Schlägerei Schmerzensgeld

30. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Schlägerei Schmerzensgeld

Am Wochenende wurde ich (17) vor einer Disco, von einer Mutter zusammen geschlagen bzw. Sie hat mehrmals als ich am Boden lag gegen meinen Kopf getreten, aus dem Grund weil ich ihrer Tochter in der Disco ausversehen meinen Ellenbogen ins Gesicht gehauen habe. Als ich draußen alleine war überrumpelten die beiden und ein Mann mich, die Tochter gab mir eine Ohrfeige worauf hin ich ihr auch eine gab, als Krankenwagen und Polizei kam hauten die beiden bzw. 3 ab. Ich habe keine Erinnerungen mehr daran, ich habe auch schon heraus gefunden wer die beiden Frauen waren.Ich habe eine Kopfprellung, Gesichtsprellungen, mehrer Hämatome und Prellungen am restlichen Körper, Schwellungen, und starke Kopfschmerzen und Schwindel. Da ich mich mit sowas mit aus kenne, würde ich gerne wissen ob ich mir einen Anwalt wegen des Schmerzensgeldes holen sollte und wer bestimmt wie viel Schmerzensgeld es gibt ? Danke für Hilfe im Voraus.

Wer den Schaden hat...?

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27 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Da ich mich mit sowas mit aus kenne, würde ich gerne wissen ob ich mir einen Anwalt wegen des Schmerzensgeldes holen sollte

Ja.
Aber erst wenn die Täter gefasst sind.

Zitat:
und wer bestimmt wie viel Schmerzensgeld es gibt

Wenn es keine einvernehmliche Einigung gibt, muss ein Gericht entscheiden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wobei Du auch damit rechnen musst, dass Du für die Ohrfeige und den Check mit dem Ellenbogen auch bestraft wirst und Schmerzensgeld zahlen musst.


Am Rande: Wie kann man bitte nur so mit einem Mädchen umgehen???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber das mit dem Ellenbogen war aus versehen und wenn man feiern geht dann kann man mit sowas rechnen, besonders beim tanzen. Und die Ohrfeige ist das dann keine Notwehr oder sowas gewesen ?
Danke :)

-- Editiert von go442502-36 am 31.05.2016 08:59

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Und die Ohrfeige ist das dann keine Notwehr oder sowas gewesen ?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, aber wenn sie ein Schaden davon getragen hat dann müsste sie es doch vom Arzt attestieren lassen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Und die Ohrfeige ist das dann keine Notwehr oder sowas gewesen ?


Eine Ohrfeige ist eigentlich so gut wie nie "geeignet", einen bestehenden oder zu besorgenden Angriff abzuwehren, sondern reine "Rache".

Dennoch dürfte die dafür zu erwartende Strafe minimalst sein im Vergleich zu dem, was denen droht, die den TE zusammengeschlagen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn der Schlag mit dem Ellenbogen unbeabsichtigt war, dann wirst Du natürlich nicht bestraft für diesen, aber dennoch kann Schadenersatz und Schmerzensgeld auf Dich zukommen, denn Du warst ja der Verursacher des Schlages, wobei in dem Fall Du den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung melden solltest.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wäre ja nicht schlimm, wenn ich was bezahlen müsste. Aber das können die doch nicht machen, wenn man feiern ist und gerade auf der Tanzfläche kann sowas doch total schnell passieren, außerdem ist das dann auch kein Grund mir Tritte gegen den Kopf zu geben.
Aber naja wenn ich was bezahlen muss, dann ist es halt so
Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
kann Schadenersatz und Schmerzensgeld auf Dich zukommen


Na der Schaden, den die Schläger angerichtet haben, dürfte ja um einiges höher sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wahrscheinlich wird die Gegenseite, wenn Du Strafanträge stellst und Anzeige erstattest, deutlich heftiger bestraft also Du für die Ohrfeige (wenn das den angezeigt wird).

Und zivilrechtlich hast Du einen größeren Anspruch auf Schmerzensgeld + etwaigen Schadensersatz.

