Schließtage nacharbeiten

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schließtage nacharbeiten

Hallo,
hätte zwei Anliegen, bei denen ich Hilfe benötige.

ich arbeite in einer KiTa.
Ich habe 20 Urlaubstage, aber die KiTa hat 25 Schließtage. Nun soll ich die fünf Schließtage in Überstunden (laut Dienstplan 9 Stunden täglich) nacharbeiten. Ist das erlaubt? Kann ich diese Tage auch von meinem Lohn abziehen lassen? Wer hat das zu entscheiden?
Der Dienstplan wurde bereits erstellt.

Zudem habe ich einen unbezahlten Urlaubstage genommen, der mir vom Träger mündlich bewilligt wurde. Die Leitung will nun auch diesen nachgearbeitet haben.
Inwieweit ist das zulässig?

Bin dankbar über jede Hilfe.

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15 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die zweite Frage zuerst: Wenn du unbezahlten Urlaub genommen hast, wäre es unbillig, dich die Tage auch noch nacharbeiten zu lassen - wenn diese Tage denn tatsächlich nicht bezahlt wurden. Wenn doch - zurückzahlen oder nacharbeiten.

Schließtage: Dieses Problem kennen viele AN in Bildungseinrichtungen - die Urlaubstage reichen nicht für die Menge der Tage, an denen die Einrichtung schließt. Vielfach wird dies so gelöst, dass AN einen AV mit geringerer Stundenzahl bekommen und so ein mehr oder minder genaues Maß an Überzeiten aufbauen, die dann abgefeiert werden.
Natürlich ist es auch möglich, die Zeit auf andere Weise einzuarbeiten - wieso du allerdings 9 h/Tag arbeiten sollst, ist unerfindlich bzw. erschließt sich aus deinen Angaben nicht - von Bedeutung ist allein, dass am Ende diese 5 Tage ausgeglichen sind.
Natürlich ist auch möglich, dir für diese 5 Tage wiederum unbezahlten Urlaub zu geben - darauf läuft es doch hinaus, wenn du Lohnkürzung anbietest.

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#2
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Zur zweiten Frage: der unbezahlte Urlaub wurde nachträglich von der Leitung mündlich zurück genommen. Mir wurde von der Leitung gesagt,dass ich diese Zeit nun doch nacharbeiten muss.
Der Träger der Einrichtung hat mir diese Tage aber im Vorfeld zugesagt.

Zur ersten Frage: ich arbeite reguläre acht Stunden pro Tag. Um die fünf Schließtage abzuarbeiten soll ich nun eine Stunde länger pro Tag arbeiten. Mein Arbeitsvertrag endet Ende August.
Mir werden diese Überstunden nun "aufgezwungen". Ich habe mich dann so geäußert, dass ich lieber nicht bezahlt werden würde, worauf mir entgegnet wurde, dass ich das nicht entscheiden dürfe. Ist das denn so richtig?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .... dass ich das nicht entscheiden dürfe

Das ist - dem Wortlaut nach - freilich richtig: es ist nicht deine Entscheidung. Gleichwohl möglich. Frage also, wieso die GL sich so spröde zeigt.

Träger : Leitung. Möglicherweise hast du die GL verärgert, indem du den Träger gefragt hast. Ich habe meine Zweifel, dass / ob GL berechtigt ist, diese Zusage zu killen. Aber darum noch streiten?

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#4
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Leitung ist neu und kam erst Anfang des Monats. Ich konnte mich zu diesem Zeitpunkt an keine Leitung wenden.

Ich kann also nicht entscheiden ob ich nacharbeite oder unbezahlt weg bleibe?

In meinem Arbeitsvertrag wurden die fünf Tage nicht entsprechend deinem Beispiel einberechnet. Dies wurde nun nachträglich gemacht. Deshalb auch die eine Stunde mehr täglich. Die Mitarbeiter, die normaler Weise in dieser Zeit da sind, wurden freigestellt.

Ich kann mir nur vorstellen, dass ich die GL verärgert haben könnte, da ich gekündigt habe und kein Ersatz zu finden ist. Die Kündigung erfolgte aber genau aus diesem Grund. Diese Überstunden und nachträglichen Arbeitsstunden, die mir aufgezwungen werden, beeinflussen natürlich meine Arbeitseinstellung. Abgesehen von den Kindern und meinen andere Arbeitskollegen habe ich jegliche Ambitionen hinsichtlich der Arbeit verloren. Ich möchte nicht diese Menge an Stunden abarbeiten müssen.

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die zweite Frage zuerst: Wenn du unbezahlten Urlaub genommen hast, wäre es unbillig, dich die Tage auch noch nacharbeiten zu lassen - wenn diese Tage denn tatsächlich nicht bezahlt wurden. Wenn doch - zurückzahlen oder nacharbeiten.

Schließtage: Dieses Problem kennen viele AN in Bildungseinrichtungen - die Urlaubstage reichen nicht für die Menge der Tage, an denen die Einrichtung schließt. Vielfach wird dies so gelöst, dass AN einen AV mit geringerer Stundenzahl bekommen und so ein mehr oder minder genaues Maß an Überzeiten aufbauen, die dann abgefeiert werden.
Natürlich ist es auch möglich, die Zeit auf andere Weise einzuarbeiten - wieso du allerdings 9 h/Tag arbeiten sollst, ist unerfindlich bzw. erschließt sich aus deinen Angaben nicht - von Bedeutung ist allein, dass am Ende diese 5 Tage ausgeglichen sind.
Natürlich ist auch möglich, dir für diese 5 Tage wiederum unbezahlten Urlaub zu geben - darauf läuft es doch hinaus, wenn du Lohnkürzung anbietest.


