Schlechtleistung von Anwälten

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)
Schlechtleistung von Anwälten

Hallo Zusammen,

hoffe um starke Beteiligung, wie es mit der Schlechtleistung von Anwälten aussieht:

1. Anwaltswechsel:
Anwalt kann Mandat niederlegen, weil z.B. Mandant sich häufig über Schlechtleistung beschwert: Problem Mandant muss den schlechten Anwalt gemäß Gebührenordnung zahlen (evtl. langwierigen Prozess in Kauf nehmen und sein recht zu bekommen) und dann auch noch einen neuen Anwalt suchen - was wiederum dazu führt, dass neuer Anwalt sich in kürzer Zeit einarbeiten muss, der Anwalt auch bezahlt werden muss und von der GEgenpartei das doppelte Honorar nicht eingefordert werden kann.
Legt der Mandant das Mandat aus diversen Gründen nieder, so greift auch hier erstmal die Kostenfalle.

2. Beweis der Schlechtleistung
NAchdem ein Anwalt ja nicht nach Gewerk bezahlt wird, sondern nach einer Dienstleistung, ist es ja eigentlich unerheblich wie schlecht oder gut diese ist. Er hat Dienst erbracht, ob im Sinne des Mandanten bleibt streitbar.

2. Keine Erfolgshonorare
Leider muss ich sagen. So würde mit Sicherheit so mancher Anwalt gar kein Mandat übernehmen, das sich für ihn nicht rentiert und allen würde viel Geld gespart werden.

3. Was ist möglich?

Also, was kann Mandant unternehmen um nicht in die Kostenfalle zu geraten, wenns denn doch mal passiert ist, dass der falsche Anwalt beauftragt wurde.

Anwaltskammer, also die scheint ja auch nichts ausrichten zu können, außer bei erheblichen Verstößen und was sind diese? Wie müsste also argumentiert werden.

Gibt es eine Liste von 'guten Anwälten'.

Bsp:
Anwalt nimmt FAll an, korrespondiert mit Gegenpartei und schickt z.B. die Stellungsnahme des Mandaten die für seinen eigenen Anwalt gedacht war, in Kopie an GEgenseite (wollte sich wohl so einen Schriftsatz sparen.
Nach gewisser Zeit Klage: Anwalt nimmt die Argumente des Mandanten nicht auf, verdreht einiges. Durch Mandat darauf hingewiesen, wird trotzdem keine Änderung des SS vorgenommen. Jetzt Gegenpartei: Diese kann nun frei alles Abstreiten und auf die Fehlerhaftigkeit des SS hinweisen...
Ach ja, der Anwalt scheint selbst kaum Initiative zu zeigen, sich mit dem Sachverhal auseinanderzu setzen, geschweige denn vorgelegt Informationen etc. zu lesen. Keine Ideen für die Verteidigungsführung zu haben und entsprechend unsubstantiiert vorzutragen...


Beispiel 2:
Der Gegenanwalt vergreift sich im Ton: z.B. bezeichnet er die GEgenpartei als homosexuel, persönlichkeitsgestört etc. Dies entspricht zwar nicht der Ethik, ist aber möglich. Rät seinen Mandanten die Gegenpartei mal gegen Verleumdung, mal beim Jugendamt 'anzuzeigen'. Natürlich immer nur im Sinne von Verdachtsmomenten, die ja LEGAL sind, da Zivilcourage nötig ist, um Kinder zu schützen. So wird das GEsetz gegen unbescholltene Bürger ausgehebelt und niemand kann etwas unternehmen, auch die ANwaltskammer nicht, denn so lange es nicht verboten ist und gegen kein Gesetz verstoßen wird.


Was denn, so teuer?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Keine Erfolgshonorare
Leider muss ich sagen. So würde mit Sicherheit so mancher Anwalt gar kein Mandat übernehmen, das sich für ihn nicht rentiert und allen würde viel Geld gespart werden.


Und Leute mit nicht so klarer Sachlage finden dann keinen Anwalt mehr, weil es sich nicht rentiert, einen 50%-Fall durchzufechten?

Anwalt nimmt die Argumente des Mandanten nicht auf, verdreht einiges.

Was nicht zufällig daran liegen könnte, daß der Anwalt die Rechtslage besser kennt? Eine Verpflichtung, Rechtsauffassungen des Mandanten zu vertreten, egal wie falsch die sein mögen, gibt es jedenfalls nicht.

