Schlaganfall
Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges 31.8.2010 | Ratgeber - Arzthaftungsrecht | 1085 Aufrufe Mehr zum Thema:Behandlungsfehler
Frage:
Nachts wachte ich mit Lähmungserscheinungen am linken Arm und Bein auf und wurde durch den Notarzt ins Krankenhaus gebracht. Dort wurden Funktionstests durchgeführt. Am nächsten Tag wurde jedoch festgestellt, dass es sich um einen Schlaganfall handelte. Seitdem bin ich halbseitig gelähmt. Was kann ich gegen Arzt und Klinik tun?
Antwort:
Sie müssen beweisen, dass Arzt und Krankenhaus vorwerfbar Ihren Schlaganfall nicht erkannt haben: War anhand Krankheitsbild oder mittels CT, MRT, Lyse-Therapie etc. der Schlaganfall erkennbar? Wenn ja, müssen sich Arzt und Krankenhaus entlasten, dass die Fehlbehandlung für Ihren Dauerschaden nicht ursächlich geworden ist (Beweislastumkehr).
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt
Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Pers. Direktanfrage
Denn das vorwerfbare Nichterkennen eines Schlaganfalls gilt als grober Behandlungsfehler, der die Beweislast zu Lasten von Arzt und Krankenhaus umkehrt. Kommt es zur Haftung, sind Ihnen sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden usw.



