie im Vorfeld im Aufklärungsgespräch angesprochen wurde das soetwas passieren könnte.

Zu guter letzt zu der Flüssigkeitsinfusion:

Hierbei handelte es sich nicht wie vermutlich vom "Vorschreiber" angenommen um eine Art Chemotherapie!!

Da ich den ersten Zyklus unter stationären Bedingungen soweit gut vertragen habe und diese mich erst am Tage der entlassung zu hause sprichwörtlich UMGEHAUEN hat, lehnte ich eine weitere Behandlung einer Chemotherapie ab da ich zu der zeit bereits massig an gewicht verloren habe und eine Weiter CHemotherapie mein sicherer Tot gewesen wäre, somit schliesse ich dies aus..

Also es handelte sich definitiv um reine Flüssigkeit, welche nicht vertragen wurde also warum nicht eine andere Art ausprobieren statt dessen zu sagen ok der kriegt garnichts mehr? es gibt ja hunderte verschiedene arten davon.

MfG

S.L.

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von xslsascha am 24.01.2012 21:00
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
"Das mit den Lungenmetastasen schilderten mir die Ärzte als nebenwirkungen der Chemotherapie"

Das haben die mit Sicherheit nicht getan, denn das wäre Blödsinn.


"Diese hätte laut aussage des zuletzt opperierenden Chefarztes durch einspannen/einlegen eine Netzes ausgeschlossen werden können!!"

Möglicherweise haben Sie auch hier etwas falsch verstanden. Aber diesen Punkt sollten Sie möglicherweise durch Anwalt und Gutachter untersuchen lassen.


Zur "Flüssigkeit": Wenn Sie die nicht vertragen haben, ist das kein Behandlungsfehler. Das Absetzen wegen Nichtvertragens auch nicht.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

-- Editiert bear am 24.01.2012 22:10


von bear am 24.01.2012 21:56
Status: Unsterblich (2490 Beiträge)
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>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Doch haben die mir so erklärt da mein gesamtes Immunsystem während der chemo komplett versargt hat sodass ich selbst verbot hatte ein Krankenhaus zu betreten oder einkaufen zu gehen.

Falsch hier habe ich absolut nichts falsch verstanden so war die Aussage des ChefArztes und dies sagt auch der letzte op Bericht in der Weise aus. Komplette Sanierung des kleinen Beckens aufgrund vorraus gegangener op usw

Auch in Hinsicht der Flüssigkeit als infusion hätte geprüft werden was schief läuft da bei infusionen dieser Art normalerweise keine solche Nebenwirkungen auftreten! Allein aus diesem Aspekt hätte gehandelt werden müssen da hier der Verdacht nahe liegt das bereits zu diesem Zeitpunkt eine Sepsis bestand!

Dieses kann ich leider sehr gut beurteilen, da ich einen Port hatte der sich infiziert hatte und jedes mal als infusion angeschlossen wurde wurden die Bakterien ins Blut geschwemmt und lösten ebenfalls diese Symptome aus!


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von xslsascha am 24.01.2012 22:12
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Ja, durch die Chemo wird das Immunsystem unterdrückt, man wird anfälliger für Infektionen. Aber dadurch entstehen keine Metastasen.


"Falsch hier habe ich absolut nichts falsch verstanden so war die Aussage des ChefArztes und dies sagt auch der letzte op Bericht in der Weise aus. Komplette Sanierung des kleinen Beckens aufgrund vorraus gegangener op usw"

Die Sanierung/Revision nach OP war nicht in Frage. Die kann bei Komplikationen nötig sein, auch ohne Behandlungsfehler. Sie haben offenbar die Vorstellung, in der Medizin könne nichts passieren, wenn man alles richtig macht. Das ist falsch.
Mir ging es um die angebliche Aussage, die ich im Vorposting zitiert habe, mit dem Netz. Das steht mit Sicherheit nicht im OP-Bericht.


Vielleicht beruhigt Sie dann ja das Ergebnis der AOK, was immer Sie sich davon erhoffen. Schmerzensgeld wird das aber nicht sein. Dazu müssen Sie sich schon zum Anwalt bequemen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."


von bear am 24.01.2012 22:41
Status: Unsterblich (2490 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Naja wenn sie denn Arzt sind müssen sie es ja wissen, was ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann.
Es ist klar das wenn man kein immunsystem mehr hat das sich alles im Körper verteilen kann wie es will.
Und zu dem Punkt nochmals : Das haben die mir so erklärt!

Und zum zweiten punkt betreffend des Netzes :

Dies wurde ausdrücklich vom chefarzt der das auch opperiert und begutachtet hat so ausgesagt das die damals als die den Pouch reseziert haben, die dieses Netz hätten einspannen müssen, damit sich diese Höhle die ja dann verblieben ist und somit auch die Entzündung hervorgerufen hat hätte von unten her wiedermit gewebe aufbauen/zubauen können.

MfG

S.L.

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von xslsascha am 25.01.2012 13:56
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
"Es ist klar das wenn man kein immunsystem mehr hat das sich alles im Körper verteilen kann wie es will.
Und zu dem Punkt nochmals : Das haben die mir so erklärt!"

Was glauben Sie denn, wozu man eine Chemotherapie macht? Um den Tumor zu bekämpfen und Metastasen zu verhindern, was leider nicht immer und wenn dann häufig nur für eine gewisse Zeit funktioniert. Das weiß im Krankenhaus jede Putzfrau. Daher hat Ihnen mit Sicherheit kein Arzt erklärt, Metastasen kämen durch die Chemotherapie.


Zum zweiten Punkt: Die "Not-OP" wurde nach Ihren Angaben in der gleichen Klinik durchgeführt wie die erste OP. Der Chefarzt soll Ihnen danach gesagt haben, bei der ersten OP hätten er oder seine Mitarbeiter Mist gebaut? Wenn Sie sich da mal nicht auch verhört haben.


Sie sind beratungsresistent und haben sich verrannt. Nochmal: Gehen Sie zum Anwalt, der gegebenenfalls einen Gutachter einschaltet. Dann hat die liebe Seele Ruh.

Hier kann Ihnen niemand voraussagen, ob und wieviel Schmerzensgeld Sie rausholen könnten.

Und nochmal der gutgemeinte Hinweis: Nutzen Sie Ihre Zeit.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."


von bear am 25.01.2012 15:23
Status: Unsterblich (2490 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Hmm...

Also die chemo war in meinem Fall dazu gedacht den Tumor zu verkleinern und ihn operabeler zu machen was bei einer Verkleinerung (vgl. Elf cm auf zehn cm Größe) ja kein großer Effekt war nicht wirklich funktionierte. Aber das nur mal so am rande erwähnt ;-)

Also die ursprüngliche op und die damalige NotOp wurden im gleichen kh gemacht (NotOp entsprechend einen Tag nach erster Entlassung durch die Ärzte mit bereits bestehender Sepsis! Und Blutwert Kontrolle erst einen Tag nach Entlassung!)

Und wieso soll ich meine Zeit nutzen? Ich bin nicht tödlich krank ;-) und beratungsresistent auch nicht :-)

Aso und die op jetzt aufgrund zahlreicher voruntersuchungen u.a. PET-CT brachte die Diagnose für die jetzige op ans Licht und wurde von einem anderen kh gemacht die aber u.a. Mit dem kh im Verbund arbeiten wo die ersten op's gemacht wurden und vom jetzigen kh wurde die Aussage usw gemacht das man damals hätte nach der Pouch-resektion das Netz hätte einspannen müssen

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von xslsascha am 25.01.2012 16:21
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

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