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Schlecker-Beschäftigte werden ein zweites Mal gekündigt

AFP VOM 29.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1147 Aufrufe
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Schlecker, Insolvenz, Kündigung

Grundlage für Kündigungsschutzklagen begrenzt

Nach der endgültigen Schließung aller Schlecker-Filialen in Deutschland kündigt Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz den Mitarbeitern aus formalen Gründen ein zweites Mal. "An die Beschäftigten werden erneut Kündigungsschreiben verschickt", sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters. Hintergrund des Schrittes sei, dass es nach dem endgültigen Aus der Drogeriemarkt-Kette nun keine Betriebsstätten mehr gebe, wodurch sich die Situation des Unternehmens grundlegend geändert habe.

Hintergrund dürfte aber auch die erfolgreiche Klage einer ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterin am Arbeitsgericht in Heilbronn sein, die bekannt wurde. Geiwitz hatte Ende März rund 10.000 Beschäftigten in einer ersten Welle aus der Insolvenz heraus betriebsbedingt gekündigt und hierfür auch eine Sozialauswahl in der Belegschaft getroffen.

Damals bestand noch die Hoffnung auf eine Rettung Schleckers. Eine Betriebsstilllegung ändert jedoch die Situation des Unternehmens grundlegend und ist kündigungsrechtlich anders zu bewerten. Die erfolgreiche Kündigungsschutz-Klage richtete sich gegen die Sozialauswahl des Insolvenzverwalters.

Geiwitz will sich mit dem Schritt offenbar vor neuen, gleichgelagerten Kündigungsschutzklagen schützen, wie es in Kreisen von Arbeitnehmervertretern hieß. Das Arbeitsgericht Heilbronn hatte im Falle einer Filialleiterin die betriebsbedingte Kündigung als sozialwidrig und damit unwirksam befunden. Insolvenzverwalter Geiwitz muss die Frau damit weiterbeschäftigen. Das Gericht monierte, die Sozialauswahl Geiwitz' sei "grob fehlerhaft" gewesen. Ende Mai lagen rund 4500 Kündigungsschutz-Klagen ehemaliger Schlecker-Beschäftigter bei deutschen Gerichten vor.

Geiwitz selbst verwies darauf, dass die erfolgreiche Klage der Mitarbeiterin am Heilbronner Arbeitsgericht deutlich mache, warum die Suche nach einem Käufer für Schlecker gescheitert sei. Der Fall zeige "das Problem sehr klar", sagte Geiwitz der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investoren über."

Deswegen sei das Schlecker-Filialnetz auch in Teilen nur schwer verkäuflich gewesen, sagte Geiwitz. "Wenn jemand zum Beispiel 50 Filialen übernähme, könnten sich die bisherigen Schlecker-Mitarbeiter in diese Betriebsstätten einklagen oder es jedenfalls versuchen."

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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