Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Produkt suchen

Rechtshop » Zivilrecht » Schadensersatz

Schmerzensgeld berechnen

« Zurück | Seite: | weiter »
Schmerzensgeld berechnen
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
Onlineanfragen möglichSchmerzensgeld berechnen enthält folgende Leistung:

Preis
€49,00
inkl. MwSt.
Überblick
Wurden Sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall verletzt oder wurde Ihnen sonst ein körperlicher Schaden zugefügt?

Gerne ermittle ich anhand der aktuellsten Rechtssprechung in welcher Höhe ein Schmerzensgeld in Ihrem Fall angemessen ist.

Hierfür wird lediglich eine kurze Schilderung des Schadensereignisses sowie ein ärztlicher Befundbericht benötigt.


Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!

Schmerzensgeld berechnen
Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Wielandstr. 34, 12159 Berlin, Tel: 0308523031, Fax: 0308593759
Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Ordnungswidrigkeiten, Erbrecht
Bewertungen: 11
Onlineanfragen möglichSchmerzensgeld berechnen enthält folgende Leistung:

Preis
€75,00
inkl. MwSt.
Überblick
Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung (= Erstberatung) Ihrer Sache zu einem Pauschalpreis von 75,00 EUR an. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Das sind die Leistungen, die Sie als erste Einschätzung erhalten:

- Sie überlassung uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.

- Sollte für die erste Einschätzung eine Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir diese für Sie an.

- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Oder Sie erhalten die Erstberatung schnell und unkompliziert per Telefon, Email oder Fax.

- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird der Pauschalpreis auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.

- Sie können von einer angeforderten Akte eine Kopie auf Papier bekommen. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.


Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!

MASSGESCHNEIDERT
 
123recht.net
Nicht das Richtige gefunden? Schildern Sie den Anwälten Ihren Fall oder Ihre Aufgabe. Sie bestimmen den Preis per Gebot und finden Ihren Anwalt. Individueller geht es nicht!
« Zurück | Seite: | weiter »