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Schmerzensgeld berechnen
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Schmerzensgeld berechnen
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
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Schmerzensgeld berechnen enthält folgende Leistung: Preis
€49,00
inkl. MwSt.
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Wurden Sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall verletzt oder wurde Ihnen sonst ein körperlicher Schaden zugefügt?
Gerne ermittle ich anhand der aktuellsten Rechtssprechung in welcher Höhe ein Schmerzensgeld in Ihrem Fall angemessen ist.
Hierfür wird lediglich eine kurze Schilderung des Schadensereignisses sowie ein ärztlicher Befundbericht benötigt.
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Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Wielandstr. 34, 12159 Berlin, Tel: 0308523031, Fax: 0308593759
Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Ordnungswidrigkeiten, Erbrecht
Bewertungen: 11
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Schmerzensgeld berechnen enthält folgende Leistung: Preis
€75,00
inkl. MwSt.
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Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung (= Erstberatung) Ihrer Sache zu einem Pauschalpreis von 75,00 EUR an. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Das sind die Leistungen, die Sie als erste Einschätzung erhalten:
- Sie überlassung uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.
- Sollte für die erste Einschätzung eine Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir diese für Sie an.
- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Oder Sie erhalten die Erstberatung schnell und unkompliziert per Telefon, Email oder Fax.
- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird der Pauschalpreis auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.
- Sie können von einer angeforderten Akte eine Kopie auf Papier bekommen. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.
Das sind die Leistungen, die Sie als erste Einschätzung erhalten:
- Sie überlassung uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.
- Sollte für die erste Einschätzung eine Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir diese für Sie an.
- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Oder Sie erhalten die Erstberatung schnell und unkompliziert per Telefon, Email oder Fax.
- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird der Pauschalpreis auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.
- Sie können von einer angeforderten Akte eine Kopie auf Papier bekommen. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.
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