Schmerzensgeld

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Frage:
"Man hört immer von gewaltigen Schmerzgeldzahlungen in den USA. Wie hoch ist das Schmerzensgeld eigentlich bei uns?"

Antwort:
"Das Schmerzensgeld in Deutschland ist bei weitem nicht so hoch wie in Amerika. Hier sind 500.000,00 € zzgl. monatliche Rentenzahlung bislang die Obergrenze.
Schmerzensgeld soll erlittenen Nichtvermögensschaden ausgleichen und zur Genugtuung des Geschädigten beitragen. Ein Anspruch entsteht typischerweise bei Körperverletzung, z. B. durch ärztlichen Kunstfehler oder Verkehrsunfall. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Bemessungsgrundlage ist die Schwere der Schädigung, Behandlungsaufwand, Alter, Vermögensverhältnisse, Mitverschulden etc. In der Praxis haben sich Schmerzensgeldtabellen herausgebildet, an denen sich die Gerichte orientieren. Hier einige Beispiele:

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
Web: http://www.ra-junge-ilges.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

  • Bagatellverletzungen, z. B. Schürfungen: zwischen 0,00 € und 300,00 €
  • HWS-Syndrom: einfach 400,00 €, mittelschwer: 1.000,00 €, schwer: 12.000,00 €
  • Schädelfrakturen, z. B. Gehirnerschütterung: 2.000,00 €, Schädelhirntrauma: 5.000,00 € bis 100.000,00 €
  • Bruch Hüftknochen: ab 3.000,00 €
  • Verlust eines Auges: zwischen 13.000,00 € und 90.000,00 €“