Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall?

15. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
alexalucia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall?

Hallo, mein Mann hatte vor ein paar Tagen einen schweren Arbeitsunfall und zwar ist er mit seinem kleinen Finger in die Kreissäge gekommen, wo der Finger abgetrennt wurde. Der Finger konnte noch gerettet werden, indem alles wieder zusammen geflickt wurde. Jetzt meine frage! Es handelt sich um ein Minijob, den er dort ausübt, allerdings erst seit Mitte November. Von dem hauptarbeitgeber lag noch keine schriftliche einverständnis-Erklärung vor, dass er den 400€ Job ausüben darf! Die Kreissäge war nicht mit so einem Klappschutz ( weiß den richtigen Begriff dafür nicht) abgesichert! Die Einweisung für neue Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit erfolgte auch nicht!Hätte man eine chance Schmerzensgeld einzuklagen? Und hat er Anspruch auf die vollen 400€ Lohnfortzahlung monatlich, bei einem Minijob? Bis jetzt hatte er ja nur einen Monatslohn von November mit 270€!

-- Editiert alexalucia am 15.12.2012 23:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Lesen Sie mal hier:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/08/21/schmerzensgeld-bei-arbeitsunfallen/

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst nach vier Wochen Beschäftigung.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Von dem hauptarbeitgeber lag noch keine schriftliche einverständnis-Erklärung vor, dass er den 400€ Job ausüben darf!


Da sehe ich noch ganz andere Probleme.
Man könnte das auch als grob fahrlässig werten, so dass der Hauptarbeitgeber auch nicht zur Lohnfortzahlung gezwungen ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Man könnte das auch als grob fahrlässig werten


Was soll daran "grob fahrlässig" angesehen werden, wenn man keine Mitteilung erhält, dass man die Arbeit machen darf?

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich erfolgen. Es reicht das kongruente Verhalten der Parteien, welche hier offensichtlich vorliegt. Der Arbeitsvertrag ist hier zustande gekommen.


Vorliegend hat der AG eher grob fahrlässig gehandelt, da die Kreissäge nicht mit dem im Endeffekt vorgeschriebenen Sicherheitsschutz versehen war.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt hier schlicht deswegen, weil das Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen besteht. Dafür bekommt er Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Dies sind 80 % des Bruttolohnes.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
auch mit dem Verletztengeld sehe ich da so einige Schwierigkeiten, die aber eher den AG betreffen, da wohl massiv gegen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften verstoßen wurde.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alexalucia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal danke für eure Antworten! Mein Mann hat zwar erst am 17 Nov. Seinen ersten Arbeitstag gehabt, jedoch wurde der Vertrag ab den 01. Nov. abgeschlossen! Gilt dann nicht das was schwarz auf weiß geschrieben steht, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu bekommen? Und was die Einverständnis-Erklärung angeht, er hatte eine mündliche bekommen, jedoch noch keine schriftliche! Ob das dann ausreicht weiß ich auch nicht!

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