Schlafzimmer nach Wasserrohrbruch

2. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
dis12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Schlafzimmer nach Wasserrohrbruch

Grüßt euch,

leider habe ich mal wieder ein sehr nerviges Problem.

Ich wohne mit meiner Freundin in einer 2,5 Raum Wohnung die seit gut 2 Jahren immer mal feuchte Ecken aufweist. Nachweislich auch durch den Hausverwalter bestätigt aufgrund von baulichen Mängeln somit auch Folgeschäden wie Schimmel etc. abgedeckt.

Vor ca. 2 Monaten entdeckten wir morgens einen großen Wasserfleck im Schlafzimmer und wir dachten zuerst aufgrund des Regens gibt es hier ein Problem. Als wir von der Arbeit zurück kamen war der Fleck richtig imens und bereits an der Wand zum Fenster gelaufen.
Die Hausverwaltung haben wir nicht mehr erreicht da es keine Notfallnummer gab und in der Wohnung über uns war optisch so nichts zu sehen.
Telefonisch meldete sich die Hausverwaltung nach unserem Mailbox Anruf 1 Tage später wodurch der Schaden natürlich noch größer wurde. (insgesamt 2m² Feuchtigkeit an Decke und Wand)

Die Hausverwaltung schaute sich 2 Tage später am Abend den Schaden an und meinte sofort die Wand ist nicht nur feucht sondern nass. Mein Verdacht das es die Heizung über uns sein muss wurde auch vermutet.
Erst am nächsten Mittag wurde dann die Heizungsfirma gerufen die zumindest den Verursacher abschaltete und das tropfende Rohr auswechselte.

Das war der Beginn wo sich die Gutachter die Klinke in die Hand gaben.

2 Wochen später kam der erste Bauarbeiter und riss erstmal bei uns die Decke auf ca. 90x90cm. Der Schrank der da stand steht seitdem mitten bei uns im Schlafzimmer.
Ca. 2 Wochen später kamen nochmal ein Trockenmaurer und ein Gutachter die hier erst den richtigen Schaden entdeckten da man dann die Wolle und Folie entfernte die komplett durchnässt war. Da sah man dann das das Holz unter dem Estrich komplett verschimmelt ist.

Wir haben zwischenzeitlich den Vermieter kontaktiert da er aber nicht wirklich Interesse an seiner Wohnung hat und wir zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht wirklich angenehm im Schlafzimmer übernachten konnten haben wir mit Ankündigung an den Vermietet die Miete um ca. 8 % gekürzt.

Jetzt im Mai passierte erstmal nicht viel bis wir erfahren haben das die Versicherung aufgrund des Umfangs selbst den Schaden noch begutachten möchte. Dies war am Freitag der Fall und dort wurde dann gesagt das man hier mit Bautzeit von 6-8 Wochen rechnen müsste und in der Zeit das Schlafzimmer nicht bewohnbar ist.

Ich sollte zudem meine Hausratversicherung informieren da Hotelkosten zum Beispiel von denen übernehmen werden würden. Mich wunderte nur warum ich tatsächlich MEINE Versicherung dafür in Anspruch nehmen muss.

Wenn dann würden wir wenn möglich schon im Wohnzimmer schlafen können.

Wie seht ihr das generell mit Mietminderung wenn das Schlafzimmer unbewohnbar ist. In welchem Rahmen könnte man dies ansetzen? Dies würde dann auch die Versicherung mit ansetzen.

Das ist ja insgesamt jetzt nicht der erste Problemfall. Wir haben ja noch mehr Sachen.

Balkon in der Wohnung über uns ist nicht korrekt gebaut sodass bei Regen die Wand im Wohnzimmer feucht ist.
Dachschindeln wurden nicht gereinigt sodass die Wand in der Küche ebenfalls nass war. Dies wurde im November letzten Jahres endlich behoben.

Es nervt aber aktuell sind die Mietpreise hier unverschämt hoch sodass wir das schon nutzen möchten die Wohnung zu halten.

Über euer Feedback würde ich mich freuen.

Viele Grüße
Sid

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Da ich nicht selbst Romane schreiben will, hier mal 2 gute Links, die mit "Mietminderung Schlafzimmer unbenutzbar" gleich auf Seite 1 der Suchergebnisse erscheinen:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-ein-zimmer-ist-nicht-nutzbar/

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wg-Unbenutzbarkeit-des-Schlafzimmers-__f112031.html

Damit ist eigentlich alles erklärt.




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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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