Schmerzensgeld bei Schleudertrauma

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Schmerzensgeld bei Schleudertrauma

Ich war letzten Donnerstag Beifahrer und es ist uns jemand hinten drauf gefahren.
Hatte an dem Tag keine Schmerzen. Bin dann Freitag früh mit Schmerzen im Nacken und Schulterbereich aufgewacht, bin allerdings erst auf Arbeit und nachmittags zum Arzt, der Arzt diagnostizierte Distorsion HWS. Ich bin allerdings nicht krank geschrieben wurden, habe ich trotzdem Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schonmal Danke im Vorraus für Hilfe


von kleene biiene am 19.11.2008 13:23
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
Grundsätzlich könnte ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, aber:

1.) Der Auffahrende muss an dem Unfall schuld sein.
2.) Die Distorsion muss durch den Unfall verursacht worden sein. Anders als beim Auffahrunfall („Wer Drauffährt ist schuld“ lehnt die Rechtsprechung einen Anscheinsbeweis zur HWS Distorsion („Die HWS Distorsion muss vom Auffahrenden verursacht worden sein“ ab. Es kommt auf die Überzeugung des Tatrichters an (Krankheitsbild, Geschwindigkeitsunterschiede etc.).
3.) Leider wird mit der Diagnose HWS-Distorsion auch viel Missbrauch betrieben. Ein Teil der Unfallopfer denkt, es gehöre zum guten Ton, bei Auffahrunfällen immer auch ein Schmerzensgeld wegen HWS mit einzuklagen. Entsprechende ärztliche „Bescheinigungen“, in denen zum Teil nur Symptome beschriebne werden, ohne das der Arzt eine wirkliche Diagnose vornimmt, werden oft problemlos ausgestellt (sog. Verdachtsdiagnose: Es liegt eine HWS-Verletzung vor, weil der Patient gesagt hat, er hat Schmerzen im Nacken- / Schulterbereich). Es kommt insoweit ebenfalls auf die Überzeugung des Richters an. Eine Gericht ist nicht an eine ärztliche Bescheinigung gebunden, sonder würdigt diese Bescheinigung, was bei leichten HWS-Beschwerden oft auch kritische Würdigung bedeuten kann.

Insgesamt ist das Schleudertrauma einer der streitträchtigen Punkte in Schadenersatzprozessen nach Verkehrsunfällen. Ob es sich lohnt, einen Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen, muss daher dem Unfallopfer unter eigner Abwägung der Erfolgsaussichten überlassen

-- Editiert von Mausi1939 am 20.11.2008 18:13


von Mausi1939 am 20.11.2008 18:15
Status: Unsterblich (894 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
Bei einem unverschuldeten Unfall solltet ihr die Regulierung sowieso einem Anwalt übertragen.
Es spricht hier nichts dagegen, gegenüber der gegnerischen Versicherung einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen.
Sofern die Verletzungsentstehung, wie durch dich ja geschildert, schlüssig ist, wird die gegnerische Versicherung gar keine Grundsatzdiskussion führen, sondern regulieren, derartige Diskussionen entstehen eher bei atypischen Schadensverläufen.

Dass derartige Schmerzen erst später eintreten, ist medizinisch nachvollziehbar und spricht gerade dafür, dass hier nicht etwa simuliert wird. Es ist auch völlig normal, dass der behandelnde Arzt die Diagnose auf die entspr. Anamnese und die Ergebnisse seiner Untersuchung stützt, andere Grundlagen stehen ihm ja gar nicht zur Verfügung.
In der Praxis kommt es i.Ü. kaum vor, dass sich ein Richter gegen diese ärztlichen Feststellungen wendet bzw. diese anzweifelt, gerade das Gegenteil ist der Fall. Die Masse der Richter (vor allem aber der Richterinnen) nehmen derartige Feststellungen ungeprüft als bare Münze hin.

Mehr als 100 bis 200 € wirst du aber bei der beschriebenen Verletzung kaum erwarten können, Diskussionen mit dem Schadenssachberbeiter sind hier vor allem wegen einer nicht erfolgten Krankschreibung zu erwarten.

Es ist also kaum zu erwarten, dass sich überhaupt jemals ein Richter mit diesem Fall befassen muss, da du es ja in der Hand hast, ob du im Falle einer Ablehnung entsprechender Ansprüche durch die gegnerische Versicherung diese gerichtlich weiter verfolgst, oder nicht.



von Ali Baba am 23.11.2008 09:20
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
Richtig ist, dass die gegnerische Unfallversicherung einen geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch prüfen wird. Es kann auch sein, dass die gegnerische Versicherung ein kleines Schmerzensgeld anbietet, um den Schadensfall gütlich zu regulieren.