So wird das GEsetz gegen unbescholltene Bürger ausgehebelt

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

im Sinne von Verdachtsmomenten, die ja LEGAL sind, da Zivilcourage nötig ist, um Kinder zu schützen

Und das ist für mich nur noch Kauderwelsch. Waren die o.a. 'Argumente des Mandanten' von ähnlicher Qualität?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Anwalt nimmt die Argumente des Mandanten nicht auf, verdreht einiges.

So was hatte ich auch mal. Habe den Anwalt schriftlich auf die falsche Darstellung vor Gericht hingewiesen. Es erfolgte keine schriftliche Klarstellung vor Gericht. Nach tel. Rückfrage: 'Das sei alles gar nicht so wichtig, ich würde da auf Kleinigkeiten rumreiten.' Habe selber ans Gericht geschrieben und Sachverhalt richtig dargestellt. Mein Schreiben wurde dann wiederrum vom AG an meinen RA geschickt. Dieser teilte daraufhin dem AG mit, dass seine Mandantin es wohl vorziehen würde sich selbst zu vertreten und er das Mandat niederlegen würde. So war ich nun alleine. Erst dachte ich: 'Gott, wie furchtbar.' So furchtbar war es aber dann doch nicht. Termin zur mündlichen Verhandlung. Richterin folgte meiner Darstellung und Einschätzung in allen Punkten. Prozess gewonnen! Nach dem Prozess sagte die Richterin zu mir: Wenn ich das nicht klargestellt hätte, dann hätte ich den Prozess verloren.

Dies so viel zu guten und schlechten Anwälten! ;)

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 08.01.2007 21:18:02

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Astrid,

ja genau das meine ich, statt dass der Anwalt den Mandanten vertritt, wird 'gebockt' und das Mandat niedergelegt.

So was geht m.E. gar nicht. Jeder sollte das REcht haben sich 100% ig zu verteigen und wenn Anwälte nicht in der Lage sind dies zu tun und statt dessen auch noch solche Aktionen durchführen, haben sie m.E. auch keinen Anspruch auf Honorar.

Wer als nicht Geld für mehrere Anwälte hat, vielleicht noch einen komplizierteren Fall oder einen FAll mit Anwaltspflicht, der wird gezwungen. :zoff:

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maria Anna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

ich habe im März letzten Jahres einem Anwalt eine Sache zwecks Klärung einer Haftungsfrage mit einer Bank für einen Kredit gegeben. Ich möchte und brauche mein Geld auf dem die Bank sitzt. Mein Anwalt blickt durch das Bankenchinesich nicht durch wie er sagt und hat jetzt auf den letzten Brief der Bank von November 06 noch immer nicht geantwortet. Ich habe ihn nun 2 mal angeschrieben und gebeten zu reagieren, habe ihm auch meine Hilfe angeboten. Er reagiert nicht! Bei dem letzten Brief der Bank hat er 2 Monate zur Antwort gebraucht und das auch erst nach einem Besuch von mir bei ihm. Was soll ich tun? Der Anwalt hat 500€ Vorschuss bekommen und macht NICHTS!!! Mir fehlt leider das Geld um einen neuen Anwalt jetzt schonwieder zu zahlen. Denn mein Geld hat ja die Bank und gibt es nicht raus. Welche Möglichkeiten habe ich um meinen Anwalt zum Handeln zu zwingen, ich glaube er ist überfordert und lässt mich hängen.

Wer weiss hier einen Rat??? :???:

9x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
mausfrid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 29x hilfreich)

Unzufrieden mit dem Anwalt-, Wechsel? Kosten?


Guten Tag zusammen,

bin mit meinem Anwalt sehr unzufrieden. Meine Kinder raten mir dazu, tätig zu werden.
Mein RA versteht offensichtlich einen etwas komplexeren Sachverhalt einer Erbauseinandersetzung nicht, oder nur zeitweise im Ansatz, hält sich aber für allmächtig. Fristen lässt er auch verstreichen, usw.
Bei jedem Gespräch das ich mit ihm habe, muss er sich neu einlesen, was nicht dazu führt, dass er entsprechende Briefe an die Gegenseite schreibt. Im Gegenteil. Sein sehr schlechtes BackOffice schreibt seine diktierten Briefe um, und was dann herauskommt, ist ein sehr mageres Briefchen, was die Gegenseite nicht besonders beeindruckt. Auch schriftliche Fragen meinerseits werden nicht beantwortet, also ebenfalls ignoriert. Eine Reaktion auf Schreiben meinerseits etwa mit dem Aufdruck Terminvorlage bitte sofort vorlegen, bleiben unbeantwortet oder ohne Reaktion. Die Bitte um kurzfriste Terminierung, um etwa pressierende Sachverhalte zu klären bleiben ungehört. Schriftsätze der Gegenseite mit Fristsetzungen werden erst nach ablauf der Frist an mich weitergeleitet.

