Nehmen wir an, in einer ETW-Anlage (10-Parteien) hängt am schwarzen Brett folgender Hinweis vom Verwaltungsbeirat:
Auf Grund der Vorkommnisse im Fahrradkeller (hier wurde 1 Fahrrad entwendet, ein Schloss wurde offensichtlich nicht aufgebrochen), werden in der kommenden Woche alle Außenschlösser im Haus getauscht.
Ein Beschluss oder eine sonstige weitere Information gibt es nicht.
Ich bin neu in dieser Anlage und über diese Vorgehensweise etwas verwundert, darum hier die Frage:
Ist das so akzeptabel, oder müsste hier eine andere Vorgehensweise vom Verwalter/Verwaltungsbeirat durchgeführt werden?
Schlösseraustausch ohne Beschluss
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatIst das so akzeptabel, :
Nö, da müsste zumindest mal ein genauer Termin stehen und auch geklärt werden wie denn der genaue Ablauf ist. Denn die Leute müssen ja auch reinkommen, wenn die neuen Schlösser da eingebaut sind.
Interessant wäre auch die Frage, wer denn Kosten dafür übernimmt, ob das die WEG oder die HV wäre.
Da müsste man mal schauen, was genau die HV wann wie machen darf.
Nun, die Schlüssel für die neuen Schlösser werden jetzt schon übergeben, damit die neuen Schlösser auch nahtlos genutzt werden können.
Die Kosten werden sich mit Sicherheit in meiner übernächsten Jahresabrechnung 2018 wiederfinden.
Die HV hat einen Standardvertrag "Verwaltervertrag M-54510" von 1998.
Ich kann jetzt nicht explizit ersehen, dass eine Auftragsvergabe ohne Beschluss erfolgen darf.
Schließlich wird hier kein Schaden am Sondereigentum verhindert und bei einer Notgeschäftsführung sind doch wohl nur Maßnahmen erlaubt, die eine akute Gefahrenlage beseitigen. Ich weiß nicht, ob dazu auch gehört, wenn irgendjemandem irgendwann einmal ein Fahrrad aus dem Keller gestohlen wurde, wobei noch nicht einmal klar ist, ob der Keller verschlossen war.
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Hallo lawfee,
du kannst in der nächsten Woche die Verwaltung besuchen und dir den Auftrag und / oder die Rechnung für die Maßnahme zeigen lassen.
Außerdem kannst du durch Einsichtnahme herausbekommen, ob nur die beauftragte Firma angefragt wurde oder auch jemand anders.
Wenn du schon beim Verwalter bist, kannst du auch nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Beauftragung vorgenommen wurde.
Dass die Kosten durch die Hausverwaltung bezahlt werden könnten, ist wohl nur ein Verzweiflungstraum bei dir. ;-)
ZitatDass die Kosten durch die Hausverwaltung bezahlt werden könnten, ist wohl nur ein Verzweiflungstraum bei dir. ;-) :
ZitatInteressant wäre auch die Frage, wer denn Kosten dafür übernimmt, ob das die WEG oder die HV wäre. :
ZitatDie Kosten werden sich mit Sicherheit in meiner übernächsten Jahresabrechnung 2018 wiederfinden. :
Nicht von mir
ZitatDass die Kosten durch die Hausverwaltung bezahlt werden könnten, ist wohl nur ein Verzweiflungstraum bei dir. ;-) :
Warum sollte die HV nicht schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ohne jede rechtliche Grundlage handelt?
ZitatWarum sollte die HV nicht schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ohne jede rechtliche Grundlage handelt? :
Genau.
Klagen kann ich doch aber erst 2018, wenn mir die Abrechnung vorliegt?
Klagen kan man auch schon vorher.
Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.
Man sollte aber sein Recht auf Einsicht in die Unterlagen wahrnehmen und auch erorieren, auf welcher Grundlage der Austausch erfolgte und wer das bezahlen soll.
Kann ja auch sein, das das eine Versicherung bezahlt.
ZitatKann ja auch sein, das das eine Versicherung bezahlt. :
Nehmen wir an eine Versicherung zahlt diesen Arbeit nicht.
Auf Nachfrage wird die Verwaltung die Maßnahme damit rechtfertigen, dass für die laufende Verwaltung gem. § 27 WEG sie im Allgemeinen berechtigt und sogar verpflichtet selbständig zu handeln.
Die Grundlage ergibt sich aus:
ZitatAuf Grund der Vorkommnisse im Fahrradkeller (hier wurde 1 Fahrrad entwendet, ein Schloss wurde offensichtlich nicht aufgebrochen), werden in der kommenden Woche alle Außenschlösser im Haus getauscht. :
Hier stellt sich doch zunächst die Frage, ob der Austausch des Schlosses im Interesse der WEG war.
Wenn bei dem Diebstahl eine Person mitgewirkt hat, die berechtigterweise einen Schlüssel hat, dann bringt der Austausch nichts, denn diese Person hat nun wieder einen Schlüssel.