Im Übrigen trifft es NICHT zu, dass Richter (und insbesondere Richterinnen) im Bereich „Schleudertrauma“ ärztliche Bescheinigungen für bare Münze nehmen. Es obliegt zunächst den Parteien – wie immer im Zivilprozess – der Behauptung der Gegenseite in Zweifel zu ziehen. Nimmt die Gegenseite eine ärztliche Bescheinigung als schlüssig hin, dann wird ein Richter (oder auch eine Richterin), den Wert einer grundsätzlich schlüssigen Bescheinigung nicht in Zweifel ziehen. Wird die Richtigkeit der Bescheinigung angezweifelt, so wäre ein Gerichtsurteil, welches sich nicht mit dem Beweiswert der Bescheinigung auseinandersetzt, fehlerhaft. Die zahlreichen Urteile zum Bereich „Schleudertrauma“ zeigen, wie streitträchtig dieses Thema ist.

Zum Beweiswert ärztlicher Bescheinigung hat der BGH erst am 03.06.2008 (NJW-RR 2008, 1380-1381) festgestellt
Welche Bedeutung der medizinischen Erstuntersuchung nach einem Verkehrsunfall zukommt, ist umstritten. … . Da der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, diesen nicht aus der Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn als Therapeut behandelt, steht für ihn die Notwendigkeit einer Therapie im Mittelpunkt, während die Benennung der Diagnose als solche für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist. Deshalb sind zeitnah nach einem Unfall erstellte ärztliche Atteste für den medizinischen Sachverständigen eher von untergeordneter Bedeutung Eine ausschlaggebende Bedeutung wird solchen Diagnosen im Allgemeinen jedenfalls nicht beizumessen sein. Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können.“

Ein anderer „Dauerbrenner“ ist die Frage, ob beim Auffahren mit geringen Geschwindigkeitsunterschieden überhaupt ein Schleudertrauma entstehen kann.

Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die gegnerische Versicherung einlässt. Danach wird zu entscheiden sein, ob sich wegen eines mutmaßlich geringen Schmerzensgeldes ein Prozess überhaupt lohnt.



von Mausi1939 am 24.11.2008 18:48
Status: Unsterblich (894 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
...Im Übrigen trifft es NICHT zu, dass Richter (und insbesondere Richterinnen) im Bereich „Schleudertrauma“ ärztliche Bescheinigungen für bare Münze nehmen....

Selbstverständlich trifft dies sehr häufig zu, auch wenn die gegnerische Partei diese in Zweifel zieht.

...Die zahlreichen Urteile zum Bereich „Schleudertrauma“ zeigen, wie streitträchtig dieses Thema ist...

Dies mag sein, widerlegt jedoch nicht die teilweise blinde Attestgläubigkeit einer Vielzahl von Richtern und vor allem Richterinnen.


von Ali Baba am 25.11.2008 06:45
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 92 User(n) bewertet)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
@Ali Baba,

Keine Ahnung woher Sie Ihre Erkenntnisse haben. Noch unverständlich sind Ihre aus der Luft gegriffenen Unterstellungen gegenüber Richterinnen.

Möglichweise haben Sie die Systematik des Zivilprozess nicht begriffen. Das Gericht ermittelt nicht von Amtswegen, ob eine ärztliche Bescheinigung richtig ist. Der Zivilprozess ist ein Parteiprozess. Wenn die Gegenseite den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nicht anzweifelt, dann braucht dies das Gericht diesen auch nicht von Amtswegen zu prüfen - allenfalls auf Schlüssigkeit. Wenn die Gegenseite den Beweiswert aber anzweifelt, muss sich das Gericht mit der Bescheinigung auseinandersetzen. Natürlich muss der Gegenvortrag substantiiert und geeignet sein, Zweifel an dem Beweiswert der Bescheinigung zu wecken. Wie erfolgreich der Beweiswert einer Bescheinigung angegriffen werden kann, hängt aber von der Qualität des Anwalts ab und nicht von der Leichtgläubigkeit oder sogar dem Geschlecht der Richter!



von Mausi1939 am 25.11.2008 20:05
Status: Unsterblich (894 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
.... Möglichweise haben Sie die Systematik des Zivilprozess nicht begriffen. ....

Ich wage zu behaupten, dass diese Möglichkeit definitiv ausgeschlossen werden kann.



von Boudicca am 25.11.2008 21:32
Status: Philosoph (766 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
@ Boudicca

Sorry, aber wer glaubt, der Ausgang eines Prozesses würde auch vom Geschlecht des Richters anhängen, den nehme ich nicht mehr ernst.


von Mausi1939 am 25.11.2008 22:00
Status: Unsterblich (894 Beiträge)
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>Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
Macht nichts, mausi, ich nehme dich schon lange nicht mehr ernst.


von Ali Baba am 26.11.2008 13:00
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