Was genau genommen das Problem des AG ist - nicht des AN.

Wenn der mehr Schliesstage hat, dann kann der nicht das Betriebsrisiko auf den AN stülpen.

Bin daher echt über deine Antwort überrascht.

-- Editiert von asd1971 am 31.07.2017 13:29

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich hätte da noch ein paar Fragen an LordVal:

- Du arbeitest schon länger in der KiTa (mehrere Jahre)?
- Du hast seit kurzem eine neue Leitung, die das jetzt generell angeordnet hat oder nur für dich, da du gekündigt hast?
- Wie hat die bisherige Leitung das mit der Differenz Urlaubs-/Schließtage geregelt?

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#7
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wurde eben offensichtlich nicht gemacht bzw. erst jetzt im nachhinein.
Ich fühle mich jetzt eben ausgenommen, da mein Arbeitsvertrag bereits letzten Monat endete, ich jetzt aber noch diesen Monat arbeite und mir das jetzt eben aufgebrummt wird.

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#8
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Bachelor gemacht und arbeite seit einem halben Jahr dort. Nun fange ich im.Oktober meinen Master an, zu dem ich mich im.letzten.Monat entschieden habe. Mein Vertrag endete zum vergangenen Monatsende.
Eine bisherige Leitung gab es nicht. Die KiTa hat seit zwei Jahren keine Leitung mehr gehabt.
Diese Anordnung betrifft nur mich.
Ich habe den Kindern zuliebe noch einen Monat drangehangen (wegen Umgewöhnungszeit etc), aber bislang findet sich kein Ersatz für mich.
Vorher habe ich mich an den Träger gewandt, der "zu meinen Gunsten" entschieden hat.

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#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Deine Ausführungen sind etwas verwirrend. Ich glaube aber, dass ich es jetzt so einigermaßen verstanden habe:

- Du hattest einen befristeten Vertrag bis 30.06.2017.
- Du hast diesen Vertrag in gegenseitigem Einverständnis zum 31.08.2017 verlängert.
- Die 25 Tage KiTa-Schließung fielen in die Sommerferien im Juli und der "zusätzliche" Monat beginnt nächste Woche im August.
- Du hast für den Juli reguläres Arbeitsentgelt bekommen.

Wenn das alles so zutrifft, ergibt sich ein ganz anderes Bild, als vorher. Eigentlich wirft das jetzt noch weitere Fragen auf, insbesondere was bezüglich der Verlängerung vereinbart wurde.

Was genau bedeutet dein letzter Satz, der Träger habe zu deinen Gunsten entschieden? Worauf bezieht sich das?

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#10
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles korrekt. Ich entschuldige mich für die Verwirrung.

Mit "zu meinen Gunsten" entschieden meinte ich, dass mir mündlich unbezahlte Tage an denen ich frei hatte, bewilligt wurden.

Die Verlängerung kam so zustande, dass ich nach meiner Vertragslaufzeit noch gekommen bin, da wir ständig unterbesetzt sind. Daraufhin wurde mir von der GL noch gesagt, warum ich denn überhaupt kommen würde, schließlich habe ich doch keinen Vertrag. Mit meinen Kolleginnen und dem Träger war das aber so im Vorfeld abgesprochen und letzterer hat mir dann auch einen Vertrag zukommen lassen, der bis Ende des Monats gilt.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// ... da mein Arbeitsvertrag bereits letzten Monat endete, ich jetzt aber noch diesen Monat arbeite und mir das jetzt eben aufgebrummt wird.

Jetzt bin ich auch verwirrt.Wenn dein AV beendet ist, kann dir auch niemand mehr etwas 'aufbrummen', Und 'Aufbrummen' im Sinne einer einseitigen Anordnung geht schon gar nicht - de facto wirst du zugestimmt haben.
Bachelor/Master(aspirant) und sooo wenig Ahnung!

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#12
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bereits erwähnt wurde der AV um diesen jetzigen Monat verlängert um die wenigen Mitarbeiter zu stützen. Zusätzlich um die Zeit zu überbrücken in der nach einer neuen Kraft gesucht werden kann.
Ich habe aber nie zugestimmt Überstunden zu machen und das mehr als acht Stunden täglich.
Inwieweit das mit einem spezifischen Abschluss zu tun hat, verwirrt mich nun wiederum. Arbeitsrecht war nicht Teil meiner Ausbildung. Ich würde mich auch nicht um Hilfe bemühen, wenn ich nicht "sooo wenig Ahnung" hätte.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ich würde mich auch nicht um Hilfe bemühen, wenn ich nicht ...

Da hast du freilich auch wieder recht. Das Elend ist halt, wenn Leute erst handeln und dann fragen, ob das wohl so geht oder recht ist. ... Und deine Darstellung hat sich ja auch nur peu a peu komplettiert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Ich würde mich auch nicht um Hilfe bemühen, wenn ich nicht ...

Da hast du freilich auch wieder recht. Das Elend ist halt, wenn Leute erst handeln und dann fragen, ob das wohl so geht oder recht ist. ... Und deine Darstellung hat sich ja auch nur peu a peu komplettiert.


Nicht wirklich.

Szenario: Urlaubstage 20
Schliesstage 25

1.: Kompletten Urlaub darf der AG in der Regel nicht verplanen.
2.: Der AG gibt zu wenig Urlaubstage, so dass der AN ins Minus rutschen muss

-> Betriebsrisiko des AG.

Das war ja vorab das Thema. Da hat sich nicht so viel geändert.

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#15
 Von 
LordVal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und genau das ist es, was ich wissen möchte.
Inwieweit kann ich diese Extraarbeit umgehen bzw. warum kann ich nicht entscheiden, dass ich unentgeltlich weg bleibe.

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