Hallo Alle!
Meine Frage lautet nur ganz kurz,hat jemand Erfahrungen gemacht in der Regulierung von Schmerzensgeld?
Als Beifahrer war ich in einen schweren Unfall
verwickelt,durch diesen zog ich mir schwere Verletzungen zu so unter anderem einen Bruch des 12 Rueckenwirbels,Schleudertrauma und etliche zahlreiche kleine Verletzungen.Nun da ich noch nicht einmal weiss ob ich je wieder arbeiten kann oder ich fuer immer geschaedigt bleibe moechte ich Euren Rat!?
Wie sollte ich mich nun verhalten?Der Schaden wurde der zustaendigen Versicherrung gemeldet,diese leider laesst sich sehr viel Zeit oder zoegert es heraus.Vieleicht hat ja jemand schon Erfahrungen auf diesem Gebiet und wuerde mir diese mitteilen.Ich waere dankbar fuer jede Antwort,Danke schon mal im vorraus!
Sevus sagt Steffen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht in der Regulierung von Schmerzensgeld?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, ob es sich um einen unverschuldeten Unfall und somit bei der Versicherung um die eines Unfallgegners handelt. Allerdings könnten Sie auch Ansprüche gegenüber der Haftpflichversicherung des Fahrzeugführers haben.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes nach Ausmaß und Schwere der Verletzungen, Intensität der Schmerzen, Dauer der Behandlung sowie dem Grad der Beeinträchtigungen. Erste Anhaltspunkte hierfür können Sie in der ADAC-Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm finden.
Unbedingt ist Ihnen jedoch zu empfehlen, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalles sind die hierfür anfallenden Kosten eine Position Ihres Schadens und damit von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
Denn vorliegend geht es nicht nur darum ein angemessenes Schmerzensgeld zu erlangen, vielmehr ist daran zu denken, etwaige Rentenansprüche und den Ersatz zukünftiger Folgeschäden ggf. unter dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung sicherzustellen.
Nichtsdestotrotz sollten Sie auf eine längere Regulierungsdauer einstellen, da bei derart schwerwiegenden Verletzungen stets umfangreiche Arztgutachten einzuholen sind. Dies sollte jedoch kein Hinderungsgrund für die Versicherung sein, vorab einen ordentlichen Vorschuß zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Versicherung "bockt" hat es sich als durchaus "beschleunigend" erwiesen, den Schädiger persönlich in Anspruch zu nehmen (Anwaltsschreiben, Mahnbescheid, Strafverfahren).
mfg
Claus Pinkerneil, RA, München
Claus Pinkerneil
Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Strafrecht
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