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Schlagstock eines Strippers ist laut Gerichtsurteil keine Waffe
Seite 1 - AFP vom 25.04.2008

Schlagstock eines Strippers ist laut Gerichtsurteil keine Waffe

Der zur Polizeiuniform eines Strippers gehörende Schlagstock ist laut Urteil eines schottischen Gerichts keine Angriffswaffe. Das Berufungsgericht in Edinburgh habe eine vorherige Gerichtsentscheidung bestätigt und eine entsprechende Klage gegen einen Stripper mit dem Künstlernamen "Sergeant Eros" abgelehnt, berichtete der Rundfunksender BBC am Freitag auf seiner Internetseite. Damit wies das Gericht die Klage zweier Polizistinnen gegen den Studenten Stuart Kennedy ab, die diese nach einem seiner Auftritte in einer Bar in Aberdeen erhoben hatten.

Die beiden Beamtinnen beanstandeten, der Stripper gebe vor, ein Polizeioffizier zu sein, und trage auf der Bühne ohne Grund öffentlich eine Angriffswaffe. "Sergeant Eros" zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. "Großartig. Es war von Anfang an eine alberne Anklage", sagte der Genetik-Student der Universität von Aberdeen der BBC.

25. April 2008 - 15.29 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Stefanie Balke-Kricke, Pinneberg
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Kindschaftsrecht, Eherecht und hat Interessensschwerpunkte: Mietrecht, Zivilrecht.
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