Schlüssel von Generalschließanlage gestohlen oder verloren - wer zahlt?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
XBastianX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel von Generalschließanlage gestohlen oder verloren - wer zahlt?

Hallo!
Meine Freundin hat von ihrem Arbeitgeber einen Schlüssel bekommen, den sie nach Feierabend wie verabredet in den Briefkasten des Betriebes geworfen hat (ist da so üblich, da nicht jeder einen eigenen Schlüssel hat). Der Schlüssel ist jetzt weg. Jetzt zweifelt meine Freundin, ob sie den Schlüssel vielleicht doch nur irgendwo verloren hat. Kann uns jemand helfen wie die Rechtslage für die beiden Fälle ist:
1. Der Schlüssel wurde aus dem Briefkasten gestohlen, der Dieb weiß also wozu er gehört.
2. Der Schlüssel wurde verloren.

Der Arbeitgeber möchte jetzt erstmal Schlüssel nachmachen lassen und nicht die gesamte Schließanlage erneuern. In dem Haus sind noch andere Gewerberäume (z.B. Arztpraxis). Die letzte Frage ist jetzt inwiefern meine Freundin noch verantwortlich gemacht werden kann, wenn der Arbeitgeber jetzt diese Entscheidung getroffen hat und welche Versicherungen da evtl infrage kommen (Den Zusatz bei der Privathaftpflicht haben wir blöderweise nicht abgeschlossen).
Danke schonmal für Antworten:)

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Hast du dich noch nie umgedreht und z.B. kontrolliert, ob du gerade eine Türe wirklich verschlossen hast oder evtl. doch nicht?
Manchmal macht man einfach unbewusst irgendetwas und ist sich nachher doch nicht mehr sicher.

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#4
 Von 
XBastianX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort:)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Man hat aber evtl. ein Problem, wenn man nicht nachweisen kann, den Schlüssel zurückgegeben zu haben. Dann schuldet man dem AG immer noch einen Schlüssel.

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