Schleswig-Holsteins Verfassungsgericht ordnet Neuwahlen an
AFP VOM 30.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1882 Aufrufe Mehr zum Thema:Verfassungsmäßigkeit, Landeswahlgesetz
Wahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt
Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht hat das Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und die Bürger vorzeitig zu den Urnen gerufen. Die Richter des Schleswiger Gerichts gaben zwei Klagen von Bürgern und der Opposition im Kieler Landtag recht und ordneten bis spätestens 30. September 2012 Neuwahlen auf Basis eines geänderten Wahlgesetzes an. Regulär wäre erst 2014 gewählt worden.
Die Verkürzung der Legislaturperiode sei "geboten, um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen", begründete das Verfassungsgericht sein Urteil. Der Landtag hat zunächst bis zum 31. Mai 2011 Zeit, das Wahlrecht zu ändern.
Zu entscheiden hatte das Gericht zum einen über eine Wahlprüfungsbeschwerde der Fraktion der Linkspartei im Kieler Landtag sowie von 48 Bürgern, die sich gegen die Berechnung der Sitzverteilung in dem 2009 gewählten Landesparlament auf der Basis einer umstrittenen Formulierung im Wahlgesetz richtete. Zugleich gingen auch die Fraktionen von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) mit einer Normenkontrollklage vor dem Gericht gegen das Landeswahlgesetz vor.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) betonte, das Gericht habe die Auszählung der Wahl von 2009 und damit auch die Legitimität der Landesregierung bestätigt. Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionsschef Wolfgang Kubicki erklärte, die Forderung des Gerichts, bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht zu schaffen, sei "ambitioniert - aber leistbar".
Die Grünen-Landesvorsitzende Marlene Löhr sprach von einem "guten Tag für die Demokratie in Schleswig-Holstein". Allerdings sei die Frist bis 2012 "viel zu lang".
Hauptanlass der Kritik war eine Passage im Wahlgesetz, nach der die Zahl der sogenannten Ausgleichssitze beschränkt wird, die dem Parlament im Gegenzug für Überhangmandate zugeschlagen werden. Überhangmandate werden vergeben, wenn mehr Abgeordnete einer Partei ihre Wahlkreise und damit Landtagssitze gewinnen, als dieser nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um Verfälschungen des Wählerwillens zu vermeiden, werden die Überhangmandate durch Ausgleichssitze für alle Parteien ergänzt. In Schleswig-Holstein war dieser Mehrsitzausgleich per Gesetz begrenzt worden.
Nach der Landtagswahl von 2009 waren deshalb drei Überhangmandate der CDU nicht durch entsprechende Ausgleichssitze kompensiert worden, was Schwarz-Gelb zu einer knappen Mehrheit von derzeit einer Stimme verhalf.
30. August 2010 - 15.04 Uhr
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