Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arzthaftungsrecht » 

Schlaganfall

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.8.2010 | Ratgeber - Arzthaftungsrecht | 1085 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Behandlungsfehler

Frage:
Nachts wachte ich mit Lähmungserscheinungen am linken Arm und Bein auf und wurde durch den Notarzt ins Krankenhaus gebracht. Dort wurden Funktionstests durchgeführt. Am nächsten Tag wurde jedoch festgestellt, dass es sich um einen Schlaganfall handelte. Seitdem bin ich halbseitig gelähmt. Was kann ich gegen Arzt und Klinik tun?

Antwort:
Sie müssen beweisen, dass Arzt und Krankenhaus vorwerfbar Ihren Schlaganfall nicht erkannt haben: War anhand Krankheitsbild oder mittels CT, MRT, Lyse-Therapie etc. der Schlaganfall erkennbar? Wenn ja, müssen sich Arzt und Krankenhaus entlasten, dass die Fehlbehandlung für Ihren Dauerschaden nicht ursächlich geworden ist (Beweislastumkehr).

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Denn das vorwerfbare Nichterkennen eines Schlaganfalls gilt als grober Behandlungsfehler, der die Beweislast zu Lasten von Arzt und Krankenhaus umkehrt. Kommt es zur Haftung, sind Ihnen sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden usw.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?