Es sei eben angemerkt, dass wenn Du jemanden auch unabsichtlich einen Schaden zufügst, diese auch bezahlen müsstest. Beispielsweise, wenn der jungen Dame durch den Schlag Zähne abgebrochen sind. Aber dafür hast Du normalerweise eine Haftplichtversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
dass wenn Du jemanden auch unabsichtlich einen Schaden zufügst, diese auch bezahlen müsstest


Kommt auf den Einzelfall an. Extrembeispiel ist das Fußballspiel, wo sogar in gewissem Umfang bedingt vorsätzliche Schädigungen (Foulspiel) einem konkludenten Haftungsverzicht unterliegen.
In einer Techno-Disco auf der Tanzfläche mag dies zumindest für unabsichtliche Verletzungen gelten.
An der Bar natürlich nicht mehr. ;)

-- Editiert von TheSilence am 02.06.2016 11:01

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#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Wobei Du auch damit rechnen musst, dass Du für die Ohrfeige und den Check mit dem Ellenbogen auch bestraft wirst und Schmerzensgeld zahlen musst.

Am Rande: Wie kann man bitte nur so mit einem Mädchen umgehen???


Wie reagierst du denn, wenn du eine Watschn bekommst...? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von go442502-36):
Aber das mit dem Ellenbogen war aus versehen und wenn man feiern geht dann kann man mit sowas rechnen, besonders beim tanzen. Und die Ohrfeige ist das dann keine Notwehr oder sowas gewesen ?
Danke
-- Editiert von go442502-36 am 31.05.2016 08:59


Ellenbogen aufs Gesicht? Da scheinst recht besoffen gewesen zu sein. Wenn du dich dann auch nicht entschuldigt hast...

Wobei offensichtlich das Millieu hier nicht ohne ist.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Zitat:Und die Ohrfeige ist das dann keine Notwehr oder sowas gewesen ?
Eine Ohrfeige ist eigentlich so gut wie nie "geeignet", einen bestehenden oder zu besorgenden Angriff abzuwehren, sondern reine "Rache".
Dennoch dürfte die dafür zu erwartende Strafe minimalst sein im Vergleich zu dem, was denen droht, die den TE zusammengeschlagen haben.


Oder keine Strafe, da in Affekt gehandelt - sprich reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Wahrscheinlich wird die Gegenseite, wenn Du Strafanträge stellst und Anzeige erstattest, deutlich heftiger bestraft also Du für die Ohrfeige (wenn das den angezeigt wird).
Und zivilrechtlich hast Du einen größeren Anspruch auf Schmerzensgeld + etwaigen Schadensersatz.
Es sei eben angemerkt, dass wenn Du jemanden auch unabsichtlich einen Schaden zufügst, diese auch bezahlen müsstest. Beispielsweise, wenn der jungen Dame durch den Schlag Zähne abgebrochen sind. Aber dafür hast Du normalerweise eine Haftplichtversicherung.


Nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung. Leider... (sei es auch Geschädigte(r) oder Verursacher.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ok, aber wenn sie ein Schaden davon getragen hat dann müsste sie es doch vom Arzt attestieren lassen Ach nee - welcher Arzt hat denn Ihre Kopfschmerzen festgestellt? Richtig, die kann man gar nicht feststellen, aber Schmerzensgeld wollen Sie trotzdem - das gilt dann aber auch in der anderen Richtung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Kommt auf den Einzelfall an. Extrembeispiel ist das Fußballspiel, wo sogar in gewissem Umfang bedingt vorsätzliche Schädigungen (Foulspiel) einem konkludenten Haftungsverzicht unterliegen.
In einer Techno-Disco auf der Tanzfläche mag dies zumindest für unabsichtliche Verletzungen gelten.
An der Bar natürlich nicht mehr.


Das darf dann der Richter entscheiden. Den m. E. liegt beim Tanzen kein konkludenter Haftungsverzicht vor, wenn einem bsp. die Frontzähne ausgeschlagen werden. Und ich glaube nicht, dass man mit Ellbogenschlägen rechnen muss.

