Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Wir haben die Schlussrechnung für unsere Eigentumswohnung erhalten, obwohl noch erhebliche Mängel (Trittschalldämmung, Schalllärm) zur Beseitigung anstehen. Im Abnahmeprotokoll des Gemeinschaftseigentums sind eine Vielzahl von Mängeln festgestellt worden, von denen wir nicht wissen, ob sie bereits behoben worden sind.
Ist die Rechnung wirklich schon fällig oder sollen wir erst nach Beseitigung aller Baumängel und Bescheinigung des Hausverwalters über die Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum bezahlen?
Bitte nicht falsch verstehen: wir wollen dem Bauunternehmer nicht sein ihm zustehendes Geld vorenthalten. Aber die mehr als schleppend voran gehende Mangelbeseitigung ist nun mal leider ein Fakt :-(.
Vielen Dank für Antworten sagt
Newton36352
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Schlussrechnung trotz Baumangel fällig?
20. Dezember 2012
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Frage vom 20. Dezember 2012 | 14:28
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 47x hilfreich)
Schlussrechnung trotz Baumangel fällig?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2012 | 14:25
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Selbstverständlich wird erst nach Bauabnahme,
bzw. Mängelbeseitigung bezahlt.
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