Um diesem Anwalt auf die Sprünge zu helfen, habe ich bereits einige Anweisungen an ihn übergegen, die einfach ignoriert werden.

Auch befürchte ich, dass mir Schriftsätze der Gegenseite nicht vorgelegt worden sind, da diese in der Kanzlei verloren gingen, und wir so-, der Ra und ich von völlig falscher Voraussetzung weiter agierten.

Wer ist denn eigentlich in der Beweispflicht, wenn ein Schreiben des Gegenanwaltes verloren ging. Muss der (Gegen)Anwalt nachweisen, dass er es zukommen lies, wenn es denn nicht per Gerichtsfach bzw. per Fax zugestellt worden ist?

Nun habe ich schon einen beachtlichen Vorschuss an diesen Anwalt geleistet. Denke aber permanent über einen Anwaltswechsel nach, da mich dieser Anwalt nicht zum Erfolg führen wird, im Gegenteil,
man fühlt sich sehr schlecht bzw. nicht vertreten!

1) Wie kann ich mich gegen eine solche Ignoranz wehren?
2) Kann mir hier die Anwaltskammer helfen?
3) Was kann ich gegen den derzeitigen Anwalt unternehmen?
4) Werde ich etwas von der Vorauszahlung zurückerhalten?
5) Oder muss ich in voller Höhe zahlen, denn wenn ich das Mandat entziehe, wird er sofort eine Endabrechnung nachschießen, oder?
6) Wenn ich mich nun von einem anderen Anwalt beraten lasse, wie kann ich die Gefahr eingrenzen, dass dieser nicht SOFORT voll nach RaV o.ä. abrechnen wird, weil er etwa annimmt einen Beratungsauftrag erhalten zu haben?
7) Welche Kostenfallen erwarten mich hier, wie kann ich dem Gegensteuern?
8) Wie werden die Gebühren berechnet? Erbrecht;- Erbmasse, oder von der höhe des Pflichtteils oder wie?
9) Oder liegt auch dies im ermessen der RA?
10)Wie findet man einen kompetenten Anwalt, und wo?

Vielen Dank vorweg schon mal für die Beantwortung der Fragen.


25x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
willy 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Schlechtleistung von Anwälten

Hatte einen Verkehrsunfall mit bleibendem Knieschaden.
Schuld war der Unfallgegner.

Der 1. Anwalt hat 3.000,-€ Schmerzensgeld gefordert, bei einem Vergleichsfall von 27.400,-€. Hab das Mandat gekündigt.

Der 2. Anwalt hat immerhin schon 15.000,-€ gefordert. Hab das Mandat nach weiteren Verfehlungen gekündigt.

Der 3. Anwalt (im Gegensatz zu den beiden Anderen, kein Fachanwalt) hat von der Versicherung 20.000,- Schmerzensgeldzahlung erhalten. Super!!!

Der Anwalt 2 wirft mir jetzt vor, dass ich ihm seine mit der Versicherung ausgehandelte gute Vergütung vereitelt habe???
Momentan klage ich gegen ihn wegen einbehaltener Versicherungsleistungen.

Wenn ich meine Arbeit so machen würde wie die Anwälte 1+2, wäre ich schon lange Hartz 4`ler

Als Unfallopfer bräuchte man eine Datenbank, aus der man seriöse Anwälte ersehen könnte! Schließlich ist man darauf angewiesen.

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Der 1. Anwalt hat 3.000,-€ Schmerzensgeld gefordert, bei einem Vergleichsfall von 27.400,-€.


Hattest du den Vergleichsfall selbst vorliegen? Warum hast du dann den RA nicht klar beauftragt und die Forderungshöhe seiner persönlichen Einschätzung überlassen?

quote:
Als Unfallopfer bräuchte man eine Datenbank, aus der man seriöse Anwälte ersehen könnte!


Das Problem ist, daß viele die "Seriösität" (oder allgemein Kompetenz) eines Anwaltes allein am Ausgang des eigenen Verfahrens beurteilen. Hätte ein Anwalt Bewertungen wie bei eBay, könnte man bei jedem im Profil 10% Negative sehen "hat Prozeß verloren" oder "hat die Gegenseite nicht hart genug auseinander genommen" o.ä. Und jeder weiß, daß kein Mensch bei einem eBay-VK kauft, der 10% Rote hat.