Zitat (von asd1971):
Am Rande: Wie kann man bitte nur so mit einem Mädchen umgehen???
Wie reagierst du denn, wenn du eine Watschn bekommst...?


Wie wäre es wenn, man die Ohrfeige abfängt? Mensch, da stand kein Tührsteher-Schrank vor ihm, sondern ein Mädel, muss man da zurückschlagen?

Zitat (von asd1971):
Oder keine Strafe, da in Affekt gehandelt - sprich reagiert.


Kann natürlich auch sein. Aber damit solche Annahmen kommen, müsste er erstmal anzeigt werden.

Zitat:
Nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung. Leider... (sei es auch Geschädigte(r) oder Verursacher.


Dann empfehle ich, dass die Betroffenen das für die Zukunft dringend ändern sollte. Die 60.- € im Jahr, die hier gespart werden, sind nichts im Vergleich zu einem unabsichtlichen Schaden aus Unachtsamkeit der einem anschließend die Existenz zerstört.

-- Editiert von Xipolis am 04.06.2016 04:09

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, ich bin selber ein Mädchen sollte vielleicht noch klar gestellt werden. Und wenn die Tochter danach weiter gefeiert hat und die erst später draußen zu mir gekommen sind, denke ich nicht das ihr Zähne raus geschlagen wurden. War gestern übrigens beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Und ich habe mich nach dem Ellenbogencheck entschuldigt

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12306.06.2016 23:22:48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

"Ach nee - welcher Arzt hat denn Ihre Kopfschmerzen festgestellt? Richtig, die kann man gar nicht feststellen, aber Schmerzensgeld wollen Sie trotzdem - das gilt dann aber auch in der anderen Richtung..."


Das war schwere Körperverletzung, und der Arzt kann es nicht feststellen aber ist sollte meine Beschwerden schildern. Denken Sie wirklich das mir das Schmerzengelds am wichtigsten ist, mir ist es nur wichtig das diese Frau eine gerechte Strafe bekommt. Das was sie gemacht hat war nicht Ohne, mir hätte sonst was passieren können, vergesst nicht das ich Tritte gegen den Kopf bekommen habe. Solche Kommentare dann abgeben..

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Fidshi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von go442502-36):
mir ist es nur wichtig das diese Frau eine gerechte Strafe bekommt.


Den Strafanspruch haben aber nicht SIE, sondern der Staat!


https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanspruch_des_Staates


Jaja.....Raffgierigkeit kann man auch schön reden.....


-- Editiert von Fidshi am 04.06.2016 10:54

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Das war schwere Körperverletzung Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht mit juristischen Begriffen um sich werfen - schwere KV ist was ganz anderes. Oder sind Sie jetzt taub, lahm, blind, zeugungsunfähig etc.? DAS wäre nämlich schwere Körperverletzung.
und der Arzt kann es nicht feststellen aber ist sollte meine Beschwerden schildern. Genau - der schreibt auf, was Sie sagen. Das hat soviel Beweiswert, wie wenn Sie es selbst auf ein Blatt Papier schreiben...
Solche Kommentare dann abgeben.. Tut mir schrecklich leid, wenn ich Ihnen das Beweisrecht erklärt habe - ich konnte ja nicht ahnen, daß Sie bloß Mitleid heischen und nicht etwa juristische Informationen wollen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von go442502-36):
Also, ich bin selber ein Mädchen sollte vielleicht noch klar gestellt werden.[/qoute]

OK - das konnte ich nicht wissen. Ich habe falsch vermutet.

Zitat:
Und wenn die Tochter danach weiter gefeiert hat und die erst später draußen zu mir gekommen sind, denke ich nicht das ihr Zähne raus geschlagen wurden.


Damit erscheint das alles in einem ganz anderen Licht.

Also, wenn Du jemanden unabsichtlich im Deinem Ellbogen ins Gesicht schlägst, dann kann es sein, dass derjenige gegen Dich Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat, wenn er zivilrechtlich gegen Dich vorgeht. Natürlich muss er dazu den Schaden und die Schmerzen und auch den Hergang nachweisen können.

