Gibt es Richtwerte für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Beleidigung durch das Zeigen des sogenannten Stinkefingers (in Euro oder in Tagessätzen) im Straßenverkehr
Guten Morgen,sowas nennt sich nicht Schmerzensgeld. Man wird nach dem StGB geahndet und dann heisst es Strafe. Bei der Beleidigung durch den Stinkefinger können Bußgelder von mehr als €100 auf Sie zu kommen.Mit freundlichen Grüßen,