Daraus ziehe jetzt jeder selbst seine Schlüsse. ;)

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""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ willy123

Bitte das nächste Mal einen neuen Threat aufmachen und nicht an längst abgeschlossene ranhängen. Der ursprüngliche Threat hat nämlich mit deiner Schilderung gar nichts zu tun.

Und überhaupt, welche Frage wolltest du denn nun eigentlich genau stellen. Das geht nämlich aus deinem Beitrag nicht so recht hervor.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
24h--Trend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Deine Schilderung hilft mir. Denn ich habe in einer einzigen Sache insgesamt fünf Rechtsanwälte erlebt, die das Mandat angenommen haben und nach Erhalt der Bezahlung, das Mandat niederlegten.

Keiner dieser Rechtsanwälte war in der Lage, die vertraglichen Grundlagen für einen Richter zu formulieren, damit die Forderungsklage kurz und einfach erledigt werden kann.

Ich habe auch direkt an das Landgericht die Vertragsgrundlage zu den Forderungsrechnungen, den Aufmaßen gegeben und kenne nur, dass das Landgericht meine Eingabe ohne Rechtsanwalt nicht würdigen müsste.

Dem steht entgegen, dass ich im Februar diesen Jahres auch eine eigene Anspruchsbegründung eingereicht habe und einen PKH Antrag dazu, weil ich durch bereits 4 Rechtsanwälte ausgelaugt war. Nun habe ich einen Beschluß zur Ablehnung von PKH bekommen, weil zu der Eingabe der Forderungsansprüche durch die fünfte Rechtsanwältin angeblich die Begründungen fehlen.

Ich habe die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet.

Zitat (von Was weiss ich?):
Anwalt nimmt die Argumente des Mandanten nicht auf, verdreht einiges.
So was hatte ich auch mal. Habe den Anwalt schriftlich auf die falsche Darstellung vor Gericht hingewiesen. Es erfolgte keine schriftliche Klarstellung vor Gericht. Nach tel. Rückfrage: 'Das sei alles gar nicht so wichtig, ich würde da auf Kleinigkeiten rumreiten.' Habe selber ans Gericht geschrieben und Sachverhalt richtig dargestellt. Mein Schreiben wurde dann wiederrum vom AG an meinen RA geschickt. Dieser teilte daraufhin dem AG mit, dass seine Mandantin es wohl vorziehen würde sich selbst zu vertreten und er das Mandat niederlegen würde. So war ich nun alleine. Erst dachte ich: 'Gott, wie furchtbar.' So furchtbar war es aber dann doch nicht. Termin zur mündlichen Verhandlung. Richterin folgte meiner Darstellung und Einschätzung in allen Punkten. Prozess gewonnen! Nach dem Prozess sagte die Richterin zu mir: Wenn ich das nicht klargestellt hätte, dann hätte ich den Prozess verloren.
Dies so viel zu guten und schlechten Anwälten!

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
-- Editiert von Astrid Helen am 08.01.2007 21:18:02

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
24h--Trend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Und was ist dann möglich, wenn Anwaltszwang besteht, der dennoch vom Landgericht ausgehebelt werden darf.

Zitat (von lil):
Hallo Astrid,
ja genau das meine ich, statt dass der Anwalt den Mandanten vertritt, wird 'gebockt' und das Mandat niedergelegt.
So was geht m.E. gar nicht. Jeder sollte das REcht haben sich 100% ig zu verteigen und wenn Anwälte nicht in der Lage sind dies zu tun und statt dessen auch noch solche Aktionen durchführen, haben sie m.E. auch keinen Anspruch auf Honorar.
Wer als nicht Geld für mehrere Anwälte hat, vielleicht noch einen komplizierteren Fall oder einen FAll mit Anwaltspflicht, der wird gezwungen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
24h--Trend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist fast absolut unmöglich einen kompetenten Rechtsanwalt zu finden, wenn der gegnerische Anwalt seine fachlichen Kenntnisse, degradiert und Richter findet, die sein Sandkastenspiel dulden.

Zitat (von mausfrid):
Unzufrieden mit dem Anwalt-, Wechsel? Kosten?