Zitat:
War gestern übrigens beim Anwalt.


OK

Zitat:
Und ich habe mich nach dem Ellenbogencheck entschuldigt


OK

Zitat:
Das war schwere Körperverletzung, und der Arzt kann es nicht feststellen aber ist sollte meine Beschwerden schildern. Denken Sie wirklich das mir das Schmerzengelds am wichtigsten ist, mir ist es nur wichtig das diese Frau eine gerechte Strafe bekommt. Das was sie gemacht hat war nicht Ohne, mir hätte sonst was passieren können, vergesst nicht das ich Tritte gegen den Kopf bekommen habe. Solche Kommentare dann abgeben..


Man hat zunächst angenommen, dass Du kein Mädchen bist und Dich sehr unziemlich verhalten hast. Das sieht jetzt natürlich anders aus. Es waren ja auch insgesamt drei Täter.

Wurde denn schon Strafanzeige gestellt?

Und denke daran, dass Du abgesehen von Schmerzensgeld auch sicher Kosten hast, die zu ersetzen sind (bsp. Kleidung).

Zitat (von Fidshi):
Den Strafanspruch haben aber nicht SIE, sondern der Staat!

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanspruch_des_Staates


Korrekt. Wobei ihr der Anwalt schon raten wird ob eine Nebenklage Sinn macht oder es dann zu einem zivilen Verfahren im Anschluss kommt.

Zitat:
Jaja.....Raffgierigkeit kann man auch schön reden.....


Was ein dämlicher Kommentar einem Opfer gegenüber!

Zitat (von muemmel):
Das war schwere Körperverletzung Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht mit juristischen Begriffen um sich werfen - schwere KV ist was ganz anderes. Oder sind Sie jetzt taub, lahm, blind, zeugungsunfähig etc.? DAS wäre nämlich schwere Körperverletzung.[/i]

Das war "nur" Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei.

Zitat:
und der Arzt kann es nicht feststellen aber ist sollte meine Beschwerden schildern. Genau - der schreibt auf, was Sie sagen. Das hat soviel Beweiswert, wie wenn Sie es selbst auf ein Blatt Papier schreiben...
Solche Kommentare dann abgeben.. Tut mir schrecklich leid, wenn ich Ihnen das Beweisrecht erklärt habe - ich konnte ja nicht ahnen, daß Sie bloß Mitleid heischen und nicht etwa juristische Informationen wollen...


Aber der Arzt wird sicher die äußeren und inneren Verletzungen dokumentiert haben (Blaue Flecken. Schürfwunden, Prellungen, Blutungen, Einrisse etc.)

Und wir haben hier eine Minderjährige, die offensichtlich von mind. zwei Erwachsenen misshandelt wurde.

