Schmerzensgeld einfordern - benötige Hilfe

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Schmerzensgeld einfordern - benötige Hilfe

Hallo,
folgende Situation:
Letzes Jahr im September wurde ein Freund von mir und ich von zwei Leuten ohne erkennbaren Grund geschlagen, sodass ich daraufhin ins Krankenhaus musste. Wir haben bei der Polizei Anzeige erstattet und die Täter konnten mithilfe von Zeugen und Kameras auch identifiziert werden. Eien Aussage bei der Polizei haben wir bereits gemacht und morgen ist die Gerichtsverhandlung.

Nun möchte ich Schmerzensgeld einfordern, Attest vom Arzt habe ich allerdings nicht mehr (sollte aber dranzukommen sein), wie genau kann ich dies tun?
Oder hätte ich dies bereits bei der Vernehmung bei der Polizei beantragen sollen?

Kenne mich hiermit leider gar nicht aus, deswegen diese vielleicht einfache Frage.
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das Verfahren morgen dürfte ein STRAFverfahren gegen die Täter sein.

Dafür müsstest Du ein ZIVILverfahren gegen die Täter anstrengen. Wenn die Täter morgen allerdings verurteilt werden (egal zu was), hast Du gute Karten, weil dann ja gerichtlich festgestellt wurde, dass sie sich für die Tat zu Deinem Nachteil verantworten müssen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)


Grds. kann Schmerzensgeld auch im Strafverfahren geltend gemacht werden [sog. Adhäsion]. Nur bei minderjährigen Angeklagten ist es nicht möglich. Der entsprechende Adhäsionsantrag kann grds. auch noch morgen unmittelbar vor der Hauptverhandlung gestellt werden (man gehe 1 Stunde vorher zum Gericht und suche die Rechtsantragsstelle auf). Theoretisch kann er sogar während der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung zu Protokoll des/der Urkundsbeamten/-in gestellt werden. Allerdings wird das Gericht "schwer begeistert" davon sein, so kurzfristig mit dem Antrag konfrontiert zu werden.

Ferner wird das Gericht die Hauptverhandlung sicherlich direkt nach Beginn wieder unterbrechen und vertagen ("müssen"), damit der Angeklagte sich auf die neue Situation einstellen kann

Der alternative Weg wäre halt ein separates Zivilverfahren. Wobei man dabei dann ein erhöhtes Kostenrisiko trägt, denn für den Fall dass der/die Täter zahlungsunfähig sind, bleibt man auf den Gerichts- und ggf. Anwaltskosten sitzen, selbst wenn man den Prozess gewinnt (und somit eigentl. der/die Täter zahlen müsste/n ). Von daher sollte man sich überlegen tatsächlich morgen noch schnell einen Adhäsionsantrag zu stellen, selbst wenn der Richter deswegen "angesäuert" ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.04.2017 18:05

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