ZitatWenn bei dem Diebstahl eine Person mitgewirkt hat, die berechtigterweise einen Schlüssel hat, dann bringt der Austausch nichts, denn diese Person hat nun wieder einen Schlüssel. :
Da schließt sich der Kreis.
Mein RA will klagen, wenn die Position in der Jahresabrechnung erscheint.
ZitatMein RA will klagen, wenn die Position in der Jahresabrechnung erscheint. :
Interessant.
Zum einen kannst nur Du als Eigentümer klagen ;-), und zum anderen auch erst wenn die Jahresabrechnung beschlossen wurde. Das ganze nennst sich dann Beschlussanfechtung.
Spekulationen über deren Erfolg überlasse ich anderen.
-- Editiert von Tobias F am 16.01.2017 10:48
Vorsicht der Richter wird den Streitwert auf das volle Abrechnungsvolumen festlegen ca. 30.000 EURO, obwohl Ihr Schaden nur ca. 20 EURO beträgt. Die Rechtsanwalt Kosten müssen Sie in WEG-Angelegenheiten auch selbst tragen (ca.1.000 EURO).
Na ja, ich denke das hier die Regelung des § 49 Abs. 2 WEG
anwendbar wird.
Nach dieser Vorschrift können dem Verwalter abweichend von den ZPO-Regelungen die Prozesskosten auferlegt werden, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch ihn
1. veranlasst wurde und
2. ihn ein grobes Verschulden
trifft, und zwar auch dann, wenn er nicht Partei des Rechtsstreits ist.
Bei Anfechtungsklagen ist das Verhalten des Verwalters dann ursächlich, wenn dessen Fehlverhalten (Tun oder Unterlassen) zur erfolgreichen Beschlussanfechtung geführt hat.
ZitatVorsicht der Richter wird den Streitwert auf das volle Abrechnungsvolumen festlegen ca. 30.000 EURO, obwohl Ihr Schaden nur ca. 20 EURO beträgt. Die Rechtsanwalt Kosten müssen Sie in WEG-Angelegenheiten auch selbst tragen (ca.1.000 EURO). :
Der letzte Satz bezieht sich allerdings auf die Rechtslage vor dem 01.07.2007 (Freiwillige Gerichtsbarkeit).
Seit diesem Datum läuft alles nach ZPO, so dass in der Regel die verlierende Partei die Prozesskosten bezahlen muss.
Zitat:ZitatWenn bei dem Diebstahl eine Person mitgewirkt hat, die berechtigterweise einen Schlüssel hat, dann bringt der Austausch nichts, denn diese Person hat nun wieder einen Schlüssel. :
Da schließt sich der Kreis.
Mein RA will klagen, wenn die Position in der Jahresabrechnung erscheint.
Macht er das dann auf eigenes Risiko und kostenlos für dich???
In die Jahresabrechnung gehören jedenfalls auch solche Positionen, die evtl. ungerechtfertigt sind.
Die Jahresabrechnung muss alles abbilden, was auf dem WEG-Konto passiert ist.
Eine Klage auf Ungültigerklärung des Gemehmigungsbeschlusses über die Jahresabrechnung würde also wahrscheinlich verloren gehen für den Kläger.
Gegen ungerechtfertigte Ausgaben kann man sich aber insoweit wehren, als die Eigentümerversammlung beschließt, den Verwalter in Regress zu nehmen.
ZitatMacht er das dann auf eigenes Risiko und kostenlos für dich??? :
RSV
Zitat:ZitatMacht er das dann auf eigenes Risiko und kostenlos für dich??? :
RSV
Die RSV sollte man aber nicht bei aussichtslosen Verfahren einsetzen.
Die Gesellschaft kann die RSV - wenn sie zahlen musste - ganz einfach kündigen und dann bekommt man eine neue praktisch nicht mehr.
Eine Versicherung ist eine gute Versicherung für die Versicherung. ;-)
ZitatDie RSV sollte man aber nicht bei aussichtslosen Verfahren einsetzen. :
Aussichtslos?!
Zitat:ZitatDie RSV sollte man aber nicht bei aussichtslosen Verfahren einsetzen. :
Aussichtslos?!
Ja.
Siehe Text in #15.
Die Sachaufklärung rund um den erteilten Auftrag sollte jetzt vorgenommen werden.
Auch, um evtl. in der nächsten regulären Versammlung einen Antrag auf Regressnahme der Verwaltung stellen zu können.
-- Editiert von wohni am 17.01.2017 09:34
ZitatDie Sachaufklärung rund um den erteilten Auftrag sollte jetzt vorgenommen werden. :
Der HV liegt bereit ein Schreiben zur Stellungnahme vor:)
ZitatDer HV liegt bereit ein Schreiben zur Stellungnahme vor:) :
Hat die Verwaltung inzwischen geantwortet?
VG
Roland
ZitatHat die Verwaltung inzwischen geantwortet? :
Nicht sachdienlich. Wird wohl auf eine Klage hinauslaufen.
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