Guten Tag zusammen,

bin mit meinem Anwalt sehr unzufrieden. Meine Kinder raten mir dazu, tätig zu werden.
Mein RA versteht offensichtlich einen etwas komplexeren Sachverhalt einer Erbauseinandersetzung nicht, oder nur zeitweise im Ansatz, hält sich aber für allmächtig. Fristen lässt er auch verstreichen, usw.
Bei jedem Gespräch das ich mit ihm habe, muss er sich neu einlesen, was nicht dazu führt, dass er entsprechende Briefe an die Gegenseite schreibt. Im Gegenteil. Sein sehr schlechtes BackOffice schreibt seine diktierten Briefe um, und was dann herauskommt, ist ein sehr mageres Briefchen, was die Gegenseite nicht besonders beeindruckt. Auch schriftliche Fragen meinerseits werden nicht beantwortet, also ebenfalls ignoriert. Eine Reaktion auf Schreiben meinerseits etwa mit dem Aufdruck Terminvorlage bitte sofort vorlegen, bleiben unbeantwortet oder ohne Reaktion. Die Bitte um kurzfriste Terminierung, um etwa pressierende Sachverhalte zu klären bleiben ungehört. Schriftsätze der Gegenseite mit Fristsetzungen werden erst nach ablauf der Frist an mich weitergeleitet.

Um diesem Anwalt auf die Sprünge zu helfen, habe ich bereits einige Anweisungen an ihn übergegen, die einfach ignoriert werden.

Auch befürchte ich, dass mir Schriftsätze der Gegenseite nicht vorgelegt worden sind, da diese in der Kanzlei verloren gingen, und wir so-, der Ra und ich von völlig falscher Voraussetzung weiter agierten.

Wer ist denn eigentlich in der Beweispflicht, wenn ein Schreiben des Gegenanwaltes verloren ging. Muss der (Gegen)Anwalt nachweisen, dass er es zukommen lies, wenn es denn nicht per Gerichtsfach bzw. per Fax zugestellt worden ist?

Nun habe ich schon einen beachtlichen Vorschuss an diesen Anwalt geleistet. Denke aber permanent über einen Anwaltswechsel nach, da mich dieser Anwalt nicht zum Erfolg führen wird, im Gegenteil,
man fühlt sich sehr schlecht bzw. nicht vertreten!

1) Wie kann ich mich gegen eine solche Ignoranz wehren?
2) Kann mir hier die Anwaltskammer helfen?
3) Was kann ich gegen den derzeitigen Anwalt unternehmen?
4) Werde ich etwas von der Vorauszahlung zurückerhalten?
5) Oder muss ich in voller Höhe zahlen, denn wenn ich das Mandat entziehe, wird er sofort eine Endabrechnung nachschießen, oder?
6) Wenn ich mich nun von einem anderen Anwalt beraten lasse, wie kann ich die Gefahr eingrenzen, dass dieser nicht SOFORT voll nach RaV o.ä. abrechnen wird, weil er etwa annimmt einen Beratungsauftrag erhalten zu haben?
7) Welche Kostenfallen erwarten mich hier, wie kann ich dem Gegensteuern?
8) Wie werden die Gebühren berechnet? Erbrecht;- Erbmasse, oder von der höhe des Pflichtteils oder wie?
9) Oder liegt auch dies im ermessen der RA?
10)Wie findet man einen kompetenten Anwalt, und wo?

Vielen Dank vorweg schon mal für die Beantwortung der Fragen.

6x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
24h--Trend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Kein Rechtsanwalt hat das Recht, Menschen nach Treu und Glauben zu vertreten, wenn er unfähig ist, diese Leistung zu erbringen.

Zitat (von Salvatori):
quote:Der 1. Anwalt hat 3.000,-€ Schmerzensgeld gefordert, bei einem Vergleichsfall von 27.400,-€.

Hattest du den Vergleichsfall selbst vorliegen? Warum hast du dann den RA nicht klar beauftragt und die Forderungshöhe seiner persönlichen Einschätzung überlassen?
quote:Als Unfallopfer bräuchte man eine Datenbank, aus der man seriöse Anwälte ersehen könnte!

Das Problem ist, daß viele die "Seriösität" (oder allgemein Kompetenz) eines Anwaltes allein am Ausgang des eigenen Verfahrens beurteilen. Hätte ein Anwalt Bewertungen wie bei eBay, könnte man bei jedem im Profil 10% Negative sehen "hat Prozeß verloren" oder "hat die Gegenseite nicht hart genug auseinander genommen" o.ä. Und jeder weiß, daß kein Mensch bei einem eBay-VK kauft, der 10% Rote hat.
Daraus ziehe jetzt jeder selbst seine Schlüsse.

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