-- Editiert von Xipolis am 05.06.2016 03:12

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aber der Arzt wird sicher die äußeren und inneren Verletzungen dokumentiert haben (Blaue Flecken. Schürfwunden, Prellungen, Blutungen, Einrisse etc.) Davon gehe ich aus. Aber er meint ja, die Gegenpartei dürfe sich nur auf eine KV durch ihn berufen, wenn sie auch ein Attest hätte - und das ist nun mal nicht so. Schmerzen genügen für eine KV, und die kann kein Arzt objektiv feststellen - nur aufschreiben, der Patient gäbe an etc.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von go442502-36):Also, ich bin selber ein Mädchen sollte vielleicht noch klar gestellt werden.[/qoute]
OK - das konnte ich nicht wissen. Ich habe falsch vermutet.
Zitat:Und wenn die Tochter danach weiter gefeiert hat und die erst später draußen zu mir gekommen sind, denke ich nicht das ihr Zähne raus geschlagen wurden.
Damit erscheint das alles in einem ganz anderen Licht.
Also, wenn Du jemanden unabsichtlich im Deinem Ellbogen ins Gesicht schlägst, dann kann es sein, dass derjenige gegen Dich Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat, wenn er zivilrechtlich gegen Dich vorgeht. Natürlich muss er dazu den Schaden und die Schmerzen und auch den Hergang nachweisen können.
Zitat:
War gestern übrigens beim Anwalt.
OK
Zitat:Und ich habe mich nach dem Ellenbogencheck entschuldigt
OK
Zitat:Das war schwere Körperverletzung, und der Arzt kann es nicht feststellen aber ist sollte meine Beschwerden schildern. Denken Sie wirklich das mir das Schmerzengelds am wichtigsten ist, mir ist es nur wichtig das diese Frau eine gerechte Strafe bekommt. Das was sie gemacht hat war nicht Ohne, mir hätte sonst was passieren können, vergesst nicht das ich Tritte gegen den Kopf bekommen habe. Solche Kommentare dann abgeben..
Man hat zunächst angenommen, dass Du kein Mädchen bist und Dich sehr unziemlich verhalten hast. Das sieht jetzt natürlich anders aus. Es waren ja auch insgesamt drei Täter.
Wurde denn schon Strafanzeige gestellt?
Und denke daran, dass Du abgesehen von Schmerzensgeld auch sicher Kosten hast, die zu ersetzen sind (bsp. Kleidung).
Zitat (von Fidshi):Den Strafanspruch haben aber nicht SIE, sondern der Staat!
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanspruch_des_Staates
Korrekt. Wobei ihr der Anwalt schon raten wird ob eine Nebenklage Sinn macht oder es dann zu einem zivilen Verfahren im Anschluss kommt.
Zitat:Jaja.....Raffgierigkeit kann man auch schön reden.....
Was ein dämlicher Kommentar einem Opfer gegenüber!
Zitat (von muemmel):Das war schwere Körperverletzung Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht mit juristischen Begriffen um sich werfen - schwere KV ist was ganz anderes. Oder sind Sie jetzt taub, lahm, blind, zeugungsunfähig etc.? DAS wäre nämlich schwere Körperverletzung.[/i]
Das war "nur" Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei.
Zitat:
und der Arzt kann es nicht feststellen aber ist sollte meine Beschwerden schildern. Genau - der schreibt auf, was Sie sagen. Das hat soviel Beweiswert, wie wenn Sie es selbst auf ein Blatt Papier schreiben...
Solche Kommentare dann abgeben.. Tut mir schrecklich leid, wenn ich Ihnen das Beweisrecht erklärt habe - ich konnte ja nicht ahnen, daß Sie bloß Mitleid heischen und nicht etwa juristische Informationen wollen...
Aber der Arzt wird sicher die äußeren und inneren Verletzungen dokumentiert haben (Blaue Flecken. Schürfwunden, Prellungen, Blutungen, Einrisse etc.)
Und wir haben hier eine Minderjährige, die offensichtlich von mind. zwei Erwachsenen misshandelt wurde.
-- Editiert von Xipolis am 05.06.2016 03:12


Ich bin von dir echt entsätzt...

Körperverletzung zwischen Frauen geht in Ordnung. Zwischen Frau und Mann nicht...Wenn schon da so eine rechtlich fragwürgende Einstellung vorhanden ist...Eigentlich sollte das total egal sein...

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Fidshi):
Zitat (von go442502-36): mir ist es nur wichtig das diese Frau eine gerechte Strafe bekommt.
Den Strafanspruch haben aber nicht SIE, sondern der Staat!

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanspruch_des_Staates

Jaja.....Raffgierigkeit kann man auch schön reden.....


-- Editiert von Fidshi am 04.06.2016 10:54


Dummheit ist leider im Forum immer öfter zu erkennen.

Sofern ein rechtlicher Anspruch besteht, erklären Sie uns bitte, was das mit raffgier zu tun hat.,..

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Und ich glaube nicht, dass man mit Ellbogenschlägen rechnen muss.


Kommt drauf an, was für eine Disco mit was für einer "üblichen" Tanzart das war.
Wer sich in Läden begibt, in denen Pogo getanzt wird, der darf sich halt nicht beschweren. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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