>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
Bei einem unverschuldeten Unfall solltet ihr die Regulierung sowieso einem Anwalt übertragen.
Es spricht hier nichts dagegen, gegenüber der gegnerischen Versicherung einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen.
Sofern die Verletzungsentstehung, wie durch dich ja geschildert, schlüssig ist, wird die gegnerische Versicherung gar keine Grundsatzdiskussion führen, sondern regulieren, derartige Diskussionen entstehen eher bei atypischen Schadensverläufen.
Dass derartige Schmerzen erst später eintreten, ist medizinisch nachvollziehbar und spricht gerade dafür, dass hier nicht etwa simuliert wird. Es ist auch völlig normal, dass der behandelnde Arzt die Diagnose auf die entspr. Anamnese und die Ergebnisse seiner Untersuchung stützt, andere Grundlagen stehen ihm ja gar nicht zur Verfügung.
In der Praxis kommt es i.Ü. kaum vor, dass sich ein Richter gegen diese ärztlichen Feststellungen wendet bzw. diese anzweifelt, gerade das Gegenteil ist der Fall. Die Masse der Richter (vor allem aber der Richterinnen) nehmen derartige Feststellungen ungeprüft als bare Münze hin.
Mehr als 100 bis 200 € wirst du aber bei der beschriebenen Verletzung kaum erwarten können, Diskussionen mit dem Schadenssachberbeiter sind hier vor allem wegen einer nicht erfolgten Krankschreibung zu erwarten.
Es ist also kaum zu erwarten, dass sich überhaupt jemals ein Richter mit diesem Fall befassen muss, da du es ja in der Hand hast, ob du im Falle einer Ablehnung entsprechender Ansprüche durch die gegnerische Versicherung diese gerichtlich weiter verfolgst, oder nicht.
von Ali Baba am 23.11.2008 09:20
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:
2,3
(von 92 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen